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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat beschließt über die während der erneuten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Vorschläge aus Anlage 1.

 

b) Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr.25 (03/82) „Syker Neustadt“ aus Anlage 2 einschließlich dessen Begründung aus Anlage 3 als Satzung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Syke hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 die Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Ferner beschloss er die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Satz 2, dass die Abgabe von Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Bauleitplanung (BV2023/071-02) vorgebracht werden dürfen.

 

Die Beteiligung wurde am 20.12.2023 bekannt gemacht. Diese erfolgte dann vom 02.01.2024 bis einschließlich 26.01.2024. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach der erneuten Auslegung abgewogen (Anlage 1) und im Bebauungsplan nebst Begründung (Anlagen 2 und 3) berücksichtigt.

 

Grundsätzlich unterschieden sich die eingegangen Anregungen bzw. Stellungnahmen von denen aus der förmlichen Auslegung nicht. Im Folgenden sollen auszugsweise die wichtigsten Themen aus der erneuten Beteiligung genannt werden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit:

 

Eine Person gab erneut Hinweise in Bezug auf einzelne Festsetzungen die die Baugrenzen, die Grundflächenzahl, Hintergrundstücksbebauung und Ungleichbehandlung anginge. Ferner wurde auf das Syker Dichtekonzept verwiesen und mitgeteilt, dass eine städtebauliche, überzeugendere Begründung für die Umsetzung der getroffenen Festsetzungen fehle. Die Stadt Syke hat die Hinweise zur Kenntnis genommen, diese nochmal geprüft und entsprechend der Vorschläge aus Anlage 1 abgewogen. Eine Änderung resultierte daraus nicht.

 

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

Der Landkreis gab erneut den Hinweis, dass die angegebene Pflanzliste angepasst werden sollte. Nicht einheimische Arten sollten nicht verfolgt werden. Die Stadt Syke geht diesem Hinweis nicht nach. Im Zuge des Klimawandels bedarf es auch in diesem Bereich der Anpassung. Somit werden Vorschläge zu klimaangepassten Arten weiterhin beibehalten. Es wurde ferner auf die Textliche Festsetzung Nr. 4 (Abweichungen) bzgl. derer Definition hingewiesen. Dies wurde klarstellend in der Begründung ergänzt. Ferner gab es die Empfehlung, die Begrifflichkeit „ruhiger Aufenthalt“ zum Thema Lärm anzupassen. Dem wurde nicht gefolgt. Das zum B-Plan zugehörige Lärmgutachten ist ausreichend verständlich formuliert und die Ergebnisse entsprechend verankert.

 

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie verwies auf ihren NIBIS Kartenserver, welcher Informationen zu Baugrundverhältnisse beinhaltet. Der Hinweis befand sich jedoch bereits auf der Planzeichnung nebst Begründung.

 

Ähnlich wurde dies von der Wasserversorgung Syker Vorgeest GmbH und anderen Versorgungsträgern, wie die Avacon und EWE vorgebracht. Die Hinweise sind bekannt und auf der nachgeordneten Umsetzungsebene zu berücksichtigen. Ein Hinweis zu Ver- und Entsorgungsanlagen und Leitungen war bereits auf der Planzeichnung und Begründung aufgeführt gewesen.

 

Die Deutsche Bahn verwies bzgl. ihres angrenzenden Schienennetzes auf die Nähe der Wohnbebauung. Der Hinweis wurde bereits beachtet. Es wurde ein Immissionsschutzgutachten erarbeitet und die Ergebnisse eingepflegt.

 

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) gab erneut den Hinweis, dass ein allgemeiner Kampfmittelverdacht im Plangebiet, jedoch nicht im nördlichen Bereich, vorliege. Dieser Hinweis war bereits in der Begründung und auf der Planzeichnung vermerkt.

 

Der B-Plan und die dazugehörige Begründung sind somit fertig gestellt. Es bedarf nunmehr zum Abschluss des Verfahrens des Satzungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Syke.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für das Bauleitplanverfahren wurden Mittel bei der Buchungsstelle  51.1.01.443100-0001 Geschäftsausgaben Räumliche Planung und Entwicklung zur Verfügung gestellt.

Die Gesamtkosten des Bauleitplanverfahrens werden bei rund 86.400 €, und somit rund 6.400 € über der Kostenschätzung aus 2020, liegen. Die Mehrkosten

konnten aus Einsparungen bei anderen Verfahren finanziert werden.

 

Nachhaltigkeit:

 

Zielsetzung ist es, einen der ältesten Stadtteile Sykes in seiner Eigenart zu erhalten und maßvoll zu erweitern. Die genaue Betrachtung des Stadtteils hat dazu geführt, dass insgesamt 12 verschiedene Wohnquartiere (WA 1-12) festgesetzt wurden. Baulinien und Baugrenzen ermöglichen den Erhalt des vorzufindenden Gebietscharakters, bieten aber auch die Möglichkeit der maßvollen Verdichtung. Grünplanerische Festsetzungen sorgen für den Erhalt vorhandener Vegetationen und der Etablierung zusätzlicher Anpflanzungen. Der Ausschluss von schädlichen Umwelteinflüssen und die Verpflichtung zur Etablierung regenerativer Energien runden den Bebauungsplan ab.

 

Durchführungszeitraum:


Nach Satzungsbeschluss wird die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Diepholz erfolgen. Damit erlangt der Bebauungsplan seine Rechtswirksamkeit. Die Bekanntmachung des Amtsblattes erfolgt in der Regel am ersten Werktag eines jeden Monats.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.04.2024 - Ortsrat der Ortschaft Syke - zur Kenntnis genommen

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11.04.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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25.04.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen