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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke stimmt der 2. Ergänzung zum Vertrag über die Abrechnung der Abwassergebühr für Schmutzwasser zwischen der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH (WSV GmbH) und der Stadt Syke zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Vertrag vom 30.12.2005 hat die Stadt Syke der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH (WSV GmbH) die Abrechnung der Abwassergebühr für Schmutzwasser der Stadt Syke übertragen. Nicht übertragen wurde die Zuständigkeit für die Genehmigung eines Wasserzählers zur Ermittlung von Wassermengen, die nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangen (Nebenzähler Gartenwasser). Eine Überprüfung der erforderlichen und notwendigen wahrzunehmenden Aufgaben (Optimierung des Personaleinsatzes und Einsparung von Ressourcen) führte zu dem Ergebnis, dass die Überwachung und die Bearbeitung der Wassernebenzähler der WSV GmbH übertragen werden kann und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Erweiterung der Übertragung wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte durch Herrn Rechtsanwalt Dr. J. Christian von Waldthausen geprüft. Es wurden keine Bedenken geäußert.

 

Der Beschlussvorlage ist der Entwurf der 2. Ergänzung zum Vertrag über die Abrechnung der Abwassergebühr für Schmutzwasser zwischen der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH und der Stadt Syke als Anlage beigefügt.

 

Der Verbrauchsabrechnung für 2024 wird die WSV GmbH für alle Gebührenpflichtigen ein Schreiben der Stadt Syke beifügen, in dem die Gebührenpflichtigen über den Wechsel der Zuständigkeit für die Antragung von Wassernebenzählern unterrichtet werden. Es erfolgt eine Abrechnung einer monatlichen Grundgebühr für den Wassernebenzähler mit den Gebührenpflichtigen durch die WSV GmbH. Die Absetzzählergebühr beträgt monatlich aktuell 0,47 €. Die Grundgebühr wird nur für Wassernebenzähler, die nach 2025 beantragt bzw. nach 2025 neu eingebaut werden, von der WSV GmbH erhoben. Dies bedeutet, dass die Gebührenpflichtigen, die die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung des Einbaus ihres Wassernebenzählers in der Vergangenheit an die Stadt Syke bereits entrichtet haben, erst nach Ablauf des Eichzeitraums dieses Wassernebenzählers mit der Grundgebühr belastet werden.

Für die Abwicklung des Nebenzählerwechsels erhält die WSV GmbH eine jährliche Vergütung in Höhe von 1,20 € je Nebenzähler. Die Abrechnung der Nebenzählerabwicklung erfolgt mit der jährlichen Abrechnung der Zählerentgelte.

 

Parallel zum Abschluss der 2. Ergänzung zum Vertrag über die Abrechnung der Abwassergebühr für Schmutzwasser zwischen der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH (WSV GmbH) und der Stadt Syke ist die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Syke zu ändern. Eine Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 18.12.2024 vorgesehen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Erweiterung der Aufgaben, die der WSV GmbH im Rahmen der Abrechnung der Abwassergebühr für Schmutzwasser von der Stadt Syke übertragen wurden, würde im Haushaltsjahr 2025 und in den Folgejahren zu Einsparungen in Höhe von jährlich ca. 13.000 € führen.

 

53.08.01 331100 Ertragsausfall Verwaltungsgebühren               22.250,00 €

53.08.01 445700 Mehrkosten Abwicklung Nebenzählerwechsel               3.350,00 €

Einsparungen Personalkosten (Umverteilung)               - 38.000,00 €

61.01.01 443100 Einsparungen Geschäftsaufwendungen               -      600,00 €

              - 13.000,00 €

                                                                                                                     =========

 

Nachhaltigkeit:

Es werden Doppelstrukturen bei der Stadt Syke und der WSV GmbH abgebaut.

 

Durchführungszeitraum:

Der Vertragsabschluss ist für 2024 vorgesehen.

 

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Beschlüsse

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23.10.2024 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - ungeändert beschlossen

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28.11.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen