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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Sitzverlustes des Ortsratsmitgliedes Ralf Borchers gemäß § 91 i.V.m. § 52 NKomVG zum 24.08.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Born, Tel: 164-105
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sonstiges
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04.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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04.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Entscheidung
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04.11.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat der Ortschaft Steimke stellt gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass das Ortsratsmitglied Ralf Borchers mit Schreiben vom 18.09.2024 mitgeteilt hat, dass er gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG mit Wirkung zum 24.08.2024 sein Ortsratsmandat niederlegt und dadurch seinen Sitz im Oratsrat Steimke verliert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ortsratsmitglied Ralf Borchers hat mit Schreiben vom 18.09.2024 gegenüber dem Ortsbürgermeister Herr Gabriel Magnucki erklärt, dass er sein politisches Mandat gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG niederlegt.
Der Verzicht ist gemäß § 94 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn der nächsten Sitzung des Ortsrates festzustellen.
Entsprechend der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 12.09.2021 rückt der oder die Nächste auf der Nachrückerliste Personenwahl „Wählergemeinschaft Steimke (WGSt)“ stehende Bewerber/in als Ortsratsmitglied nach.
Auf der Nachrückerliste Personenwahl sind keine weiteren Nachrücker enthalten, weil Herr Borchers bereits der erste Nachrücker war, der zweite Nachrücker die Annahme abgelehnt hatte und der dritte Nachrücker, Herr Lanfermann, bereits in den Ortsrat nachgerückt ist.
Der Sitz der WGSt bleibt somit bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt und der Ortsrat Steimke besteht nur aus vier Mitgliedern.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Reduzierung der Mitglieder im Ortsrat werden bis zum Ablauf der Wahlperiode Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigung eingespart.
Durchführungszeitraum:
Herr Borchers verliert nach Beschlussfassung gemäß § 91 Abs. 4 Satz 1 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 2 NKomVG rückwirkend zum 24.08.2024 seinen Sitz im Ortsrat Steimke.
