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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2024/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt rückwirkend im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 gem. §117 Abs. 1 NKomVG eine außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 2.341.000 € bei der Buchungsstelle 11.1.10/0160.787100 – Sanierung Grundschule Syke.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die vierzügige Grundschule am Lindhof (Baujahr 1978) ist seit 2017 für eine Sanierung der Jahrgangsbereiche vorgesehen. Aufgrund der hohen Schülerzahlen haben sich die Arbeiten verzögert, es wurden jedoch seit 2017 Rückstellungen von rd. 2,3 Mio. € gebildet.

Die ursprüngliche Planung sah die Veranschlagung der Maßnahmen in der Bauunterhaltung vor. Im Zuge der Sanierungen wurden noch weitere, notwendige Sanierungsarbeiten durchgeführt. Am 16.02.2022 erfolgte eine Anfrage an das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises , ob aufgrund der wesentlich umfangreicheren Sanierung eine Veranschlagung im Finanzhaushalt, in Anlehnung an die 3-Gewerke-Regel der KomHKVO, in Betracht kommen würde. Die Zusage des RPAs erhielt die Verwaltung am 23.01.2024 per Mail. 

Nun sollen im letzten noch offenen Jahresabschluss die Mittel durch eine außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt bei der Buchungsstelle 11.1.10/0160.787100 – Sanierung Grundschule Syke und eine Auflösung der Rückstellungen im Ergebnishaushalt bei 11.1.10.421102 - Bauunterhaltung Jahrgangsbereiche GS Syke Am Lindhof, umgebucht werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Das ordentliche Ergebnis im Jahresabschluss 2021 würde von derzeit rd. 700.000 € auf rd. 3 Mio. € ansteigen. Die Liquiden Mittel blieben für 2021 unverändert bei rd. 14 Mio. € da die Mittel nicht nachträglich Kreditfinanziert werden. Der Haushalt würde zukünftig durch die Jährlichen Abschreibungen der Sanierungsarbeiten belastet. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren und Gesamtinvestitionen von rd. 4 Mio. € mit 200.000 € p.a..

 

Nachhaltigkeit:

Durch die Aufteilung der Belastung auf die Haushalte während der Nutzungsdauer ist der Generationsgerechtigkeit Rechnung getragen.

 

Durchführungszeitraum:

Sofort nach Beschlussfassung. Mit Wirkung zum Jahresabschluss 2021.
 

 

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Beschlüsse

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22.02.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen