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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/042
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau C. Prößler, Tel: 164-200
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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23.05.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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20.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Syke vom 15.12.2022 Bedarf der Anpassung vor allem im Bereich der Mittagsverpflegungspauschal, die sich wie folgt zusammensetzen:
Änderung des § 3 –Aufnahme- Absatz 1 erster Satz:
Hier soll das Wort „Einvernehmen“ in das Wort „Benehmen“ geändert werden, da die Platzvergabe der Betreuungsplätze für Krippen- und Kindergartenkinder in die Kindertagesstätten seit dem 01.01.2023 nach einem Punktesystem erfolgt. Durch diese „damalige“ Änderung, die in einem Klageverfahren angeregt wurde, ist die Platzvergabe nicht mehr vom Einnehmen der jeweiligen Kindertagesstättenleitungen abhängig. Den Leitungen ein Benehmen zur Vergabe eingeräumt werden.
Eine Änderung der Anlage 2 der v.g. Satzung, die Bestandteil der Satzung ist, ist aufgrund der Änderung im Caterer-Bereich zum neuen Kindergartenjahr 2024/2025 und damit auch der Änderung der monatlichen Verpflegungsgeldpauschale erforderlich.
Der Vertrag mit dem derzeitigen Caterer läuft zum Ende des Kindergartenjahres 2023/2024 aus. Eine Ausschreibung für die Mittagsverpflegung für das Kindergartenjahr 2024/2025 für die städtischen Kindertagesstätten in den Bereichen Syke-Nord (Kindertagesstätten Wichtelland, Gesseler Feldmäuse, Okeler Land, Ristedter Rübchen und dem pädagogischen Mittagstisch) wurde daher notwendig und wurde mit der Beauftragung der Firma CGH Catering Gesellschaft Himmelsthür mbH, 31180 Giesen, abgeschlossen.
Hinweis: Eine Ausschreibung für den Bereich Syke-Süd war nicht mehr erforderlich, da dieser ab dem kommenden Kindergartenjahr durch die neue Küche der Grundschule in Heiligenfelde mit versorgt wird (Kita Abenteuerland, Kita Tom Sawyer und Kita Schatzinsel).
Die Preise bzw. die Verpflegungsgeldpauschalen werden daher im kommenden Kindergartenjahr 2024/2025 wie folgt aussehen:
Zielgruppe der Essensportion | Preis pro Portion inkl. Fahrtkosten, Personalkosten und MwSt. | Errechnete monatliche Verpflegungsgeld-pauschale im Kita-Jahr 2024/2025 |
Krippen- und Kindergartenkinder | 3,64 Euro | 71,50 € |
Hortkinder | 3,96 Euro | 77,80 € |
Die derzeitigen monatlichen Verpflegungsgeldpauschalen für Krippen- und Kindergartenkinder liegen bei 57,75 € und 63,05 € bei Hortkindern. Das sind Steigerungen von monatlich 13,75 € bzw. 14,75 €.
Diese Erhöhungen haben folgenden Hintergrund:Die derzeitigen Pauschalen stammen aus dem Kindergartenjahr 2022/2023, da für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf Grund der einmaligen Zahlung des Landes Niedersachsen als Ausgleich für die Mehraufwendungen aufgrund von Preissteigerungen für Energie und Lebensmittel auf eine Erhöhung verzichtet wurde. Zum damaligen Zeitpunkt hätten ansonsten die Erhöhungen bei 65,20 € (+ 7,45 €) bzw. 71,50 € (+ 8,45 €) gelegen.
Die Sorgeberechtigten wurden mit den Bescheiden über die Verpflegungsgeldpauschalen für das Kindergartenjahr 2023/2024 auf eine mögliche Änderung zum Kindergartenjahr 2024/2025 bereits hingewiesen.
Hinweis: Änderungen zur Ferienbetreuung in den Sommerferien werden für die kommende Sitzung des Ausschusses für Schule, Kita, Jugend und Sport vorbereitet. In den Sommerferien 2024 bleibt das Verfahren unverändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushalt 2024 enthält für das gesamte Haushaltsjahr Erträge und Aufwendungen nach den bis zum 31.07.2024 geltenden Verpflegungsgeldpauschalen. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der neuen Berechnung der Pauschalen zur Mittagsverpflegung führen zu Mehreinnahmen bei den Sachkonten 36.5.01.346101 bis 36.5.16.346101 und gleichzeitig zu Mehrausgaben bei den Sachkonten 36.5.01.428101 bis 36.5.16.428101.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden auch weiterhin durch die Sorgeberechtigten gezahlt.
Nachhaltigkeit:
Die Bildung und Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten der Stadt Syke werden auch weiterhin über einen längeren Betreuungszeitraum hinaus qualitativ hoch gehalten. Für die Kinder, die in einer Krippengruppe oder im pädagogischen Mittagstisch sowie vormittags in einer Kindergartengruppe mit einer Betreuungszeit über 13:00 Uhr hinaus betreut werden, ist die Teilnahme am Mittagessen Bestandteil des Betreuungsangebotes.
Durchführungszeitraum:
Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss soll die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Syke über die Aufnahme, den Besuch sowie die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten vom 15.12.2022, inkl. der Anlage 2, die Bestandteil der Satzung ist, rechtzeitig zum Kindergartenjahr 2024/2025, am 01.08.2024 in Kraft treten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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237,5 kB
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