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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/128-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt,

 

a) den Vorschlägen aus der Petition des BUND, NABU und Klima-Aktions-Bündnisses nicht zu folgen.

 

b) dass ein Planentwurf für die Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ausgearbeitet wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Planschritte hat das Bauleitplanverfahren um den Bebauungsplan Nr. 25 (95/03) „Hallenbadareal“ bisher abgeschlossen: 

Der Aufstellungsbeschluss mit den dazugehörigen Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde vom Rat der Stadt Syke am 30.08.2018 gefasst.

Die entsprechende Beteiligung hat in dem Zeitraum vom 04.12.2019 bis einschließlich 03.01.2020 stattgefunden.

 

Darüber hinaus wurde eine Prüfung der FFH-Verträglichkeit, eine Biotoptypen-/ und Nutzungskartierung sowie eine Heuschreckenkartierung inklusive Potenzialabschätzung durchgeführt. Diese Unterlagen lagen bereits während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in dem oben genannten Zeitraum aus.

 

Im Nachgang dessen wurden weitere Gutachten erarbeitet.

 

Hierzu zählen das faunistische Gutachten zum Thema Brutvögel, Fledermäuse und Reptilien mit dem Stand vom 15.10.2021 und die Lepidopteren-Untersuchung aus November 2021. Diese Gutachten würden bei der Fortführung des Bauleitplanverfahrens im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB veröffentlicht werden.

 

Eine Überarbeitung der Entwurfsstände des Bebauungsplanes Nr. 25 (95/03) „Hallenbadareal“ erfolgte im Nachgang der frühzeitigen Beteiligung stetig.

Die Gründe hierfür waren neue Informationen bzw. Erkenntnisse aus den Gutachten und Untersuchungen sowie aus den Stellungnahmen, welche in der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde im Hinblick auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände überarbeitet. 

 

Eine Gegenüberstellung der Wohnbauflächen ist der unten stehenden Grafik zu entnehmen.

 

 

Unverändert bleiben hiervon das Regenrückhaltebecken, die Wegebeziehung zum Kindergarten, die städtischen Stellplätze und die angedachten Baumpflanzungen entlang des Hallenbades.

Darüber hinaus wurden weitere Festsetzungen zum Thema Klimaschutz und Klimaanpassungen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen. 

 

Die verkehrliche Anbindung an die Straße „Am Lindhof“ wurde geändert.

 

Die Ursprungsplanung sah vor einen Kreisverkehr zu errichten.

Da sich die überbaubare Wohnbaufläche verkleinert hat, wurde daraufhin eine parallelverlaufende Straßenführung entlang des neuen Zufahrtsweges zum Hallenbad vorgesehen. 

 

Nunmehr sieht die aktuelle Erschließungsplanung vor, eine reduzierte Verkehrsfläche als Zuwegung zum Baugebiet auszuweisen.

 

Außerdem ist es innerhalb des Plangebietes vorgesehen Wohnungen vorzuhalten, die entweder mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können oder als

Wohngebäude errichtet sind, die für Personen mit besonderen Wohnbedarf bestimmt sind.

 

Um mit dem Bauleitplanverfahren fortzufahren, wäre im nächsten Schritt seitens des Rates der Beschluss für die Auslegung des Planentwurfes und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu fassen.

 

Aufgrund der zurzeit geringen Nachfrage an Wohnbaugrundstücken wird eine zeitnahe Erschließung des Baugebietes nicht angestrebt. 

Ein Abschluss des Bauleitplanverfahrens würde jedoch die Flexibilität der Grundstücksvermarktung zu einem späteren Zeitpunkt deutlich erhöhen.

Bereits getätigte Planungen, allen voran auch die eingeholten Gutachten und Untersuchungen können zukünftig ansonsten verfallen und müssten ggfs. erneut beauftragt werden.

Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen mit dem Bauleitplanverfahren fortzufahren.

 

Darüber hinaus muss zukünftig eine Entscheidung darüber gefällt werden, ob die Stadt Syke die Erschließung und Vermarktung der Baugrundstücke übernimmt oder an einen Dritten vergibt.

 

Die Kosten für das Baugebiet „Hallenbadareal“ schätzt die Verwaltung nach dem jetzigen Stand wie folgt ein:

 

Bauleitplanung   = ca.      70.000,-€
Anpflanzungen und Kompensation = ca.    298.000,-€

Erschließung    = ca. 2.380.000,-€

Vermarktung    = ca.    165.000,-€

Sonstiges    = ca.    140.000,-€

 

Gesamtkosten   = ca. 3.053.000,-€

 

Bei der Vermarktung von insgesamt rund 12.700 m² Wohnbaufläche könnten unter der Annahme der folgenden Grundstückspreise entsprechende Erträge erzielt werden:

 

Grundstückspreis        Ertrag

240,-€/m²  = ca. 0,-€

255,-€/m²  = ca. 200.000,-€

320,-€/m²  = ca. 1.000.000,-€

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen des Bauleitplanverfahrens sind in den Beschlussvorlagen 2018/081, 2018/081-2 und 2023/032 dargestellt.

 

Nachhaltigkeit:

Auf der städtischen Fläche im Bereich des Hallenbadareals kann die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, um ein Wohnbaugebiet entstehen zu lassen. Dieses könnte durch die Stadt Syke in die Selbstvermarktung gehen. In dem Bebauungsplan können Festsetzungen getroffen werden, um ein „Vorzeigeprojekt“, das auf den Klimawandel und Klimaschutz eingeht, sowie unterschiedliche Bautypologien aufgreift, umzusetzen. Darüber hinaus kann in Zusammenarbeit mit der Wohnbau Diepholz GmbH sozialer Wohnungsbau entstehen.  

 

Durchführungszeitraum:

Das Bauleitplanverfahren sollte im Jahr 2024 zu Ende geführt werden.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.02.2024 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.02.2024 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen