Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage öffentlich - 2024/052
Grunddaten
- Betreff:
-
Einzelhandelskonzept für die Stadt Syke (Beschluss der Endfassung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau T. Heinrich, Tel: 164-412
- Verfasser/in 2:
- Herr W. Schneider, Tel: 164-411
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Gödestorf
|
|
|
|
|
05.06.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat der Ortschaft Barrien
|
|
|
|
|
05.06.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt und Bauen
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.06.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Syke
|
Entscheidung
|
|
|
|
20.06.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Unterzeichnung des raumplanerischen Vertrages zum Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzept (RZEHK) verpflichtete sich die Stadt Syke, ein lokales Einzelhandelskonzept für das Gesamtgemeindegebiet zu erstellen und regional abzustimmen. Nach der finalen Auslegung und der letzten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2) liegt nun das Einzelhandelskonzept (Anlage 1) der Stadt Syke als Endfassung vor.
Grundlage bei der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes war eine Bestandserhebung und -analyse der örtlichen Einzelhandels- und Versorgungssituation. Im Rahmen dieser städtebaulichen Analyse wurden unter anderem die Ausdehnung und Struktur der Einzelhandelslagen, ergänzende Nutzungen, die Qualität des öffentlichen Raumes sowie die Leerstandssituation erfasst. Aufbauend auf der Markt- und Standortanalyse und abgeleitet aus den Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung wurde im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Syke ein Zentren- und Standortkonzept entwickelt.
Das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept soll als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Stadt Syke beschlossen werden.
Die Ergebnisse daraus sind bei den zukünftigen Planungen, allen voran bei der Aufstellung von Bauleitplänen, in Bezug auf Gewerbeentwicklungen, als informelles städtebaulich beschlossenes Konzept zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der für das Einzelhandelskonzept finanziell angesetzte und im Haushalt verankerte Kostenrahmen wurde durch das Planungsbüro Stadt und Handel eingehalten. Zusätzliche Kosten entstanden nicht. Nach Ratsbeschluss wird das Konzept öffentlich bekannt gemacht. Hier entstehen der Stadt Syke ebenfalls keine Kosten, da öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt Diepholz kostenfrei ergehen.
Nachhaltigkeit:
In der Funktion als Mittelzentrum hat die Stadt Syke hinsichtlich des Einzelhandels vornehmlich die Versorgung für den qualifizierten Grundbedarf ihrer Bürger:innen sicherzustellen.
Vor dem Hintergrund der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen zählt die Sicherung und Weiterentwicklung eines leistungsfähigen und gleichzeitig städtebaulich zielführenden Nahversorgungsangebotes zu den Zukunftsaufgaben der Stadt.
Durchführungszeitraum:
Das Einzelhandelskonzept stellte sich als ein sehr langwieriges und planungsintensives Instrument dar. Das hier nunmehr vorliegende Gutachten stellt die Vielfalt an relevanten Themenkomplexen dar, welche entsprechend zeitintensiv zu bearbeiten waren. Schlussendlich ist die Stadt Syke ihrer Verpflichtung der Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens gemäß raumplanerischen Vertrages nachgekommen. Nach amtlicher Bekanntgabe ist das Verfahren nunmehr abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
23,9 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
3,5 MB
|
