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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt, dass die Kindergartengruppe der Schloßweide 20 (derzeit Außenstelle der Kita Bullerbü) mit Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025 (01.08.2024) der Kita Konfetti zugeordnet wird. Sollte dieses kurzfristig auf Grund von Personalknappheit nicht möglich sein, wird die Schloßweide 20 als eigenständige Kindertagesstätte ab dem 01.08.2024 geführt. Die entsprechenden Betriebserlaubnisse sind vor dem 01.07.2024 zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

§ 1 der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG) regelt die erforderlichen Räumlichkeiten für jede Kindertagesstätte. Gem. § 1 Absatz 1 Nummer 4 DVO-NKiTaG muss jede Kindertagesstätte (Kita) mit mehr als zwei gleichzeitig anwesenden Gruppen über einen weiteren Raum (Bewegungsraum) verfügen.

Dies ist jedoch noch bis zum 31.07.2024 durch eine Ausnahme-Allgemeinverfügung im Kita-Bereich außer Kraft gesetzt, wenn es sich bei der dritten Gruppe um eine Außenstelle handelt.

Die Kita Bullerbü besteht schon seit längerem aus drei Gruppen (eine Krippen- und zwei Kindergartengruppen) wobei sich eine der Kindergartengruppen in der Außenstelle Schloßweide 20 befindet. Der Hauptstandort der Kita Bullerbü in der Lindhofstraße, mit einer Krippen- und einer Kindergartengruppe, verfügt über keinen separaten Bewegungsraum, sodass eine Nachfrage beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover, Dezernat Frühkindliche Bildung- Fachbereich Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (Fachbereich II des Niedersächsischen Landesjugendamtes) ergab, dass die Ausnahme-Allgemeinverfügung auch für diese Fälle ausläuft und die Außenstelle entweder als eingruppige Einrichtung ab 01.08.2024 geführt werden muss oder einer Einrichtung mit vorhandenem Bewegungsraum zuzuordnen ist.

Da die Kita Bullerbü über keinen Bewegungsraum verfügt und eine entsprechende Erweiterung der Einrichtung sehr zeit- und kostenintensiv ist, wurde zum einen über eine eingruppige Kita und zum anderen über die Zuordnung zu einer anderen Einrichtung nachgedacht.

 

Auf Grund der Nähe zur Außenstelle kommt für die Zuordnung hier die Kita Konfetti in Betracht. Die Kita Konfetti ist bislang dreigruppig (ab Sommer 2024 eine Krippen- und zwei Kindergartengruppen) und hat dadurch den benötigten Bewegungsraum.

Im Übrigen ist von der Außenstelle Schloßweide 20 die Kita Konfetti fußläufig genauso gut zu erreichen, wie bislang die Kita Bullerbü.

 

Gerade im Bereich der Personalbindung bzw. –haltung werden derzeit noch die Möglichkeiten und Wünsche des Personals gemeinsam mit den davon betroffenen Kita-Leitungen geklärt.

Nur wenn bei solchen Entscheidungen auf die Wünsche des Personals eingegangen wird, kann ein gutes Arbeitsfeld geschaffen werden, dass die Beschäftigten motiviert und letztlich zum Verbleib beim Arbeitgeber bewegt.

Von den Beteiligten wird momentan eine Zuordnung zur Kita Konfetti unter Verbleib der in der Schloßweide 20 eingesetzten Beschäftigten bei der Kita Bullerbü präferiert (Umsetzung). Dieses ist jedoch nur möglich, wenn sich die Beschäftigten der Kita Konfetti im Gegenzug zur Mitarbeit in der dann neuen Außenstelle bereit erklären.

 

Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die derzeitige Außenstelle der Kita Bullerbü ab dem neuen Kindergartenjahr 2024/2025 der Kita Konfetti zuzuordnen. Sollte dies, auch mit Hinblick auf den Fachkräftemangel, nicht möglich sein, wird die Außenstelle Schloßweide 20 als eigenständige Einrichtung/Kita ab dem 01.08.2024 geführt.

 

Unerheblich welche Variante letztendlich zum Tragen kommt, sind die jeweiligen Betriebserlaubnisse vor dem 01.08.2024 zu beantragen. Angestrebt wird die Beantragung zum 01.07.2024. Damit wird den gesetzlich Vorgaben genüge getan und alle Gruppen stehen zur Erfüllung des Rechtsanspruches ab 01.08.2024 zur Verfügung.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen ersichtlich, da die Anzahl der Gruppen gleichbleibend ist.

Hinsichtlich der Personalkosten treten voraussichtlich ebenfalls keine größeren Veränderungen ein.

 

Nachhaltigkeit:

Die Stadt stellt durch diesen Wechsel sicher, dass im Jahre 2024 weiterhin genügend Krippen- und Kindergartenplätze zur Verfügung stehen und die gesetzlichen Vorgaben des NKiTaG eingehalten werden

 

Durchführungszeitraum:

Nach Ratsbeschluss soll der Beschluss zum 01.07.2024 bzw. 01.08.2024 umgesetzt werden.

 

 

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