Ratsinformationssystem
Informationsvorlage öffentlich - 2024/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterrichtung über die bis zum 07.06.2024 geleisteten über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Frau R. Bavendiek, Tel: 164-128
- Aktenzeichen:
- 20 21 00/5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Zur Kenntnis
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Zur Kenntnis
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20.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss und der Rat der Stadt Syke nehmen davon Kenntnis, dass für das Jahr 2024 folgende über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen geleistet wurden:
Nr. 1 |
BSt. 11.1.10/0216.781100 Rückzahlung von Zuweisungen an das Land
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| Haushaltsansatz | 0,00 € |
| Außerplanmäßige Auszahlung vom 22.04.2024 | 15.199,25 € |
Bei dieser außerplanmäßigen Auszahlung handelt es sich um den Zinsbescheid des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung, Hannover bezüglich der Rückzahlung von RAT-Mitteln (Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung) für die Gruppenumwandlung in der Kindertagesstätte Konfetti.
Die außerplanmäßige Auszahlung wird durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer 2024 gedeckt.
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Nr. 2 |
BSt. 36.5.12/0050.783110 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 €
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| Haushaltsansatz | 2.000,00 € |
| Überplanmäßige Auszahlung vom 06.03.2024 | 1.100,00 € |
Die überplanmäßige Auszahlung ist für die Neuanschaffung einer Spülmaschine aufgrund eines Defektes der bisherigen Spülmaschine erforderlich. Eine Spülmaschine ist für den täglichen Gebrauch unabdingbar.
Die Mittel werden bei der BSt. 36.5.12.422200 Erwerb geringwertiger Vermögensgegen-stände eingespart.
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Nr. 3 |
BSt. 42.4.01/0191.787200-0008 Beregnungsanlage Sportplatz Ferdinand-Salfer-Straße
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| Haushaltsansatz (Mittel aus Vorjahren) | 48.979,00 € |
| Überplanmäßige Auszahlung vom 24.04.2024 | 4.000,00 € |
Die überplanmäßige Auszahlung ist aufgrund höherer Baukosten für das Honorar des Wegezweckverbandes erforderlich. Ebenso entfällt eine Gebühr auf eine noch ausstehende wasserrechtliche Genehmigung. Es besteht eine rechtliche Verpflichtung, den Betrag zu zahlen.
Die überplanmäßige Auszahlung wird durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer 2024 gedeckt.
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Nr. 4 |
BSt. 51.1.01/0140.787200 Flurbereinigung Gessel
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| Haushaltsansatz | 82.000,00 € |
| Überplanmäßige Auszahlung vom 13.05.2024 | 15.000,00 € |
Die Durchführung der Flurbereinigung Gessel wurde mit der BV 2021/185 beschlossen. Die Aufteilung der Gesamtkosten in den Jahren 2024 bis 2026 hat sich verändert und diese werden geschätzte 226.000,00 € betragen. Die Arbeiten befinden sich bereits in der Ausführung.
Die erforderlichen Mittel werden bei der BSt. 51.1.01/0227.781810 - Investitionszusch. an Dritte ISEK Bahnhofstr./Gartenstr./Gängeviertel eingespart.
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