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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/094-04-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2025 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 40 - Bau, Planung, Umwelt - Straßenerneuerung und -unterhaltung 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr L. Brunßen, Tel:164-408
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Sonstiges
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04.11.2024
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06.11.2024
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11.11.2024
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13.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Barrien
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Vorberatung
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06.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Ristedt
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Vorberatung
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06.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gessel
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Vorberatung
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06.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Okel
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Vorberatung
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11.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Henstedt
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Vorberatung
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11.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
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Vorberatung
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13.11.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Heiligenfelde
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Vorberatung
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13.11.2024
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●
Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Wachendorf
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Vorberatung
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13.11.2024
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2024
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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05.12.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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18.12.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Straßenunterhaltung
Für den Ergebnishaushalt 2025 werden bei der Buchungsstelle 54.1.01.421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Mittel in der Höhe von 950.000 € angemeldet. Hierzu sollten die in 2024 nicht benötigten Mittel nach 2025 übertragen werden. Diese Mittel sind erforderlich, um notwendige Instandsetzungsmaßnahmen an Straßen, Wegen, Plätzen, Brückenbauwerken und Bushaltestellen durchzuführen.
Die Planungen zu den einzelnen Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen, je nach zeitlicher Möglichkeit zur Umsetzung, sukzessive in 2025.
Beschaffung von Buswartehallen
Für das Haushaltsjahr 2025 ist der barrierefreie Ausbau von fünf Bushaltestellen vorgesehen. Betroffen sind jeweils die beiden Haltstellen „Am Bahnhof“ in Syke und die beiden Haltestellen „Bahnhof“ an der Hannoverschen Straße in Heiligenfelde und eine neue zusätzliche Haltestelle für den Bürgerbus in der Straße „Zum Hachepark“. Die Kosten für die Maßnahmen wurden auf ca. 220.000 € geschätzt. Eine Förderung in Höhe von ca. 150.000 € steht in Aussicht.
Erweiterung des Gewerbegebietes „Hinterm Bahnhof IV“ in Syke
Für das Haushaltsjahr 2025 ist für das Gewerbegebiet in Syke geplant, den im beigefügten Lageplan in Gelb markierten Abschnitt der Straße „Melitta-Bentz-Ring“ herzustellen. Die Maßnahme war ursprünglich für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen, konnte aufgrund anderer dringender Maßnahmen in diesem Zeitraum nicht umgesetzt werden. Mit der Herstellung des ca. 480 m langen Ringschlusses wird der Großteil der Gewerbeflächen des 2. Teilgebietes erschlossen. Die Ausschreibung der Maßnahme soll nun Ende 2024 erfolgen. Die bauliche Umsetzung ist dann für 2025 vorgesehen.

Sanierung von Brücken
Brückenbauwerk 47 „Mühlendamm“
Die Instandsetzung des Brückenbauwerkes musste, aufgrund dringlicherer Maßnahmen an den Bauwerken „Wisloher Straße“ und der Fußgängerbrücke „Bahnhof Barrien“, auf das Jahr 2025 verschoben werden. Die für die Instandsetzung des Bauwerkes 47 erforderlichen Planungsleistungen sollen zeitnah ausgeschrieben werden. Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Brückenbauwerk 108 „Hans-Mennel-Weg“
Das Bauwerk weist einen unzureichenden Zustand auf. Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes sind teilweise stark beeinträchtigt. Der „Hans-Mennel-Weg“ wurde daher für die Nutzung mit Kfz mittels Pollern gesperrt. Für eine zukünftige Aufrechterhaltung des Weges ist ein Ersatzneubau erforderlich, welcher für das Jahr 2026 angestrebt wird. Die hierfür erforderlichen Planungsleistungen sollen in 2025 ausgeschrieben werden. Über die für den Neubau entstehenden Kosten können noch keine Aussagen getätigt werden, da hier alternative Bauweisen geprüft werden.
Die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel in der Höhe von 230.000 € wurden im Haushalt 2025 auf der Buchungsstelle 54.1.01/0130.787200 angemeldet.
Erneuerung von Straßen
Erneuerung der Straße „Fuhrenweg“
Der abgängige und nur noch eingeschränkt verkehrssichere „Fuhrenweg“ in Schnepke soll erneuert werden. Zur Instandsetzung vorgesehen ist der Bereich von der Straße "Schnepker Straße" bis Ende des Grundstückes Nr. 14. Die Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Die Kosten der Maßnahme werden auf 317.000 € geschätzt.

Ausbau eines Waldweges zum Radwanderweg im Bereich Warwer Sand
In Kooperation zwischen der Gemeinde Stuhr und der Stadt Syke soll eine Alternativroute zur „Warwer Straße“ für den Rad- und Fußverkehr zwischen den beteiligten Gemeinden hergestellt werden. Die Federführung der Maßnahme liegt bei der Gemeinde Stuhr. Die Länge des Syker Teilabschnitts beträgt ca. 540 m. Die Herstellung des Weges ist in einfachster Schotterbauweise in einer Breite von maximal 3 m angedacht. Die Kosten für die Stadt Syke wurden grob auf ca. 100.000 € geschätzt.
Fahrbahneinengungen Handelsweg
Es ist beabsichtigt im Handelsweg, Höhe Ortseingang Gessel, und Nähe Kurze Straße je eine Einengung zur Verkehrsberuhigung vorzunehmen. Die Kosten werden auf 18.000 € geschätzt.
Die Gesamtkosten für die drei aufgeführten Maßnahmen im Zuge der Erneuerung von Straßen wurden bei der Buchungsstelle 54.1.01/0178.787200 im Haushalt aufgenommen.
Erstmaliger Ausbau der Straße „Am Kamp
Bereits in 2021 wurde durch den Rat der Stadt Syke mit der Beschlussvorlage 2021/037 der Beschluss zur Durchführung der Maßnahme gefasst. Die Maßnahme wurde, aufgrund dringlicherer anderer Maßnahmen, verschoben und soll nun 2025 umgesetzt werden. Die entsprechenden Mittel von 280.000 € wurden mit dem Haushaltsplan 2024 bei der Buchungsstelle 54.1.01/0218.787200 zur Verfügung gestellt.
ISEK Bahnhofstraße/Gartenstraße
Erneuerung der beiden Straßen „Bahnhofstraße“ und „Am Bahnhof“
Im September 2024 wurde mit der Erneuerung des 1. Bauabschnitts der „Bahnhofstraße“ begonnen. Der 2. Bauabschnitt soll im Frühjahr 2025 begonnen werden. Die für die Maßnahmen erforderlichen Mittel wurden im Rahmen für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) gemäß dem aktuellen Finanzierungsplan auf der Buchungsstelle 54.10.1/0227.787200 im Haushalt aufgenommen.

Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2025 wurden folgende Mittel im investiven Bereich berücksichtigt:
54.1.01/0126.787200 Beschaffung von Buswartehäuschen 220.000 €
54.1.01/0128.787200 Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof IV 315.000 €
54.1.01/0130.787200 Sanierung von Brücken 230.000 €
54.1.01/0178.787200 Erneuerung von Straßen 435.000 €
54.1.01/0227.787200 ISEK Bahnhofstraße / Gartenstraße 670.000 €
54.5.01/0128.787200 Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof IV 5.000 €
54.5.01/0227.787200 Straßenbeleuchtung ISEK Bahnhofstr./Gartenstr. 15.000 €.
Im Haushaltsplanentwurf 2025 sind weiterhin bei der Buchungsstelle 54.1.01.421200 - Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens - Mittel in Höhe von 950.000 € enthalten. Hierzu sollten die in 2024 nicht benötigten Mittel nach 2025 übertragen werden.
In der Finanzplanung für die Folgejahre sind Mittel in gleicher Höhe für die Straßenunterhaltung vorgesehen.
Folgekosten aus der mangelhaften Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur werden durch die Bereitstellung der notwendigen Mittel weitestgehend vermieden. Die Lebensdauer der Straßen bis zur Erneuerung wird verlängert.
Bei einer Aufnahme weiterer Maßnahmen in den Haushalt erhöht sich das Defizit im Ergebnishaushalt von
2025 – 2.546.300 €
2026 – 4.908.900 €
2027 – 5.811.800 €
2028 – 3.766.700 €
bzw. die notwendige Kreditaufnahme im Finanzhaushalt.
Nachhaltigkeit:
Mit der Durchführung der aufgeführten Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden Recht- und Verkehrssicherheit aufrechterhalten und wieder hergestellt. Gleichzeitig werden die Nutzbarkeit und Lebensdauer der städtischen Einrichtungen und Bauwerke verlängert.
Durchführungszeitraum:
Die Ausführung der einzelnen Maßnahmen soll sukzessive im Jahr 2025 erfolgen
