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Beschlussvorlage öffentlich - 2024/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennung von einem Ortsbrandmeister und einem stellvertretenden Ortsbrandmeister in das Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Frau S. Heymann, Tel.:164-330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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22.02.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Herr Stephan Nisse wird als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heiligenfelde zum 01.04.2024 für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt und verpflichtet.
- Herr Marcus Bollow wird als stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heiligenfelde zum 01.04.2024 für eine Amtszeit von 6 Jahren ernannt und verpflichtet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Nds. Brandschutzgesetz (NBrandSchG) ist geregelt, dass jede Kommune, die keine Berufsfeuerwehr unterhält, eine leistungsfähige Freiwillige Feuerwehr aufzustellen (§ 11 Abs. 1 NBrandSchG) hat. Die Freiwillige Feuerwehr soll für Ortsteile in Ortsfeuerwehren gegliedert werden (§ 11 Abs. 4 NBrandSchG).
Ortsfeuerwehren werden jeweils von einer Ortsbrandmeisterin/ einem Ortsbrandmeister geleitet (§ 20 Abs. 1 Satz 2 NBrandSchG).
Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 NBrandSchG haben Ortsbrandmeister/ Ortsbrandmeisterinnen mindestens einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin. Ortsbrandmeister/Ortsbrandmeisterinnen und Stellvertreter/ Stellvertreterinnen werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt und vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen (§ 20 Abs. 4 NBrandSchG).
Die Amtszeiten des Ortsbrandmeisters sowie des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Heiligenfelde laufen zum 31.03.2024 ab.
Auf der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Heiligenfelde am 26.01.2024 wurde der bisherige stellvertretende Ortsbrandmeister, Herr Stephan Nisse, mehrheitlich bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.
Durch seine Wahl zum Ortsbrandmeister ist die Funktion des stellv. Ortsbrandmeisters neu zu besetzen.
Zum stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heiligenfelde wurde Herr Marcus Bollow einstimmig für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.
Der stellv. Kreisbrandmeister und Abschnittsleiter des BSA-Nord hat den Ernennungen zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ortsbrandmeister und Stellvertreter erhalten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung entsprechend der Satzung der Stadt Syke über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen.
Nachhaltigkeit:
Der Brandschutz auf dem Gebiet der Stadt Syke obliegt der Kommune als Pflichtaufgabe nach dem Nds. Brandschutzgesetz. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist eine Feuerwehr aufzustellen, die durch Funktionsträger entsprechend dem Nds. Brandschutzgesetz und der Nds. Feuerwehrverordnung geleitet wird.
Mit den Ernennungen wird eine für die Ausübung der Pflichtaufgabe notwendige personelle Struktur abgesichert, um den Brandschutz für die Amtszeit von sechs Jahren weiterhin gewährleisten zu können.
Durchführungszeitraum:
Die Ernennungen in das Ehrenbeamtenverhältnis werden fristgerecht durchgeführt.
