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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/034-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die in der Vorlage genannten Spenden der lfd. Nummern 1 bis 4 anzunehmen und den Zwecken entsprechend zu verwenden.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat nachfolgend aufgeführte Spenden entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:

 

 

Nr. 1

 

Geldspende der PSD Bank, Hannover

in Höhe von

 

Die Spende ist zweckgebunden für die Internationale Jugendarbeit in Syke einzusetzen.

 

 

 

2.500,00 €

 

Nr. 2

 

Geldspende der Kreissparkasse Syke

in Höhe von

 

Die Spende ist zweckgebunden für die Unterstützung des Projektes „Jugendeuropaaktionstag“ am 22.05.2024 in Syke einzusetzen.

 

 

 

1.000,00 €

 

Nr. 3

 

Geldspende der Fa. Printhaus, Syke im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung in Höhe von

 

Der Sponsor stellt für den Jugend-Europatag“ ein Werbebanner zur Verfügung, auf dem das Firmen-Logo aufgedruckt ist.

 

 

 

150,00 €

 

Nr. 4

 

Geldspende der Fa. Schierloh Engineering, Bruchhausen-Vilsen in Höhe von

 

Die Spende ist zweckgebunden für den Spielplatz in Wachendorf einzusetzen und wird dem Ortsrat Wachendorf zusätzlich zu den Ortsratsmitteln zur Verfügung gestellt.

 

 

 

5.000,00 €


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Spendenbetrag von 8.650,00 € wird entsprechend der vorgegebenen Zwecke durch die Stadt Syke verwendet.

 

Nachhaltigkeit:

Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Be-reich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finan-ziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.



 

 

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Beschlüsse

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20.06.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen