Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke stimmt der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Wohnbau Diepholz GmbH zu.

 

Der gesetzliche Vertreter in der Gesellschafterversammlung Wohnbau Diepholz GmbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung Wohnbau Diepholz GmbH der Neufassung des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsanweisung für den Aufsichtsrat zuzustimmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Wohnbau Diepholz GmbH mit Sitz in Diepholz ist eine primär kommunal getragene Gesellschaft der Wohnungswirtschaft. Die Gesellschaft bewirtschaftet rd. 800 eigene Wohnungen im Landkreis Diepholz. Darüber hinaus verwaltet sie 113 Eigentumswohnungen und 69 Mietwohnungen für Kommunen und private Eigentümer. Der Bestand bietet individuelle Wohnlösungen für Familien, Singles, Senioren, Auszubildende und Studenten.

 

Sie tritt als freies Unternehmen am Markt auf, verfolgt aber das Ziel, Wohnungen zu sozialverträglichen Mieten anzubieten.

 

Neben der Stadt Syke sind der Landkreis Diepholz, fast alle Städte und Gemeinden des Kreisgebietes, Sparkassen, Banken, Versicherungen und Unternehmen der Baubranche Gesellschafter der Wohnbau Diepholz GmbH.

 

Die Modernisierung und Instandhaltung des Haus- und Wohnungsbestandes hat sich heute auf hohem Niveau stabilisiert und soll in den Folgejahren weitergeführt werden. Gleichzeitig hat die Gesellschaft 2018 ihre Neubautätigkeit ausschließlich für den Eigenbestand wiederaufgenommen und damit ihr starkes Engagement im Landkreis Diepholz um die zusätzliche Schaffung bezahlbaren Wohnraums erweitert.

 

Der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der Wohnbau Diepholz wurde letztmalig im Jahr 2001 überarbeitet. In dieser Veränderung wurde jedoch dem Grunde nach nur die Umstellung von DM auf Euro umgesetzt, sodass die inhaltlichen Regelungen seit dem Jahr 1990 annähernd unverändert sind.

 

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 12. September 2023 wurde ein einstimmiger Beschluss gefasst, dass der Gesellschaftsvertrag nunmehr zu aktualisieren sei.

 

Ziel sollte es sein, eine deutlichere Regelung zur Zusammensetzung und Arbeitsfähigkeit des Aufsichtsrates zu definieren. Eine Arbeitsgruppe aus Gesellschaftervertreterinnen und Gesellschaftervertretern sowie dem Geschäftsführer hat unter Hinzuziehung einer der Fachsozietät aus Bremen den Gesellschaftsvertrag überarbeitet.

 

Überarbeitet wurden neben redaktionellen Änderungen insbesondere folgende Regelungen:

  • die Vergabe der Aufsichtsratsmandate erfolgt nach Gesellschaftsanteilsgröße und der Gruppen „Kommunen“, „Öffentliche Einrichtungen“ und „Gewerblich“
  • Wahl im Aufsichtsrat für 4 Jahre sowie Bindung des Mandats an das kommunale Hauptamt
  • Aufnahme von elektronischen Ladungs- und Tagungsmöglichkeiten

 

Es ist geplant, im Mai 2024 den neuen Gesellschaftsvertrag zu beschließen.

 

Ergänzend zu dem zentralen Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung eine Geschäftsanweisung für den Aufsichtsrat, welche dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Die Aktualisierung des Gesellschaftervertrages hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Gesellschafteranteile der Stadt Syke.

 

Nachhaltigkeit:

-

 

Durchführungszeitraum:

Es ist geplant, im Mai 2024 den neuen Gesellschaftsvertrag zu beschließen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

25.04.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen