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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.25 (10/42) "Sondergebiet an der B6 / Barrier Feld - Teilgebiet A" - 1. Änderung (Erweiterung Möbel Wagner) - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr W. Schneider, Tel: 164-411
- Aktenzeichen:
- 51.1.01 61 26 10 42 TGA 1.Änd. 08
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Barrien
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Vorberatung
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11.04.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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11.04.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Vorberatung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen samt Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend der Vorschläge aus Anlage 1.
b) Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 25 (10/42) „Sondergebiet an der B6 / Barrier Feld – Teilgebiet A - 1. Änderung (Erweiterung Möbel Wagner)“ aus Anlage 2 einschließlich dessen Begründung aus Anlage 3 als Satzung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Syke hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 dem Planentwurf des Bebauungsplan Nr.25 (10/42) „Sondergebiet an der B6 / Barrier Feld – Teilgebiet A – 1. Änderung (Erweiterung Möbel Wagner)“ und dessen Begründung zugestimmt. Ferner beschloss er die öffentliche Auslegung gemäß BauGB.
Die Beteiligung wurde entsprechend am 19.09.2023 bekannt gemacht. Diese erfolgte dann
vom 25.09.2023 bis einschließlich 27.10.2023. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden abgewogen (Anlage 1) und
im Bebauungsplan nebst Begründung (Anlagen 2 und 3) berücksichtigt.
Im Folgenden sollen auszugsweise die wichtigsten Themen aus der Beteiligung genannt
werden:
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Es gingen keine Stellungnahmen oder Hinweise aus der Öffentlichkeit ein.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es gingen zwölf Stellungnahmen ein. Achtzehn TöBs hatten keine Anregungen vorgebracht.
Der Landkreis Diepholz brachte erneut den Hinweis, dass die Anpflanzliste der zu verwenden Strauch- und Baumarten angepasst werden sollte. Ziel der Stadt Syke ist es aber Arten, die klimaresistenter sind, zuzulassen. Hinweise zur Abarbeitung der landesplanerischen Gebote (Einzelhandelsstrukturen – zentren- / nichtzentrale Sortimente gem. LROP & RROP) wurde gefolgt. Um die Verträglichkeit sicherzustellen, wurde das Planungsbüro Stadt+Handel beauftragt, diese Verträglichkeit nachzuweisen. Die Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben die landesplanerischen Gebote einhält. Im Zuge des parallel verlaufenden Imageverfahrens (Raumplanerischer Vertrag) wurde vom Kommunalverbund ebenfalls die Verträglichkeit attestiert. Die IHK gab an, dass die Erweiterung des bestehenden Möbelmarktstandortes städtebaulich nachvollziehbar und raumplanerisch für zulassungsfähig gehalten wird. Ferner wurden vom Landkreis Diepholz Aussagen zum Immissionsschutz gefordert. Ein Immissionsschutzgutachten wurde erstellt. Die Ergebnisse wurden auf der Planzeichnung und in die Begründung aufgenommen. Eine Einschränkung für den Betrieb nebst seinen Mitarbeiter:innen ist nicht gegeben. Hinweise zum Denkmalschutz wurden auf die Planzeichnung aufgenommen. Das Thema Oberflächenentwässerungsbehandlung wurde durch ein entsprechendes Konzept nachgewiesen.
Seitens des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Hameln – Hannover wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund fehlender Luftbildauswertung und/oder Sondierung ein allgemeiner Kampfmittelverdacht bestehen würde. Dieser Hinweis wurde in die Planzeichnung und in die Begründung aufgenommen und ist auf nachgeordneten Genehmigungsebene abzuklären.
Eine Trinkwasserleitung der Syker Vorgeest GmbH war in die Planzeichnung aufzunehmen.
Weitere Hinweise gingen seitens der Ver- und Entsorger (Avacon, EWE, etc.) ein, die auf ihre Ver- und Entsorgungsanlagen sowie sonstigen Leitungen hinweisen. Ein Hinweis wurde mit aufgenommen. Die Umsetzung ist bei baulichen Entwicklungen im Zuge der Erschließungsplanung und/oder im Rahmen der Bauausführung bzw. in der nachgeordneten Genehmigungsplanung, zu beachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind der Stadt Syke keine Kosten entstanden.
Nachhaltigkeit:
Ein über Jahre etabliertes Unternehmen kann durch die Änderung des Bebauungsplanes nunmehr expandieren und bleibt Syke somit erhalten. Die Erweiterung findet am selbigen Standort statt. Neue exorbitante Versiegelungen auf der „grünen Wiese“ konnten somit umgangen werden. Grünplanerische und energetische Festsetzungen tragen ihren Beitrag zum Klimaschutz und -anpassung bei.
Durchführungszeitraum:
Nach Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan im Amtsblatt des Landkreises Diepholzu bekannt gemacht und erlangt damit seine Rechtskraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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19,2 MB
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