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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/016
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitgliedes Herrn Diethelm Lazar gemäß § 52 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zum 22.02.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Stabstelle Steuerung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Born, Tel: 164-105
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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25.04.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Syke stellt gem. § 52 Abs. 2 NKomVG fest, dass der Ratsherr Diethelm Lazar mit Schreiben vom 22.02.2024 mitgeteilt hat, dass er gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG mit sofortiger Wirkung sein Ratsmandat niederlegt und dadurch seinen Sitz im Rat der Stadt Syke verliert.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsherr Diethelm Lazar hat mit Schreiben vom 22.02.2024 gegenüber der Bürgermeisterin Suse Laue erklärt, dass er sein politisches Mandat gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Der Verzicht ist gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG zu Beginn der nächsten Sitzung vom Rat festzustellen.
Entsprechend der Ergebnisse der Kommunalwahl vom 12. September 2021 rückt der oder die Nächste auf der Nachrückerliste Listenwahl „DIE LINKE“ stehende Bewerber/-in als Ratsmitglied in den Rat der Stadt Syke nach.
Herr Diethelm Lazar war bei der letzten Kommunalwahl Einzelbewerber, sodass es keine weitere Person auf der Nachrückerliste gibt.
Der Sitz der Partei „DIE LINKE“ bleibt somit bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Reduzierung der Mitglieder im Rat der Stadt Syke werden bis zum Ablauf der Wahlperiode Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen eingespart.
Nachhaltigkeit:
-
Durchführungszeitraum:
Herr Lazar verliert nach Beschlussfassung gem. § 52 Abs. 2 NKomVG rückwirkend zum 22.02.2024 seinen Sitz im Rat der Stadt Syke.
