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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage öffentlich - 2024/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen, die sich bis zum 30.09.2024 ergeben haben, beschrieben.

 

  1. Ergebnishaushalt:

 

Der Ergebnishaushalt 2024 wird voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis abschließen. Die Haushaltsplanung sah einen Fehlbetrag von rd. 1,4 Mio. € vor.

 

1.1  Erträge:

1.1.1      Gewerbesteuer: Bis Ende September liegt das Anordnungssoll um rd. 1,9 Mio. € über dem Ansatz von 15,5 Mio. €. Der Ansatz wird bis zum Jahresende um 2,5 - 3 Mio. € überschritten.

1.1.2      Einkommensteuer: Die Mai-Steuerschätzung sah einen Rückgang um rd. 290.000 € vor. Der Rückgang könnte geringer ausfallen. Der Ansatz wird voraussichtlich zum Jahresende leicht unterschritten.

1.1.3      Umsatzsteuer: Auch dieser Ansatz wird voraussichtlich leicht unterschritten. Dieses hängt aber auch von der Entwicklung des privaten Konsums ab.

1.1.4      Die anderen Erträge werden voraussichtlich erreicht.

 

1.2  Aufwendungen:

 1.2.1  Personalaufwand: Der Ansatz wird voraussichtlich benötigt. In der Haushaltsplanung wurde der Ansatz den Gegebenheiten angepasst.

 1.2.2 Sach- und Dienstleistungen: Aktuell sind rd. 60% des Ansatzes im Anordnungssoll gebucht. Es gibt aber noch sehr viele offene Aufträge, die bis zum Jahresende bzw. dann in 2025 über Rückstellungen bzw. Ermächtigungen benötigt werden. Der Gesamtansatz müsste aber ausreichen.

 1.2.3  Transferaufwendungen: Aus heutiger Sicht reicht der Ansatz aus. Es stehen noch zwei Raten für die Gewerbesteuerumlage (rd. 630.000. €) und die Zuschüsse für Drittträger im Kindergartenbereich (rd. 880.000 €) aus.

 1.2.4  Sonstige Aufwendungen: Der Ansatz des Deckungskreises Geschäftsaufwendungen könnte zum Ende des Jahres nicht ausreichend sein. Neben erhöhten Kosten für Stellenausschreibungen sind hier auch die Mittel für Ehrenamtliche enthalten.

Voraussichtlich ist aber eine Deckung durch Mehrerträge im Gesamtansatz gegeben.

 

 

 

  1.                Finanzhaushalt:

 

  1. Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit wird sich aufgrund der vorstehenden Aussagen zum Ergebnishaushalt leicht positiv entwickeln. Da im Finanzhaushalt die Stichtagsregel gilt, ist der Saldo von den rechtzeitig eingehenden Rechnungen bis Mitte Dezember abhängig. Positiv wird diese Position zusätzlich von Nachzahlungen von Zuschüssen an Drittträger beeinflusst. Hier werden Rückzahlungen von 585.000 € vereinnahmt. Die Tilgungen, welche in der Planung nicht erwirtschaftet werden konnten, könnten nun zum Jahresende vollständig erbracht werden.
  2. Investitionstätigkeiten: Die Einzahlungen werden voraussichtlich erreicht.

Bei den investiven Auszahlungen wird es zum Jahresende Haushaltsreste geben. Maßnahmen im Baubereich, die nicht mehr in 2024 umgesetzt werden können werden als Verpflichtungsermächtigungen umgewandelt oder in späteren Jahren neu veranschlagt.

2.1.3  Bei den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten von 6 Mio. € aus 2022 wurden Kredite über 5 Mio. € aufgenommen. 3 Mio. € wurden bereits abgerufen, weitere 2 Mio. € sind bei der KfW genehmigt und werden noch in 2024 aufgenommen.

 

 

Am 30.09.24 lag die Liquidität bei rd. 18,8 Mio. €.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nachhaltigkeit:

 

 

Durchführungszeitraum:



 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.10.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - zur Kenntnis genommen

Erweitern

28.11.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen