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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines kommunalen Klima-Zuschusses bei der Anschaffung von smarten Heizungsthermostaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Stabstelle Projekte
- Verfasser/in 1:
- Frau B.Merling Tel.:164-513
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt die Vergabe eines Klima-Zuschusses an Bürger*innen zur Anschaffung smarter Heizungsthermostate in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 300,00 €.
Die Vergabe der Gelder orientiert sich an der beigefügten Richtlinie.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushalt 2024 wurden Mittel für ein Projekt aus dem Klimaschutzkonzept zur Verfügung gestellt. Das mit diesen Mitteln umzusetzende Förderprogramm richtet sich an Privatpersonen sowie Vereine und soll eine Wertschätzung und Unterstützung privat getätigter Investitionen in den Klimaschutz darstellen.
Für das Haushaltsjahr 2024 hat der Rat am 13.12.2023 die Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 15.000,00 € beschlossen.
Der vorliegende Entwurf der Richtlinie für das Jahr 2024 beinhaltet folgenden Fördervorschlag:
Fördergegenstand: smarte Heizungsthermostate mit Fensterkontakt oder integrierter Fenster-Offen-Erkennung
Förderbetrag 2024: 50 % der Anschaffungskosten, max. 300 €
Es werden sogenannte smarte Heizungsthermostate mit 50 % der Anschaffungskosten, max. mit 300,00 € gefördert. Durch eine Steuerung der Heizaktivität im Tagesverlauf kann nachts oder bei Abwesenheit der Bewohner*innen Heizenergie eingespart werden. Fensterkontakte oder eine integrierte Fenster-Offen-Erkennung führen zur Schließung des Heizventils, sobald ein Fenster im entsprechenden Raum geöffnet wird. Je nach Modell sind weitere Funktionen kombinierbar. Durch smarte Heizungsthermostate können so je nach Anwendung Heizenergieeinsparungen von bis zu ca. 30 % erzielt werden. Zu beachten sind hierbei jedoch die abweichenden Angaben zu den tatsächlichen Einsparungspotenzialen in unterschiedlichen Quellen.
- BaltBest (2022): sämtliche Angaben von Mehrverbrauch bis 47 % Einsparung. Theoretische und praktische Ermittlung von Werten in verschiedenen Szenarien.
- Kersken M., Sinnesbichler H., Erhorn H. (2018): im Mittel 8 - 19 % Einsparpotenzial; bis zu 36 % bei Singlehaushalten mit Kombination mehrerer Funktionalitäten (z.B. Einzelraumregelung, Rolladeneinbindung, Fensteröffnungserkennung)
- Kersken M. Sinnesbichler H. (2023): 12 - 28 % Einsparung des Heizenergiebedarfs (mit Abwesenheitserkennung, Fensteröffnungserkennung, Einbeziehen der Wettervorhersage)
- Schneiders T., Rehm T., Hilger L. (2018): von 26,5 % Mehrverbrauch bis zu 33 % Einsparungen
Eine fachliche Beratung zur korrekten Anwendung der Geräte wird daher empfohlen. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme solcher Beratungen ist jedoch nicht vorgesehen, da dies dem niederschwelligen Angebotscharakter der Maßnahme entgegenstünde.
Die Fördermaßnahme lässt sich dem Projekt „S4 – Kommunaler Klima-Zuschuss“ des Klimaschutzkonzeptes zuordnen. Der in der Zielsetzung formulierte Anreiz für klimafreundliches Handeln ist durch das Fördervorhaben gegeben.
Die Beantragung der Zuwendung soll für die Bürger*innen möglichst niederschwellig eingerichtet werden. Die Vergabe der Förderbescheide erfolgt nach dem Windhundprinzip.
Quellenangaben
- BaltBest (2022) Einfluss der Betriebsführung auf die Effizienz von Heizungsaltanlagen im Bestand
- Kersken M., Sinnesbichler H., Erhorn H. (2018) Analyse der Einsparpotenziale durch Smarthome und intelligente Heizungsregelungen, Bauphysik, 40, 276-285
- Kersken M. Sinnesbichler H. (2023) Energie-Einsparpotenzial einer intelligenten Heizungsregelung, IBP-Mitteilung 579
- Schneiders T., Rehm T., Hilger L. (2018) Forschungsstudie SmartHome Rösrath - Feldtest in 120 Haushalten zur Untersuchung von Heizenergieeinsparungen in Bestandsgebäuden, VISE Policy Brief Nr. 2
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Finanzielle Auswirkungen:
Die vom Rat beschlossenen Fördermittel in Höhe von 15.000,00 € stehen unter der Buchungsstelle 56.1.01.422200 zur Verfügung.
Nachhaltigkeit:
Das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Syke gibt für die Wärmeerzeugung der Haushalte im Jahr 2019 einen Endenergieverbrauch von 185,3 GWh/a an. Aufgrund des hohen Anteils fossiler Energieträger im Wärmesektor (87,6 %) ergeben sich Treibhausgas-Emissionen von 42.110 tCO2e (Stand 2019). Durch den Betrieb smarter Heizthermostate kann durch die Bürger*innen Heizenergie eingespart und somit eine Verminderung der Treibhausgas-Emissionen erreicht werden.
Beispielrechnung: Der Energieverbrauch der privaten Haushalte in Deutschland für Raumwärme betrug im Jahr 2021 501 Milliarden kWh (Statistisches Bundesamt, 2023). Bei 83.237.124 Einwohner*innen (31.12.2021) entspricht das etwa 6 MWh pro Jahr und Einwohner*in. Bei einer Förderung von 50 smarten Heizungsthermostaten und einer Einsparung von 20 % Heizenergie könnten so etwa 60 MWh pro Jahr eingespart werden.
Quellen: Energieverbrauch der privaten Haushalte für Wohnen - Statistisches Bundesamt (destatis.de),
Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht (Quartalszahlen) - Statistisches Bundesamt (destatis.de)
Durchführungszeitraum:
Der Förderungszeitraum beginnt mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 20.06.2024. Ende des Förderzeitraums ist der 30.06.2025.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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202,2 kB
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