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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/079-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Sporthalle "Am Riederdamm" an den Verein "SKIP Syke e.V" zum 01.01.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau J. Speer, Tel:164-406
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Abschließend zur Kenntnis
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt, die Sporthalle „Am Riederdamm“ an den Verein „SKIP Syke e.V.“, für einen symbolischen Wert von einem Euro zum 01.01.2025 zu übertragen.
Die Stadt zahlt dem Verein SKIP Syke e.V. für die Erneuerung der Trinkwasseranlage, den Einbau des 3-Wege-Mischers sowie die Reparaturarbeiten der Flachdachfläche einen einmaligen Betrag in Höhe von maximal 41.092,49 €. Die Ausgaben sind durch Vorlage von Originalrechnungen nachzuweisen.
Arbeiten für die Schließung der Decke werden durch die Stadt Syke selbst beauftragt und vor Übergabe der Halle durchgeführt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Sporthalle „Am Riederdamm“ befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Für die Stadt würden die Sanierungskosten in den nächsten Jahren bei über 500.000,00 € liegen. Eine Nutzung der Sporthalle durch die Schulen erfolgt nicht mehr, für Kindergärten bestehen andere Nutzungsmöglichkeiten. : Die Halle wird ausschließlich von Vereinen genutzt; überwiegend findet hier Kampfsport statt. Der Verein SKIP hat hier einen offiziellen Trainingsstützpunkt. Der Erhalt der Halle wäre dadurch für die Stadt Syke unwirtschaftlich.
Um die Sporthalle weiterhin in Syke erhalten zu können, soll die Halle für einen symbolischen Wert von einem Euro an den Verein „SKIP Syke e.V.“ übertragen werden.
Dabei wären vor der Übertragung noch Baumaßnahmen durchzuführen, welche teilweise durch die Stadt und teilweise durch den Verein beauftragt werden.
Die Kosten aller Maßnahmen liegen bei insgesamt ca. 42.092,49 €, inkl. MwSt.
Neben den an der Sporthalle noch auszuführenden Baumaßnahmen, soll die Sporthalle auf Wunsch des Vereins eine neue Hausnummer erhalten. Die Sporthalle würde durch offizielle Hausnummernvergabe durch die Stadt Syke, die Bezeichnung „Am Riederdamm 9“ erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Übertragung der Sporthalle für einen symbolischen Wert von einem Euro würde dies im städtischen Haushalt folgende Auswirkungen haben:
Bilanz:
Für die Halle besteht noch ein Restbuchwert zum 31.12.2024 von 51.266,75 € auf der Aktivseite und ebenfalls ein Restbuchwert in gleicher Höhe bei den Sonderposten auf der Passivseite. Beide Positionen müssten ausgebucht werden, heben sich aber auf.
Die Bilanz ist bei der Übertragung des Grundstücks auf der Aktivseite um 15.300 € zu korrigieren. Die Ergebnisrechnung weist diesen Betrag als außerordentlichen Aufwand aus.
Ergebnishaushalt:
Die Sporthalle ist noch Bestandteil des Schullastenausgleichs mit dem Landkreis Diepholz. Über den Schullastenausgleich zahlt der Landkreis dafür jährlich rd. 43.800 €. Die Abgabe der Halle an SKIP führt dazu, dass die Zahlungen durch den Landkreis eingestellt werden.
Die Bewirtschaftungskosten der Halle reduzieren sich durch die Abgabe der Halle um 35.000 € jährlich.
Kosten für die vorab erforderlichen Sanierungsmaßnahmen:
Die Kosten von maximal 41.092,49 € werden aus der Buchungsstelle 11.1.1.10.421100 an den Verein erstattet.
Kosten in Höhe von ca. 1.000 € werden von der Stadt Syke direkt an den Auftragnehmer gezahlt.
Notariats- und Vermessungskosten:
Hierfür fallen Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 €, inkl. MwSt. an welche aus der Bst. 11.1.10/0059.782100 gezahlt werden.
Nachhaltigkeit:
Die weitere Nutzung der Sporthalle durch die Stadt Syke wäre nicht nachhaltig, da sich die Halle in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand befindet.
Durchführungszeitraum:
Die Verwaltung beauftragt unmittelbar nach Ratsbeschluss ein Syker Notariat mit der Erstellung eines Übertragungs-Vertrages.
Die Übertragung soll, wenn möglich, zum 01.01.2025 erfolgen.
