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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/039-06
Grunddaten
- Betreff:
-
Petition zum Antrag des Ortsrates Barrien auf Änderung des FNP und Aufstellung eines B-Planes für das Flurstück 183/3, Flur 12 Gemarkung Barrien (Wessels Weg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Sitzungsdienst, Tel.: 164 655
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach Beschlussfassung des Ortsrates Barrien den Antrag der Vorlage 2024/039 und 2024/039-03 zu stellen, haben betroffene Anwohner/innen der Bremer Straße eine Petition durchgeführt.
In dieser Petition sprechen sich die Anwohner/innen gegen den Antrag und die damit verbundene Planung aus.
Sie bedauern, dass der Ortsrat vor Stellung des Antrages die betroffenen Anwohner/innen nicht befragt hat und erläutern, weshalb sie sich gegen den Antrag aussprechen.
Als betroffene Anwohner/innen sind sie der Meinung, dass das Grundstück für die Ausweisung eines weiteren Baugebietes als Wohngebiet nicht geeignet ist. Dies wird in der Petition ausführlich erläutert.
An der Petition haben 26 Personen teilgenommen und diese unterschrieben.
Gem. § 34 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Syke hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Petition um eine Angelegenheit der Kommune handelt. In diesem Fall handelt es sich um eine Angelegenheit der Kommune nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG, denn der Kommune obliegt die Planungshoheit. Die Planungshoheit garantiert ihre eigenständige Planung der baulichen Entwicklung, welche sie gemäß § 1 Abs. 1 und 2 BauGB unteranderem mit dem Instrument des Bebauungsplans bewältigt.
Gem. § 11 Abs. 6 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Syke wird die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden dem Verwaltungsausschuss übertragen, sofern für die Angelegenheiten nicht der Rat gem. § 58 Abs. 1 NKomVG ausschließlich zuständig ist. Da es sich hier um einen Bebauungsplan handelt, ist hier gem. § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG der Rat zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,2 kB
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