Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Herr Holger Eitmann wird als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Okel  zum 31.08.2024 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
  2. Herr Stephan Ehlers wird als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Okel zum 01.09.2024 für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt und verpflichtet.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ist geregelt, dass jede Kommune, die keine Berufsfeuerwehr unterhält, eine leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr aufzustellen (§ 11 Abs. 1 NBrandSchG) hat. Die Freiwillige Feuerwehr soll für Ortsteile in Ortsfeuerwehren gegliedert werden (§ 11 Abs. 4 NBrandSchG).


Ortsfeuerwehren werden jeweils von einer Ortsbrandmeisterin/ einem Ortsbrandmeister geleitet (§ 20 Abs. 1 Satz 2 NBrandSchG).

 

Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterinnen werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt und vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen (§ 20 Abs. 4 NBrandSchG).

 

Der derzeitige Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Okel, Holger Eitmann, hat mit Antrag vom 05.02.2024 seine vorzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 31.08.2024 beantragt.

 

Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Okel am 09.02.2024 wurde Herr Stephan Ehlers einstimmig für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.

 

Der stellv. Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter des BSA-Nord hat der Ernennung zugestimmt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Ortsbrandmeister erhalten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung entsprechend der Satzung der Stadt Syke über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen.

 

Nachhaltigkeit:

Der Brandschutz auf dem Gebiet der Stadt Syke obliegt der Kommune als Pflichtaufgabe nach dem Nds. Brandschutzgesetz. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist eine Feuerwehr aufzustellen, die durch Funktionsträger entsprechend dem Nds. Brandschutzgesetz und der Nds. Feuerwehrverordnung geleitet wird.

 

Mit der Ernennung wird eine für die Ausübung der Pflichtaufgabe notwendige personelle Struktur abgesichert, um den Brandschutz für die Amtszeit von sechs Jahren weiterhin gewährleisten zu können.

 

Durchführungszeitraum:

Die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis werden fristgerecht durchgeführt.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.04.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen