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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/038-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


a) Der Rat der Stadt Syke beschließt die während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen gemäß den der Anlage 02 zu entnehmenden Abwägungsvorschlägen

 

 b) Der Rat der Stadt Syke beschließt den in der Anlage 01 befindlichen Lärmaktionsplan 4 unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidung zu a).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der die EG-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umsetzt, sind Kommunen verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen oberhalb definierter Verkehrsbelastungen Lärmaktionspläne (LAP) aufzustellen.

Die Stadt Syke genügt dieser Verpflichtung durch die Aufstellung eines LAP 4. Stufe. Dieser ist die Fortschreibung des LAP 3. Stufe mit Beschlussfassung vom 24.01.2019.

 

Die Anforderungen an den LAP ergeben sich aus § 47d Abs. 2 BImSchG in Verbindung mit Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie. Danach müssen unter anderem Angaben zur Beschreibung der örtlichen Situation und der Betroffenheit sowie zu den daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschlägen und deren erwarteter Wirkung enthalten sein. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit an der Aufstellung zu beteiligen, die Ergebnisse sind abzuwägen und bei Relevanz zu berücksichtigen (Anlage 02). In der LAP der 4. Stufe kommen erstmalig europaweit einheitliche Berechnungsverfahren zum Einsatz zur besseren Vergleichbarkeit. Geändert wurde auch die Berechnung der Belastetenzahlen. Das in der 4. Stufe angewandte Berechnungsverfahren (BEB) führt zu einer deutlichen Erhöhung der Belastetenzahlen gegenüber der vorherigen Methode.

 

Der Rat der Stadt Syke hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 die Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange zur 4. Stufe des LAP beschlossen. Der Entwurf wurde am 08.07.2024 öffentlich bekanntgemacht und lag in der Zeit vom 08.07.2024 bis zum 08.08.2024 zur Einsichtnahme im Rathaus öffentlich aus. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden parallel per entsprechendem Schreiben um Stellungnahme gebeten. Ferner wurden die Unterlagen im Internet zur allgemeinen Einsicht bereitgestellt.

 

Es ging bei der Stadt seitens der Öffentlichkeit eine Stellungnahme ein. Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen 29 Rückmeldungen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind der Anlage 02 zu entnehmen. Der unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse überarbeitete Entwurf der 4. Stufe des Lärmaktionsplanes zur Beschlussfassung ist in Anlage 01 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Obwohl überwiegend verkehrlich relevante Maßnahmen vorgeschlagen werden, ist der LAP eine immissionsschutzrechtliche Fachplanung. Die aufgeführten Maßnahmen sind aufgrund des gesetzlichen Auftrages in erster Linie aus der Perspektive der Lärmminderung entwickelt worden. Der LAP soll zukünftig im Rahmen der Abwägung in andere kommunale Planungen einfließen, wobei die Verträglichkeit der unterschiedlichen Zielsetzungen zu werten ist. Auch sonstige Planungsträger haben sie in ihre Abwägungsprozesse einzubeziehen. Ein Anspruch auf Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen oder deren rechtliche Zulässigkeit lässt sich aus der Lärmaktionsplanung nicht herleiten. Bei Sanierung oder Änderung von Straßen, die im LAP aufgeführt werden, können die Ergebnisse des Lap in die Fachplanung einfließen. Für die Umsetzung ist jeweils eine fachliche Einzelfallprüfung erforderlich.

 

Gemäß § 47d Abs. 5 BImSchG sind die Lärmaktionspläne bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung, zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ausstehend sind die Kosten für den Endbericht der Stufe 4.

Die Planungskosten für die Umsetzung des LAP Stufe 4 sind durch vorhandene Finanzmittel in der Buchungstelle 51.01.01.443100-0001 gedeckt.

 

Nachhaltigkeit:

 

Lärm wirkt sich negativ auf die Gesundheit, die Erholung und die Entspannung aus. Aber auch konzentriertes Arbeiten und das psychische Wohlbe-finden werden durch Lärm negativ beeinflusst. Die im LAP aufgeführten Maßnahmen dienen in erster Linie der Lärmminderung. Die Fachplanung soll zukünftig im Rahmen der Abwägung kommunaler Planungen einfließen, wobei die Verträglichkeit der unterschiedlichen Zielsetzungen zu werten ist.

 

Durchführungszeitraum:


Nach positivem Ratsbeschluss wird der Lärmaktionsplan öffentlich bekannt gemacht.
 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.09.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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26.09.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen