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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Mittagsverpflegung der Ganztagsgrundschulen in Syke vom 14.06.2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Satzung für die Mittagsverpflegung der Ganztagsgrundschulen in Syke ist hinsichtlich der Verpflegungsgeldpauschale seit Sommer 2018 nicht geändert oder angepasst wurden. Daher erscheint es nach nunmehr 6 Jahren, auch nach Rücksprache mit Herrn Besch, Koch der Küche bei der GS Am Lindhof und somit „Lieferant“ des Mittagessens, geboten und notwendig auf Grund der allgemeinen Preiserhöhungen (Inflationsrate) den Preis für die Einzelportion und damit der Verpflegungspauschale zu erhöhen. Auch die Verpflegungsgeldpauschalen in den Kindertagesstätten sind in den vergangenen Jahren immer wieder gestiegen und auch die Kosten im Personalbereich (Küche) steigen stetig. Daher ist § 3 Absatz 7 der v.g. Satzung entsprechend zu ändern.

 

Die derzeitige monatliche Verpflegungsgeldpauschale liegt bei 58,90 € für fünf Verpflegungstage in der Woche. Bei einer, über die Jahre gesehene, moderate Erhöhung von 3,50 € pro Essensportion auf 4,20 € liegt die Verpflegungsgeldpauschale bei 70,70 € für fünf Verpflegungstage. Dies ist eine Steigerung der monatlichen Pauschale von 11,80 € und liegt somit immer noch unter der Erhöhung in anderen Bereichen (z.B. Kindertagesstätten).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt 2024 enthält für das gesamte Haushaltsjahr Erträge und Aufwendungen nach den bis zum 31.07.2024 geltenden Verpflegungsgeldpauschalen. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der neuen Berechnung der monatlichen Pauschalen zur Mittagsverpflegung führen zu Mehreinnahmen bei den Sachkonten 21.1.01.346102, 21.1.04.346102 und 21.1.03.346102  und berechtigen gleichzeitig zu Mehrausgaben bei den Sachkonten 21.1.01.427104 und 21.1.03.427104.

 

Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden auch weiterhin durch die Sorgeberechtigten gezahlt.

 

Nachhaltigkeit:

Die Schülerinnen und Schüler der Ganztagsgrundschulen in Syke werden durch die städtischen Küche der GS „Am Lindhof“ und ab dem Schuljahr 2024/2025 der Astrid-Lindgren-Grundschule in Heiligenfelde und somit durch städtische Köche und Mitarbeiterinnen versorgt.

 

Eine hochwertige und ausgeglichene Ernährung ist für Kinder und ihre Entwicklung von besonderer Bedeutung. Auch kann hierin ein weitergehender Bildungsauftrag gesehen werden, der von der Stadt Syke wahrgenommen wird.

 

Damit soll eine qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung der Kinder in den Ganztagsgrundschulen in Trägerschaft der Stadt Syke weiterhin gewährleistet sein.

 

Durchführungszeitraum:

Nach dem entsprechenden Ratsbeschluss soll die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für die Mittagsverpflegung der Ganztagsgrundschulen in Syke rechtzeitig zum Schuljahr 2024/2025, am 01.08.2024 in Kraft treten.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.05.2024 - Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen