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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/066-03
Grunddaten
- Betreff:
-
VGH - Defizitübernahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Bürgermeisterin
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Laue, Tel: 164-500
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Syke beauftragt die Vertreter:innen im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung der VGH, dem Abschluss der Vereinbarung (Geltungsdauer bis 2028) zwischen der VGH und den Landkreisen Nienburg und Diepholz zuzustimmen, um die von der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH (VGH) vorgehaltene Eisenbahninfrastruktur zu unterstützen und entstehende Defizite zu finanzieren.
- Der Rat der Stadt Syke beschließt, sich an der Unterstützung des Landkreises Diepholz gemeinsam mit Bruchhausen-Vilsen zu beteiligen. Hierzu soll ein Vertrag mit Bruchhausen-Vilsen geschlossen werden.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt mit Bruchhausen-Vilsen die Kommunalenanteile in Höhe von 50 % zu verhandeln, dass ein adäquater Kostenteil von der Stadt Syke zutragen ist. Der Anteil der Stadt Syke beträgt maximal 42,5 %.
- Der Rat beschließt gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von maximal 57.365,44 € bei der Buchungsstelle 11.1.01.431700 - Zuschüsse an private Unternehmen – zur Übernahme des Anteils der Stadt Syke am Defizit der VGH 2024.
- Ab dem Jahr 2025 sind die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitzustellen
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Erhalt der VGH und damit auch dem Erhalt der Bahninfrastruktur der Verkehrsbetriebe eine Finanzierung der jährlich entstehenden Defizite bei der VGH erforderlich.
Vorgesehen ist die Übernahme von 45% des Defizits der VGH durch den Landkreis Diepholz und den Kommunen Syke und Bruchhausen-Vilsen. Von diesem Betrag in Höhe von 269.955,00 € trägt 50% der LK DH (134.977,50€) selbst. Die übrigen 50% sollen durch die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen und die Stadt Syke getragen werden.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung im Juli beschlossen, 35% zu tragen.
Allerdings haben die darauffolgenden Gespräche mit Bruchhausen-Vilsen und dem Landkreis ergeben, dass dieser Anteil insoweit nicht tragfähig ist, als dass eine Finanzierungslücke entstehen würde, die weder von Bruchhausen-Vilsen noch vom Landkreis getragen werden.
Eine Nicht-Einigung hätte zur Folge, dass der Landkreis die Vereinbarung nicht unterzeichnen kann, das Geld somit nicht an die VGH gezahlt werden kann und dadurch die VGH nicht mehr handlungsfähig wäre.
Es ist möglich, dass die Stadt Syke maximal 42,5% der auf die Stadt Syke und die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen entfallenen Kosten trägt und die Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen 57,5% trägt. Hierbei wird den unterschiedlichen Gesellschafteranteilen der beiden Kommunen Rechnung getragen sowie der Solidarität zur VGH Genüge getan.
Die Bürgermeisterin hält eine Kostentragung von maximal 42,5% für vertretbar und im Hinblick auf eine Lösungsfindung den geeigneten Weg zur Aufrechterhaltung des Betriebes der VGH, der Bewahrung der Arbeitsplätze und des derzeitigen Erhaltes sämtlicher Bus- und Schulbusverkehre der VGH.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Anteil am geschätzten Defizit der Verkehrsbetriebe Grafschaft Hoya GmbH von jährlich max. 57.365,44 € bis 2028 wirkt sich in voller Höhe negativ auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der entsprechenden Jahre aus.
Über die gesamten fünf Jahre ergibt sich ein Defizitausgleich von max. 286.827,15 €.
Auswirkungen einer Übernahme der Geschäftsanteile der Stadt Syke durch den Landkreis Diepholz:
Abschlussbilanz 2024: Aktiv-Passiv-Minderung: Eine Reduzierung der Bilanzsumme um 188.100 €
Ergebnishaushalt 2024: Eine Verringerung des Ergebnisses der Stadt Syke um 188.100 €.
Finanzhaushalt 2024: keine direkten Auswirkungen, da der Geldfluss in Vorjahren stattgefunden hat.
Nachhaltigkeit:
Mit der Unterstützung kann der Bahnbetrieb für die nächsten fünf Jahre aufrechterhalten werden. Nach dieser Zeit muss ein verbindliches und für die VGH kostentragendes Konzept für die Sparte Bahn entwickelt worden sein. Damit kann die Verkehrsinfrastruktur „Bahn“ ggfs. erhalten und ausgebaut und somit der ÖPNV bzw. der gewerbliche Transport von Gütern auf der Schiene gestärkt werden.
Durchführungszeitraum:
In 2024 und fortfolgend.
