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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Gültigkeit der Eintrittskarten für das Hallenbad YSY
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau C. Prößler, Tel: 164-200
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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23.05.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt, dass die Eintrittskarten des Hallenbades YSY nach Erwerb die Gültigkeit von drei Jahren besitzen. Dies gilt sowohl für Karten, die seit September 2023 bereits erworben wurden als auch für Karten die zukünftig noch erworben werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Syke hat sich in seiner Sitzung am 23.03.2023 mit der Entgeltstruktur des Hallenbades YSY befasst, das dann im September 2023 wiedereröffnet wurde. Auf die Beschlussvorlagen 2023/019 und 2023/019-1 wird verwiesen.
Dabei wurde u.a. festgelegt, dass die Eintrittskarten nach Erwerb 2 Jahre gültig sind (s. Beschlussvorlagen Nr. 1.1). In § 195 BGB ist jedoch eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren geregelt. Eine Ausnahme von dieser Regelung wäre zu begründen und diese Verkürzung müsste dem Kunden bereits vor Kauf der Karte auch klar sein. In diesem Fall ist jedoch eine Begründung für eine Verkürzung nicht erfolgt und die Gültigkeit von 2 Jahren wurde versehentlich im Beschlussvorschlag aufgenommen.
Um der Stadt evtl. spätere Streitigkeiten und Klageverfahren zu ersparen, soll die gesetzliche Gültigkeit sowohl für Karten, die im Hallenbad direkt erworben wurden bzw. werden, als auch für Karten, die online vom Kunden erworben worden sind bzw. werden, gelten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen ersichtlich.
Nachhaltigkeit:
Die Stadt stellt sich durch diesen „Änderungsbeschluss“ hinsichtlich der Verjährungsfrist rechtssicher auf. Es werden mögliche „Wiedersprüche“ bzw. Klagen vermieden.
Durchführungszeitraum:
Nach Ratsbeschluss soll der Beschluss sowohl für die Vergangenheit (ab Wiedereröffnung im September 2023) als auch für die Zukunft gelten.
