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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/072
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigungsgebühren -Nachkalkulation 2022 und 2023 -Vorauskalkulation 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
- Aktenzeichen:
- 22 21 23
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Syke
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Vorberatung
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02.09.2024
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Steimke
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Vorberatung
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17.09.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke
a) beschließt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenvorauskalkulation für das Jahr 2025 mit einer Straßenreinigungsgebühr von 0,88 € je Meter Straßenfront.
b) nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührennachkalkulationen
der Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2022 und 2023 zur Kenntnis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die als Anlage 2 beigefügten Nachkalkulationen der Straßenreinigungsgebühr weisen für das Jahr 2022 eine Kostenüberdeckung von 507,73 € und für das Jahr 2023 eine Kostenüberdeckung von 585,98 € aus. Die Nachkalkulationen werden bei der als Anlage 1 beigefügten Gebührenvorauskalkulation für das Jahr 2025 vorgetragen.
Eine Neukalkulation ist erforderlich, da der bisherige Kalkulationszeitraum am 31.12.2024 endet. Die Neuausrichtung der Straßenreinigung wird voraussichtlich in 2026 umgesetzt.
Eine Ausschreibung im Frühjahr 2024 ergab eine Erhöhung der Fremdunternehmerkosten um rd. 7 %. Diese Kostensteigerung kann durch zusätzliche zu reinigende Straßenfrontmeter und die Einbeziehung von Überdeckungen aus Vorjahren ausgeglichen werden.
Die Straßenreinigungsgebühr verändert sich daher für das Jahr 2025 nicht. Eine Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ist nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die gleichbleibende Gebühr verändern sich die Erträge nicht. Aufgrund der höheren Aufwendungen wird der Ansatz bei der Bst. 54.5.01.429100-0002 entsprechend angepasst.
Nachhaltigkeit:
Die Reinigung der Straßen in den Ortsteilen Syke und Steimke wird weiterhin maschinell vorgenommen. Durch die gleichbleibende Straßenreinigungsgebühr von 0,88 € entsteht keine höhere Belastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Durchführungszeitraum:
Aufgrund der geplanten, grundlegenden Neuausrichtung der Straßenreinigung ab 2026 wird eine einjährige Gebührenvorauskalkulation vorgenommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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186 kB
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2
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(wie Dokument)
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365,3 kB
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