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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Entschädigung von Ratsmitgliedern und ehrenamtlich Tätigen bei der Stadt Syke im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Heymann, Tel.:164-330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität
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Vorberatung
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17.04.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke beschließt
1) die Änderung der Satzung über die Entschädigung von Ratsmitgliedern und ehrenamtlich Tätigen bei der Stadt Syke mit Wirkung zum 01.06.2024. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
2) für das Haushaltsjahr 2024 weitere Mittel bei der Buchungsstelle 12.6.01.442100 in Höhe von 15.400 € bereitzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dieser Änderung der Satzung über die Entschädigung von Ratsmitgliedern und ehrenamtlich Tätigen bei der Stadt Syke sollen die monatlichen Entschädigungen der einzelnen funktionstragenden Personen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr (Abschnitt V) z.T. erhöht und in ein besseres Verhältnis zueinander gebracht werden. Die letzte wesentliche Erhöhung erfolgte im Jahr 2011. Ferner sollen neue Aufwandsentschädigungen für Funktionstragende aufgenommen werden, da der Aufwand auch in diesen Bereichen über die Jahre deutlich zugenommen hat.
Änderung des § 13:
Durch die Änderungen sollen die Entschädigungssummen an den tatsächlichen Aufwand der einzelnen Funktionen angepasst und ins Verhältnis gesetzt werden. Als Folge daraus, wurde bei einigen Funktionen keine Erhöhung und teilweise sogar eine Kürzung vorgenommen. Die Veränderungen sind der folgenden Übersicht zur entnehmen:
Abs. 1
Funktion | Satzung aus 2011 | Satzung Neu |
Stadtebene |
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Stadtbrandmeister/-in | 185,00 € | 300,00 € |
Stellvertretende/-r Stadtbrandmeister/-in, sofern nicht gleichzeitig Ortsbrandmeister/-in | 92,00 € | 225,00 € |
Stellv. Stadtbrandmeister/-in und gleichzeitig Ortsbrandmeister/-in | 45,00 € | Entfällt |
Stadtjugendfeuerwehrwart/-in, Stadtkinderfeuerwehrwart/-in Stadtsicherheitsbeauftragte/-r Stadtatemschutzwart/-in | je 48,00 € | 50,00 € 50,00 € 10,00 € 50,00 € |
1. Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/-in | 28,00 € | 37,50 € |
1. Stellv. Stadtkinderfeuerwehrwart/-in | 17,00 € | 37,50 € |
Stadtpressewart/-in Brandschutzerziehungsbeauftragte/-r | je 27,00 € | 50,00 € 25,00 € |
Schriftführer/-in des Stadtkommandos | 27,00 € | 10,00 € |
Stadtkleiderwart/-in | 27,00 € | 25,00 € |
Ortsebene |
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Ortsbrandmeister/-in: Grundausstattungsfeuerwehr Stützpunktfeuerwehr Schwerpunktfeuerwehr |
70,00 € 80,00 € |
160,00 € 185,00 € |
1. stellv. Ortsbrandmeister/-in Grundausstattungsfeuerwehr Stützpunktfeuerwehr Schwerpunktfeuerwehr
|
35,00 € 40,00 € 45,00 €
|
80,00 € 92,50 € 157,50 € |
2. stellv. Ortsbrandmeister/-in Ortsfeuerwehren mit Schwerpunktausstattung | 40,00 € | 105,00 € |
Gerätewart/-in plus Steigerungsbetrag pro Fahrzeug | 24,00 € 7,50 € | 40,00 € 7,50 € (ab dem 3. Fahrzeug) |
Atemschutzwart/-in: Grundausstattungsfeuerwehr Stützpunktfeuerwehr Schwerpunktfeuerwehr plus Steigerungsbetrag ab dem 5. Atemschutzgerät (pro Gerät) |
24,00 € 35,00 €
|
40,00 € 40,00 € 2,50 € |
Sicherheitsbeauftragte/-r in Ortsfeuerwehren | 17,00 € | 10,00 € |
Jugendwart/-in in Ortsfeuerwehren | 56,00 € | 75,00 € |
1. Stellv. Jugendwartinnen/ bzw. –warte | 28,00 € | 56,25 € |
Kinderfeuerwehrwart/-in in Ortsfeuerwehren | 33,00 € | 75,00 € |
1. Stellv. Kinderfeuerwehrwart/-in | 17,00 € | 56,25 € |
Schließlich sollen neue Aufwandsentschädigungen für Funktionstragende aufgenommen werden, da der Aufwand in diesen Bereichen über die Jahre deutlich zugenommen hat. Einige dieser Funktionstragenden haben ihre Funktion schon seit langer Zeit inne, erhielten bislang keine Entschädigung. Mit der Überarbeitung der Satzung und der Anpassung der Entschädigungen sollen zukünftig auch diese Funktionstragenden berücksichtigt werden.
Funktion | Satzung aus 2011 | Satzung Neu |
Stadtebene |
|
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2. Stellv. Stadtbrandmeister/-in |
| 150,00 € |
Stadtausbildungsleiter/-in 1. Stellv. 2. Stellv. |
Bislang keine Entschädigung | 50,00 € 37,50 € 25,00 € |
Stadt-IT-Administrator/-in 1. Stellv. 2. Stellv. | 50,00 € 37,50 € 25,00 € | |
Einheitsführer/-in Einsatzleitung-Ort 1. Stellv. 2. Stellv. | 50,00 € 37,50 € 25,00 € | |
Einheitsführer/-in Stadtlogistik 1. Stellv. 2. Stellv. | 50,00 € 37,50 € 25,00 € | |
Stadtpressewart/-in 1. Stellv. 2. Stellv.. |
37,50 € 25,00 € | |
Stadtatemschutzwart/-in 1. Stellv. 2. Stellv. |
37,50 € 25,00 € | |
2. Stellv. Stadtjugendfeuerwehrwart/-in | 25,00 € | |
2. Stellv. Stadtkinderfeuerwehrwart/-in | 25,00 € | |
Ortsebene |
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2. stellv. Ortsbrandmeister/-in Grundausstattungsfeuerwehr Stützpunktfeuerwehr Schwerpunktfeuerwehr |
80,00 €
92,50 €
105,00 € | |
Schriftführer/-in Ortsebene | 10,00 € | |
2. Stellv. Jugendwart/-in Ortsebene | 37,50 € | |
2. Stellv. Kinderfeuerwehrwart/-in Ortsebene | 37,50 € | |
Führungskräfte taktischer Einheiten (Anstelle einer personenbezogenen Aufwandsentschädigung erhält jede Ortsfeuerwehr jährlich einen pauschalen Betrag, über dessen Verwendung das Ortskommando entscheidet)
Grundausstattungsfeuerwehr Schwerpunktfeuerwehr
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200,00 € (jährlich)
400,00 € (jährlich) 600,00 € (jährlich) | |
Betreuer/-innen der Kinder- und Jugendfeuerwehr (Betrag pro Kind/ Jugendliche/-r zum Stichtag 31.12.) | 10,00 € |
Abs. 2
Für die Pflege der Außenanlagen bzw. der versiegelten Flächen erhalten die Ortsfeuerwehren eine Aufwandsentschädigung (Verteilung gem. Stadtkommandobeschluss).
Änderung des § 12:
Abs. 1
Neben den Aufwandsentschädigungen erhalten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Syke gem. §12 Abs. 3 Sätze 1 bis 3 i.V.m. § 32 Abs. 1 und 2 Nds. Brandschutzgesetz auf Antrag Ersatz für einen während der regelmäßigen Arbeitszeit entstandenen und nachgewiesenen Verdienstausfall aus einer unselbstständigen Tätigkeit bei einem privaten Arbeitgeber.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit kann den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Syke Ersatz für einen während der regelmäßigen Arbeitszeit glaubhaft nachgewiesenen Verdienstausfall gewährt werden.
Verdienstausfall wird nur für Einsätze oder Alarmübungen, Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen, Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung gezahlt.
Wird anstelle des Verdienstausfalls nachgewiesener Erholungsurlaub in Anspruch genommen, erhalten die Teilnehmer/- innen auf Antrag einen Betrag in Höhe von:
- je Lehrgangstag: 50,00 €
- je Lehrgangswoche (5 Tage): 250,00 €
Der Verpflegungsaufwand wird auf Antrag für die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen auf Kreisebene mit 2,00 € pro Stunde entschädigt.
Abs. 2
Die Mitglieder erhalten zusätzlich auf Antrag die nachgewiesenen und notwendigen Aufwendungen für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres eine Pauschalentschädigung von 15,50 € je Stunde.
Abs. 3
Angehörige der Einsatzabteilung erhalten kostenlosen Eintritt im Hallenbad Syke. Bücher und Medien der Syker Stadtbibliothek können kostenlos genutzt werden.
Bei der Anpassung der Entschädigungen wurden die Satzungen der Nachbarkommunen als Vergleich miteinbezogen. Eine entsprechende Vergleichsübersicht ist als Anlage 2 beigefügt.
Die Änderungen der Satzung sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Aufnahme neuer Funktionen und die allgemeine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen entstehen monatliche Mehrkosten in Höhe von ca. 2.200 €.
Vor dem Hintergrund, dass die letzte wesentliche Anpassung der Aufwandsentschädigung vor 13 Jahren erfolgt ist und sich der Arbeitsaufwand einiger Funktionen in den Jahren deutlich erhöht hat, erscheint diese Erhöhung als angemessen und gerechtfertigt.
Nachhaltigkeit:
Der Brandschutz auf dem Gebiet der Stadt Syke obliegt der Kommune als Pflichtaufgabe nach dem Nds. Brandschutzgesetz. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist eine Feuerwehr aufzustellen, die durch Funktionsträger entsprechend dem Nds. Brandschutzgesetz und der Nds. Feuerwehrverordnung geleitet wird.
Durch die Anpassung der Aufwandsentschädigungen wird eine für die Ausübung der Pflichtaufgabe notwendige personelle Struktur abgesichert, um den Brandschutz weiterhin gewährleisten zu können.
Durchführungszeitraum:
Die Änderung soll ab dem 01.06.2024 umgesetzt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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205,6 kB
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