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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/034-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungen über die Annahme bzw. Vermittlung von Zuwendungen / Spenden gem. § 111 Abs. 8 NKomVG für das Jahr 2024 durch den Rat der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 24 13
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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20.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG werden dem Rat nachfolgend aufgeführte Spenden entsprechend der Wertgrenzenrichtlinie des Rates (BV 2009/150) zur Entscheidung vorgelegt:
Nr. 1 |
Geldspende der PSD Bank, Hannover in Höhe von
Die Spende ist zweckgebunden für die Internationale Jugendarbeit in Syke einzusetzen.
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2.500,00 € |
Nr. 2 |
Geldspende der Kreissparkasse Syke in Höhe von
Die Spende ist zweckgebunden für die Unterstützung des Projektes „Jugendeuropaaktionstag“ am 22.05.2024 in Syke einzusetzen.
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1.000,00 € |
Nr. 3 |
Geldspende der Fa. Printhaus, Syke im Rahmen einer Sponsoringvereinbarung in Höhe von
Der Sponsor stellt für den Jugend-Europatag“ ein Werbebanner zur Verfügung, auf dem das Firmen-Logo aufgedruckt ist.
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150,00 € |
Nr. 4 |
Geldspende der Fa. Schierloh Engineering, Bruchhausen-Vilsen in Höhe von
Die Spende ist zweckgebunden für den Spielplatz in Wachendorf einzusetzen und wird dem Ortsrat Wachendorf zusätzlich zu den Ortsratsmitteln zur Verfügung gestellt.
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5.000,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Der Spendenbetrag von 8.650,00 € wird entsprechend der vorgegebenen Zwecke durch die Stadt Syke verwendet.
Nachhaltigkeit:
Mit dem Einwerben von Spenden und anderen Zuwendungen werden unter anderem im Be-reich der Stadtverwaltung sowie in städtischen Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen finan-ziert, für die im Haushalt keine oder nicht ausreichende Mittel vorgesehen sind.
