Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage öffentlich - 2024/003-02

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Termine ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister/in

 

Gemäß § 81 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird die Stellvertretung des/der Hauptverwaltungsbeamten/Hauptverwaltungsbeamtin geregelt. So wählt die Vertretung (der Rat) aus den Beigeordneten bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter, welche die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Hauptausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzung des Hauptausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Ferner wird in § 81 Absatz 3 Satz 1 NKomVG für die in Absatz 2 Satz 1 und § 59 Absatz 3 nicht genannten Fälle die Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten geregelt.

 

Die Veranstaltungen und Termine der repräsentativen Vertretung der Kommune haben in der Vergangenheit sehr zugenommen. Durch die hohe Anzahl dieser Termine ist eine Vertretung der Hauptverwaltungsbeamtin immer öfters notwendig.

 

Die stellvertretenden Bürgermeister/innen führen ihr Amt ehrenamtlich aus, dies bedeutet, dass sie ihre Tätigkeit zusätzlich neben ihrem Familienleben/Privatleben und/oder Berufsleben wahrnehmen.

 

Durch die immer mehr werdenden Termine wird es immer schwieriger dieses Ehrenamt mit dem Familien-/Privat- und Berufsleben zu vereinbaren.

 

Eine Dokumentation der verschiedenen Termine/Veranstaltungen, wo die Teilnahme der ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister/innen erforderlich ist, hat ergeben, dass es von Jahr zu Jahr immer mehr Termine werden und eine Teilnahme nicht immer gewährleistet werden kann. Dies liegt unteranderem daran, dass viele der Termine vormittags sind oder einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen und Veranstaltungsausfäll ist die Dokumentation erst seit 2023 richtig aussagekräftig.

 

Da es jedoch 2023 ein größere Umstrukturierung und einen personellen Wechsel im Vorzimmer gegeben hat, konnte mit der ausführliche Dokumentation erst Ende 2023 gestartet werden.

 

Somit kann derzeit nur eine grobe Dokumentation von 2022-2023 vorgelegt werden. Jedoch zeigt die Erfahrung sehr deutlich, dass das Ehrenamt sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und es immer schwieriger wird, dieses ohne Problem auszuführen.
 

 

Information zum Windpark Ristedt

 

Aufgrund von mehreren Anfragen zur aktuellen Bautätigkeit auf der Fläche des geplanten Windparks Ristedt, hat die Stadt Syke bei der zuständigen Firma nach gefragt. Derzeit wird das Gelände routinemäßig auf mögliche Munitionsreste aus dem zweiten Weltkrieg überprüft. Sobald Erkenntnisse vorliegen werden diese bekannt gegeben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nachhaltigkeit:

 

 

Durchführungszeitraum:



 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.06.2024 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen