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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die in der Anlage 1 befindliche Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB als Satzung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Syke beabsichtigt, die bisherige städtebauliche Entwicklung / Planung im Bereich des Ortskerns Barriens in ihrer vorzufindenden städtebaulichen Ausprägung zu sichern und maßvoll zu entwickeln. Hierfür befindet sich der Bebauungsplan Nr. 25 (10/59) „Ortskern Barrien – westl. der B6“ in Aufstellung.

 

Das Quartier ist geprägt von städtebaulich prägenden Gebäuden. Bauliche Raumkanten, Straßenzüge und Platzsituationen rund um die Kirche wurden betrachtet und bedürfen einer detaillierten und zielführenden Bauleitplanung. Zielsetzung dabei ist es einerseits den Erhalt planungsrechtlich zu sichern aber dennoch eine maßvolle Entwicklung zuzulassen. Allen voran sei auch der Erhalt der Grünstrukturen genannt. Wertvoller Baumbestand soll gesichert werden. Ferner sollen Anpflanzungen erfolgen, die das Quartier zusätzlich aufwerten sollen. Örtliche Bauvorschriften sollen dafür Sorge tragen, dass keine modernen Gebäudetypologien, welche den vorzufindenden Charakter stören würden, dort etabliert werden können. Dies bedeutet aber nicht, dass generell Neuerungen ausgeschlossen werden. Vielmehr werden im Zuge des Klimaschutzes- und der Klimaanpassung Festsetzungen getroffen, die genügend Spielraum lassen hier tätig werden zu können.   

 

Aufgrund von Verzögerungen bei der Umsetzung der Bauleitplanung (z.B. Thema Schulstandort) soll eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB als Satzung nebst Geltungsbereich (siehe Anlagen) beschlossen werden, um die oben auszugsweise genannten Zielvorstellungen, bis der Bebauungsplan Nr. 25 (10/59) „Ortskern Barrien - westl. der B6“ rechtskräftig geworden ist, zu wahren. 

 

Die Veränderungssperre ist dabei ein Sicherungsinstrument der Bauleitplanung, insbesondere bei Neuaufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans. Der Erlass dient der Zurückweisung von Bauanträgen sowie Anträgen auf Vorbescheid und Teilungsgenehmigung für Vorhaben und Teilungen, die der zugrundeliegenden Planung zuwiderlaufen. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Die Gemeinde kann die Frist zweimal um jeweils ein Jahr verlängern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es fallen keine Kosten an.

 

Nachhaltigkeit:

 

Der Erlass einer Veränderungssperre dient der Sicherstellung einer städtebaulich geordneten Entwicklung der Stadt Syke.

 

Durchführungszeitraum:


Nach positivem Beschluss durch den Rat wird die Satzung ortsüblich bekannt gemacht.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.04.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.04.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen