Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage öffentlich - 2024/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Frist für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b UStG.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
- Aktenzeichen:
- 20 70 10
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.10.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Syke
|
Entscheidung
|
|
|
|
28.11.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 vom 27.03.2024 enthält die erneute Verlängerung der Optionsfrist zum § 2b UStG. Aktuell besteht der Ratsbeschluss bis zum 31.12.2024.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2024 darauf hingewiesen, dass für die vorangegangenen Verlängerungen ein enger Austausch zwischen BMF und Europäischer Kommission stattfand, um auszuschließen, dass eine weitere Verlängerung negative Auswirkungen auf die Betroffenen hat. Die Bundesregierung entgegnete darauf, dass man im ständigen Austausch mit der Europäischen Kommission stehe. Beim Finanzausschuss am 07.10.2024 gab es ebenfalls kein Signal der Regierungskoalition, die Fristverlängerung bis Ende 2026 nicht wie vorgeschlagen umzusetzen.
Aufgrund dieser beiden Anhaltspunkte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer erneuten Fristverlängerung zu rechnen.
Die Bundesregierung begründet die Fristverlängerung mit „grundlegenden Rechtsanwendungsfragen“. Zudem seien neue offene Rechtsfragen hinzugekommen, welche noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Zusätzlich sei die Erstellung eines allgemeinen Leitfadens zur Anwendung des § 2b UStG vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, die mögliche neue Option bis Ende 2026 zu beanspruchen. Die Arbeiten zur Umstellung sind weit vorangeschritten, aber final noch nicht beendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Der personelle Aufwand wird durch das vorhandene Personal abgedeckt. Weitere Kosten entstehen durch Schulungen und Beratungskosten. Derzeit können diese noch nicht weiter beziffert werden.
Nachhaltigkeit:
Es erfolgt eine Gleichstellung der Kommunen zur Privatwirtschaft für Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage.
Durchführungszeitraum:
Die Prüfung der Einnahmen (Erträge und Einzahlungen) mit Klärung des Sachverhalts in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater wird in 2025/2026 fortgesetzt.
