Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage öffentlich - 2024/054-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt Syke nehmen davon Kenntnis, dass für das Jahr 2024 folgende über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet wurden:

 

 

Nr. 1

 

BSt. 11.1.01.427110 Werbemittel der Stadt Syke

 

 

 

 

Haushaltsansatz

0,00 €

 

Außerplanmäßige Aufwendung vom 07.08.2024

3.000,00 €

 

Für städtische Veranstaltungen sollen neue Werbemittel angeschafft werden. Hier insbesondere für die Städtepartnerschaften / Großveranstaltungen etc. Langfristig sollen diese immer bereitgehalten werden. Des Weiteren sollen Werbemittel beschafft werden, die  im Bürgerbüro verkauft werden.

 

Die außerplanmäßige Aufwendung wird durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (BSt. 61.1.01.301300) 2024 gedeckt.

 

 

Nr. 2

 

BSt. 12.6.01.442100 Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit

 

 

 

Haushaltsansatz

62.000,00 €

 

Überplanmäßige Aufwendung vom 24.06.2024

24.800,00 €

 

Mit der Änderung der „Satzung über Entschädigung von Ratsmitgliedern und ehrenamtlich Tätigen bei der Stadt Syke“ wurden für die Freiwillige Feuerwehr neue Funktionen eingeführt. Einige Funktionen wurden dadurch neu besetzt. Die zu erwartende Höhe konnte im Rahmen der Änderung nur geschätzt und nicht eindeutig benannt werden. Zudem wurde zunehmend die Möglichkeit des Verdienstausfalls von Arbeitgebern in Anspruch genommen. Die Höhe ist u.a. vom Einsatzaufkommen abhängig.

 

Die überplanmäßige Aufwendung wird durch Mehrerträge bei der BSt. 31.5.50.348200 (Zuschuss Landkreis Diepholz – Flüchtlingshilfe) gedeckt.

 

 

 

Nr. 3

 

36.5.03.422200 Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

 

 

 

Haushaltsansatz

4.000,00 €

 

Überplanmäßige Aufwendung vom 05.09.2024

3.000,00 €

 

Es handelt sich um notwendige Anschaffungen u.a. für Stühle für Erzieher:innen

 

Die Mittel werden bei der BSt. 36.5.03/0050.783110 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €) eingespart.

 

 

Nr. 4

 

36.5.12.422200 Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

 

 

 

Haushaltsansatz

7.600,00 €

 

Überplanmäßige Aufwendung vom 05.06.2024

15.000,00 €

 

Überplanmäßige Aufwendung vom 04.07.2024

572,00 €

 

Die Umwandlung einer Krippengruppe in eine Kindergartengruppe verursacht Kosten, die gemäß Ratsbeschluss vom 25.04.2024 (BV 2024/017) überplanmäßig in Höhe von 15.000,00 € bereitgestellt werden sollen.

Ab 01.08.2024 wird die Kindertagesstätte Konfetti um eine weitere Kindergartengruppe erweitert (Außenstelle Schlossweide). Diese ist noch bis zum 31.07.2024 der Kindertagesstätte Bullerbü angesiedelt. Dadurch fallen für die Kindertagesstätte Konfetti weitere laufende Kosten an.

 

Die überplanmäßige Aufwendung wird durch Mehrerträge bei der BSt. 31.5.50.348200 (Zuschuss Landkreis Diepholz – Flüchtlingshilfe) und Einsparungen bei der BSt. 36.5.10.422200 (Kita Bullerbü) gedeckt.

 

 

Nr. 5

 

36.5.12.428100 Aufwendungen für Vorräte

 

 

 

Haushaltsansatz

1.800,00 €

 

Überplanmäßige Aufwendung vom 04.07.2024

229,00 €

 

Ab 01.08.2024 wird die Kindertagesstätte Konfetti um eine weitere Kindergartengruppe erweitert (Außenstelle Schlossweide). Diese ist noch bis zum 31.07.2024 der Kindertagesstätte Bullerbü angesiedelt. Dadurch fallen für die Kindertagesstätte Konfetti weitere laufende Kosten an.

 

Die Mittel werden bei der BSt. 36.5.10.428100 (Aufwendungen für Vorräte der Kindertagesstätte Bullerbü) eingespart.

 

 

Nr. 6

 

36.5.17.422200  Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände

 

 

 

Haushaltsansatz

0,00 €

 

Außerplanmäßige Aufwendung vom 19.08.2024

1.928,74

 

Es handelt sich bei dieser Aufwendung um die Erstbeschaffungen für die ergänzende Betreuung in der Astrid-Lindgren-Grundschule in Heiligenfelde (Astrid-Lindgren-Club).

 

Die Mittel werden im Finanzhaushalt bei der BSt. 21.1.03/0050.783110 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €) eingespart und sind hier gesperrt.

 

 

Nr. 7

 

21.1.02/0050.783310 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

 

 

Haushaltsansatz

33.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 29.08.2024

17.410,00 €

 

Aufgrund der Schülerzahlen für das Schuljahr 2024/2025 wird die Grundschule Barrien ab August 2024 vierzügig. Daher muss ein weiterer Klassenraum neu ausgestattet werden. Möbel, Whiteboard, Magnettafeln und ein Smart Panel müssen angeschafft werden.

 

Die Mehrauszahlungen sind durch Mehreinzahlungen bei der Rückerstattung durch den Drittträger Lebenshilfe Syke gGmbH gedeckt.

 

 

Nr. 9

 

21.1.04/0050.783110 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

 

 

Haushaltsansatz

16.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 06.06.2024

1.100,00 €

 

Für die Einrichtung des Büros der Schulleiterin werden neue Möbel benötigt. Die alten Möbel sind abgängig.

 

Die Mehrauszahlungen sind durch Mehreinzahlungen bei der Rückerstattung durch den Drittträger Lebenshilfe Syke gGmbH gedeckt.

 

 

Nr. 10

 

21.5.01/0050.783310 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

 

 

Haushaltsansatz

5.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 19.08.2024

6.303,44 €

 

Es handelt sich um die Ausstattung von Räumlichkeiten im C-Trakt. Diese Räume werden vom Gymnasium Syke nicht mehr genutzt und somit an die Stadt Syke zurückgegeben. Es werden Klassensätze an Tischen und Stühlen beschafft.

 

Die überplanmäßigen Mittel werden bei der BSt. 21.5.01.422200 (Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände) eingespart und dort gesperrt.

 

 

Nr. 11

 

24.3.01/0050.783110 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

 

 

Haushaltsansatz

120.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 19.08.2024

10.000,00 €

 

Es handelt sich um die kurzfristige Beschaffung eines kostenpflichtigen Schulservers, der den Aufbau eines Schulnetzwerkes inklusive eines Webportals ermöglicht. Der jetzige Server läuft nicht mehr lange. Der Server ist u.a. auch für eine digitale Elternkommunikation von Bedeutung.

 

Die erforderlichen Mittel für diese überplanmäßige Auszahlung werden bei der BSt. 21.5.01.422200 (Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände) eingespart und hier gesperrt.

 

 

Nr. 12

 

36.5.00/0052.783110 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

 

 

Haushaltsansatz

20.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 05.08.2024

3.699,10

 

Der Hausmeister benötigt einen Transporter, um die täglich anfallenden Arbeiten in den Syker Kindertagesstätten durchführen zu können. Der alte Transporter ist auf Dauer nicht mehr zuverlässig nutzbar.

 

Die Mittel werden zu je 1.000,00 € bei folgenden BSt. eingespart bzw. gesperrt:

36.5.02/0050.783110 – Kindertagesstätte Gesseler Feldmäuse

36.5.04/0050.783110 – Kindertagesstätte Tom Sawyer

36.5.05/0050.783110 – Kindertagesstätte Okeler Land

36.5.16/0050.783110 – Kindertagesstätte Wichtelland

 

 

Nr. 13

 

36.5.09/0050.783110  Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

 

 

Haushaltsansatz

2.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 12.06.2024

1.200,00 €

 

Für die Kindertagesstätte Wundertüte ist die Anschaffung eines Gewerbegeschirrspülers für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes notwendig, da der bisherige Geschirrspüler nicht mehr funktioniert. Eine Reparatur kommt aus Kostengründen nicht in Frage.

 

Die Mittel werden bei der BSt. 36.5.09.422200 (Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände) eingespart bzw. gesperrt.

 

 

Nr. 14

 

36.5.12/0050.783110 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €

 

 

 

Haushaltsansatz

2.000,00 €

 

bereits genehmigte überplanmäßige Auszahlung v. 06.03.2024 BV 2024/054

 

1.100,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 06.06.2024

10.000,00 €

 

Die Umwandlung einer Krippengruppe in eine Kindergartengruppe verursacht Kosten, die gemäß Ratsbeschluss vom 25.04.2024 (BV 2024/017) überplanmäßig in Höhe von 10.000,00 € bereitgestellt werden sollen.

 

Die Mehrauszahlungen sind durch Mehreinzahlungen bei der Rückerstattung durch den Drittträger Lebenshilfe Syke gGmbH gedeckt.

 

 

 

Nr. 15

 

51.1.01/0140.787200 Flurbereinigung Gessel

 

 

 

Haushaltsansatz

82.000,00 €

 

bereits genehmigte überplanmäßige Auszahlung v. 13.05.2024 BV 2024/054

 

15.000,00 €

 

Überplanmäßige Auszahlung vom 17.07.2024

438,48 €

 

Die Durchführung der Flurbereinigung Gessel wurde mit BV 2021/185 beschlossen. Die Gesamtkosten in den Jahren 2024 bis 2026 werden geschätzte 226.000,00 € betragen. Die Arbeiten im Rahmen der Flurbereinigung Gessel sind bereits in der Ausführung. Die Aufteilung der Gesamtkosten in den Jahren 2024 bis 2026 hat sich verändert.

 

Die erforderlichen Mittel werden bei der BSt. 51.1.01/0227.781810 - Investitionszusch. an Dritte ISEK Bahnhofstr./Gartenstr./Gängeviertel eingespart.

 


 

 

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