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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/064
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung 2024: Transporter Fachbereich 3 Ordnungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Frau F. Söchtig, Tel: 164-300
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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20.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Transporter, der für die Unterbringung von geflüchteten Personen genutzt wird, ist im Mai 2024 nicht mehr durch den TÜV gekommen. Aufgrund der starken Rostschäden im Fahrgestell ist eine Reparatur nicht mehr möglich. Es müssen aber weiterhin laufend Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden, da die vom Land bzw. Landkreis Diepholz vorgegebene Quote erfüllt werden muss. Ein Aufschieben der Aufgaben ist nicht möglich und ein Alternativfahrzeug steht nicht zur Verfügung. Ein Transporter ist erforderlich, da hierin Möbel, Werkzeug und andere Einrichtungsgegenstände transportiert werden müssen.
Es muss eine sofortige Ersatzbeschaffung erfolgen.
Haushaltsmittel stehen derzeit nicht laut Haushaltsplan zur Verfügung und müssen daher als außerplanmäßige Ausgabe im Verwaltungsausschuss (13.06.) und Rat (20.06.) beschlossen werden. Die Deckungsfähigkeit ist durch erhöhte Einnahmen des Landkreises Diepholz für die Unterbringung und Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften gegeben, die im Haushaltansatz 2024 bislang nicht berücksichtigt worden sind (Buchungsstelle 31.5.5.0.348200). Somit wird das Geld zweckentsprechend verwendet werden.
Ursprünglich war angedacht, das für die Übergangszeit bis zur Lieferung des E-Fahrzeuges für die Tischlerei auf dem Bauhof angeschaffte Fahrzeug an den FB3 weiterzugeben, wenn das E-Fahrzeug geliefert wird. Die Lieferfristen für den E-Transporter sind sehr lang und es ist noch nicht absehbar, wann das E-Fahrzeug geliefert wird. Eine Weitergabe des Fahrzeuges an den FB3 kann nunmehr nicht realisiert werden. Ggfs. Ist das Diesel-Fahrzeug vom Bauhof nach Lieferung des E-Fahrzeuges zu veräußern.
Finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich um eine unaufschiebbare Ausgabe in Höhe von 20.000 €.
Für die Beschaffung eines gebrauchten Transporters wird eine neue Buchungsstelle im Produkt 31.5.50 - Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer eingerichtet. Die Deckung ist durch eine bisher nicht im Haushalt berücksichtigte Zuwendung des Landkreises Diepholz im Flüchtlingsbereich gegeben. Die jährliche Abschreibung belastet den Ergebnishaushalt.
Nachhaltigkeit:
Es wird ein Gebrauchtfahrzeug gekauft, dass über die nächsten Jahre im Fachbereich 3 Ordnungswesen eingesetzt werden soll. Die Aufgabenerfüllung der Flüchtlingsunterbringung muss über die nächsten erfüllt werden.
Durchführungszeitraum:
Eine Umsetzung soll umgehend nach der Entscheidung des Rates am 20.06.2024 erfolgen, da das Fahrzeug dringend benötigt wird.
