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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.25 (10/63) "Grundschule Barrien" und 39. Änderung des Flächennutzungsplans - Parallelverfahren (Aufstellung / Änderung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Frau T. Heinrich, Tel: 164-412
- Aktenzeichen:
- 51.1.01 51 26 10 63 02
- Verfasser/in 2:
- Herr W. Schneider, Tel: 164-411
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat der Ortschaft Barrien
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Vorberatung
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11.04.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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11.04.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt:
a) für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen, den Flächennutzungsplan zu ändern (Anlage 2) sowie dieses als Parallelverfahren öffentlich bekannt zu machen.
b) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, für das Parallelverfahren.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Plangebiet liegt südwestlich der Bremer Straße. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient dem Neubau der Grundschule Barrien, deren Erweiterung an dem derzeitigen Ort nicht praktikabel ist. Die Stadt Syke möchte die Grundschule Barrien als offene Ganztagsschule neu errichten (vgl. BV 2024/006-01 „Beratung und Beschluss über den künftigen Standort der offenen Ganztagsschule Barrien – Änderung nach dem SchuKiJuSp“). Derzeit besteht formal ein Überschwemmungsgebiet, dieses befindet sich allerdings in der Aufhebung durch den Landkreis Diepholz.
Die genaue Lage und Begrenzung des Plangebietes geht aus dem Geltungsbereich (Anlage 1) hervor. Im Flächennutzungsplan (Anlage 2) wird dieser Bereich als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage, Sportplatz und Tennisplatz dargestellt. Damit der angestrebte Bebauungsplan aufgestellt werden kann, muss der Flächennutzungsplan geändert werden. In einem Parallelverfahren soll der Flächennutzungsplan demzufolge als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule und ein Bebauungsplan erstellt werden (Entwicklungsgebot).
Die Haupterschließung des Plangebiets soll von Norden über die Bremer erfolgen. Zudem wird eine fußläufige Anbindung aus südlicher Richtung von der Straße "An der Wassermühle" geprüft. Weiterführende Regelungen werden im Zuge der Bauleitplanung erarbeitet und zur politischen Beratung vorgelegt. Diese betreffen neben den örtlichen Bauvorschriften auch Regelungen zu den städtebaulichen Umsetzungen, den innergebietlichen Grünstrukturen und der Thematik Klimawandel / -anpassung. Entsprechende Kompensationsmaßnahmen werden ebenfalls im Zuge der Planaufstellung gesichert.
Finanzielle Auswirkungen:
Bisher wurden Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 € sowie Verpflichtungsermächtigungen in den Folgejahren von 3.400.000 € bei der Buchungsstelle 11.1.10/0197.787100 Umbau/Neubau Grundschule Barrien zur Verfügung gestellt.
Nach Ermittlung der Kosten für das Bauleitplanverfahren sind entsprechende Mittel auf die Buchungsstelle 51.1.01.443.100-0001 Geschäftsausgaben zu transferieren.
Nachhaltigkeit:
Durch den Neubau der Grundschule soll der zukünftige Bedarf am Standort sichergestellt werden. Die Neuversiegelung der Fläche stellt jedoch einen Eingriff in Natur- und Landschaft dar und sollte möglichst gering gehalten werden. Dies gilt ebenso für die etwaige Entnahme von Bäumen an der Bremer Straße. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanes werden zudem entsprechende Festsetzungen erfolgen, welche im Sinne der Energiewende und der Klimaanpassung stehen. Kompensationsmaßnahmen müssen erfolgen.
Die Nachnutzung des alten Grundschulgebäudes soll durch Gemeinbedarfseinrichtungen erfolgen.
Durchführungszeitraum:
Ein Parallelverfahren benötigt erfahrungsgemäß mindestens 1 ½ Jahre Bearbeitungszeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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