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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt die anliegende Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke mit den Anlagen 1 und 2, die Bestandteile der Satzung sind.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es ist notwendig die Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke, die der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2022 inkl. der 1. Änderungssatzung beschlossen hat, hinsichtlich der zentralen Sommerferienbetreuung zu ändern. Bei der Änderung handelt es sich um den Wegfall der zentralen Ferienbetreuung an den 18 Werktagen in den Sommerferien und somit um Änderung des § 6 der derzeitigen Satzung. Um einer dadurch möglicherweise entstehenden Unübersichtlichkeit vorzubeugen, soll die Satzung neu gefasst werden.

 

Der neue Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt und durch eine grüne Markierung an den Änderungsstellen gekennzeichnet.

 

Nachfolgend wird auf die geplanten gravierenden Änderungen eingegangen:

 

  1. Zentrale Ferienbetreuung in den Sommerferien

In den Kindertagesstätten der Stadt Syke (städtische Einrichtungen sowie Einrichtungen von Drittträgern und Vereinen) wurden in den vergangenen drei Kindergartenjahren durchschnittlich 805 Kindergartenkinder betreut. Für die Kindergartenkinder im Alter zwischen 3 bis 6 Jahren bzw. bis zur Einschulung wurde die zentrale Ferienbetreuung an den letzten 18 Werktagen in den Sommerferien (Schließzeit der Kindertagesstätten) eingerichtet.

 

Von diesen 805 Kindern wurden in den vergangenen drei Jahren für die zentrale Ferienbetreuung durchschnittlich 7 Kinder pro Schließtag angemeldet und damit unter einem Prozent der betreuten Kindergartenkinder. Die Tendenz, der angemeldeten Kinder, ist in den vergangenen Jahren auch immer mehr rückläufig.

 

Die zentrale Ferienbetreuung ist so geregelt, dass sie jährlich in einer anderen Kindertagesstätte und auch wechselnd zwischen den verschiedenen Trägern (Stadt und Drittträgern) stattfindet. In den beiden vergangenen Jahren wurde uns nach Beendigung der Ferienbetreuungszeit mitgeteilt, dass auch angemeldete Kinder teilweise kurzfristig nicht an der Betreuung teilgenommen haben und dadurch so manches Mal die Betreuung von 2 Kindern durch 2 bzw. 3 pädagogischen Kräfte vorgenommen wurde.

Außerdem war das Anmeldeverhalten so, dass manche Tage nicht einmal die Mindestteilnehmerzahl (5 angemeldete Kinder) erreicht wurde, aber die Betreuung trotzdem stattfand, da den Mitarbeitern nicht tageweise Urlaub auferlegt werden konnte.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben sind mindestens 2 pädagogische Kräfte für die Betreuung von Kindern notwendig. Da in der zentralen Ferienbetreuung ein täglicher Zeitraum von 07:00 bis 16:00 Uhr und somit eine wöchentliche Zeit von 45 Wochenstunden abzudecken ist, sind bei einer maximalen wöchentlichen Arbeitszeit der dort tätigen Kräfte von 39 Wochenstunden, schon 3 Kräfte einzusetzen. Auch sind Ausfälle des dort eingesetzten Personals zu beachten und ggfls. zu kompensieren.

 

In der aktuellen Zeit des Fachkräftemangels fehlen diese pädagogischen Kräfte dann im regulären Kindertagesstättenbetrieb für jeweils 15 Betreuungstage (bei 3 Kräften insgesamt 45 Tage). Wenn die Tage der bisherigen zentralen Ferienbetreuung wieder in die „normale“ Betreuung im Regelbetrieb einfließen, wird dieser dadurch weiter gestärkt.

 

Die Einnahmen aus den Gebühren für die zentrale Ferienbetreuung sind aufgrund der sinkenden Teilnehmerzahlen in den letzten Jahren ebenfalls stetig gesunken. Im Jahr 2024 waren es gerade noch 1.027 €.

 

Aus diesem Grunde sollen der § 16 – Zentrale Ferienbetreuung in Verbindung mit dem § 11 Abs. 5 gestrichen werden, da bei Wegfall der genannten Ferienbetreuung natürlich auch keine Gebühren mehr erhoben werden.

 

Darüber hinaus war es und dürfte in Zukunft noch schwieriger werden, einen Caterer zu finden, der eine solch geringe Anzahl an Mittagessen liefert. Auch die Küche der Mensa Am Lindhof steht dafür nicht immer zur Verfügung (Urlaub der Mitarbeitenden). Die Kosten sowie die Einnahmen für die Mittagsverpflegung haben sich bislang weitestgehend ausgeglichen.

 

Daher muss der Hinweis in der Anlage 2 zu den Kosten für ein Mittagessen in der zentralen Ferienbetreuung entfallen.

 

  1. Ferienbetreuung im pädagogischen Mittagstisch

Eine weitere Änderung betrifft den pädagogischen Mittagstisch in Barrien bzw. die Kinder die dort in den niedersächsischen Ferien betreut werden.

 

Es wird immer problematischer das für die Betreuung z.B. in den Osterferien erforderliche Fachpersonal zu stellen. Auch hier ist der Fachkräftemangel schon angekommen, da die Kinder dann nicht nur von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr betreut werden müssen, sondern von 8.00 bis 14.00 Uhr.

Um dem Personalproblem zu entgehen, sollten die Kinder des pädagogischen Mittagstisches in allen niedersächsischen Schulferien ab 2025, mit Ausnahme der Schließzeiten der Kindertagesstätten in den Sommerferien und in den Weihnachtsferien, in der Grundschule Am Lindhof mitbetreut werden. Dieses hätte den Vorteil, dass das vorhandene Personal gebündelt werden kann (Vorteil bei Erkrankungen) und zudem auch kein Reinigungspersonal in den Ferienwochen im pädagogischen Mittagstisch benötigt wird. Im Übrigen gibt es bei den Betreuungsräumlichkeiten der GS Am Lindhof auch ein Außengelände (anders als bei den Räumlichkeiten des pädagogischen Mittagstisches) und auch die Küche für die Mittagsverpflegung wäre vor Ort.

 

Natürlich wäre das Personal des pädagogischen Mittagstisches, das auch teilweise in der Ferienbetreuung eingesetzt ist, dann auch bei der GS Am Lindhof mit tätig, so dass die Kinder auch dort vor Ort bekanntes Personal vorfinden würden.
Die Kinder müssten jedoch von den Eltern morgens zur Schule Am Lindhof gebracht und auch wieder abgeholt werden.

 

Die Änderungen bezüglich des Wegfalls der zentralen Ferienbetreuung als auch der Ferienbetreuung des pädagogischen Mittagstisches sollten ab dem 01.01.2025 gelten.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Wegfall der Einnahmen für die zentrale Ferienbetreuung belaufen sich auf ca. 1.000 € im Jahr. Bei der hohen Kostenspanne bei den Kinderbetreuungskosten sind diese nicht erheblich.

 

Nachhaltigkeit:

Die Bildung und Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten der Stadt Syke werden auch bei Fachkräftemangel weiterhin qualitativ hoch gehalten, da durch die Beendigung der zentralen Ferienbetreuung personelle Ressourcen effektiver eingesetzt bzw. genutzt werden können.

 

Durchführungszeitraum:

Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss soll die Satzung am 01.01.2025 in Kraft treten.

 

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Beschlüsse

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12.09.2024 - Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport - ungeändert beschlossen

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26.09.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen