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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung Ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV V3 hier: Außerplanmäßige Auszahlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr P. Hübner, Tel:164-406
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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20.06.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt gem. § 117 Abs. 1 NKomVG eine außerplanmäßige Auszahlung über 80.000 € bei der Buchungsstelle 11.1.10.429100, Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen, für die Ausschreibung der Aufgabe der Überprüfung der Ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 1 der Deutsche Gesellschaft Unfallversicherung Vorschrift 3 ist die Stadt Syke verpflichtet die Ortsveränderlichen elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Nur fachlich geeignete Personen, die die Qualifikation für diese Prüfungen besitzen, dürfen diese durchführen.
Die Prüfungen sind in der Regel alle ein bzw. zwei Jahre, je nach Art der Anlage / des Betriebsmittel, vorzunehmen.
Die Prüfungen wurden in der Vergangenheit durch den bei der Stadt Syke beschäftigten Brandschutzbeauftragten / Atemschutzgerätepfleger vorgenommen. Nach Wegfall der Stelle steht hierfür kein stadteigenes Personal mehr zur Verfügung. Bei einer Neueinstellung eines/r Beschäftigten für diese Aufgabe ist aufgrund der erforderlichen fachlichen Qualifikation mindestens von einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a TVöD und somit von zusätzlichen jährlichen Personalausgaben / Arbeitsmitteln und sonstigen Kosten in Höhe von ca. 75.000 Euro auszugehen.
Hinzu kommt, dass rechtliche Vorschriften fordern, dass die durch den Beschäftigten vorgenommenen Prüfungen stichprobenartig von einer weiteren fachlich geeigneten Person, z.B. einem Sachverständigen, kontrolliert werden. Es wird von einer Stichprobe von ca. 3% der geprüften Geräte ausgegangen. Hierfür fallen weitere Kosten an.
Diese Aufgabe sollte daher an eine fachlich geeignete Firma fremd vergeben werden. Hierfür ist eine Ausschreibung erforderlich.
Lediglich auf der Kläranlage könnte diese Aufgabe durch die dort beschäftigte Elektrofachkraft weiterhin vorgenommen werden. Dieser Mitarbeiter steht aufgrund seiner sonstigen Tätigkeiten auf der Kläranlage nicht für weitere Aufgaben zur Verfügung.
Es wird bei der Stadt Syke einschließlich aller Außenstellen wie Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehren usw. von rund 8.000 zu prüfenden Anlagen und Betriebsmitteln ausgegangen.
Je Prüfling wird mit einem Zeitaufwand zwischen 10 und 15 Minuten gerechnet (Gesamt zwischen rund 1.300 und 2.000 Arbeitsstunden).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 80.000 € erfolgt durch Einsparungen bei der Buchungsstelle 11.1.10.424100, Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen.
Nachhaltigkeit:
Durch die Prüfungen wird die Sicherheit für die Beschäftigten und Besucher städtischer Einrichtungen erhöht. Das Risiko für Unfälle durch den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel wird gesenkt.
Durchführungszeitraum:
Die Prüfung der Ortsveränderlicher elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Eine Ausschreibung der Prüfungen soll nach Bereitstellung der Mittel kurzfristig vorbereitet werden. Die ersten Prüfungen sind dann ab Herbst 2024 vorgesehen.
