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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, den Stellenplan, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (FiWi) am 30.11.2023 wurden dem Ausschuss die Veränderungen von Haushaltsansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt vorgestellt, die sich seit der Übersendung des Verwaltungsentwurfes von Ende Oktober zur Haushaltssatzung 2024 mit BV 2023/099 ergeben haben. Danach verbessert sich das Defizit im Ergebnishaushalt auf nun neu 1.353.400 € gegenüber vorher 2.522.000 €.

 

Es kam nach dem Beschluss der Haushaltssatzung durch den FiWi zu weiteren Änderungen. Vereinzelte Positionen, wie z.B. die Erträge aus der Mittagsverpflegung waren bereits mit Planwerten im Haushaltsentwurf hinterlegt. Durch die geringe Bearbeitungszeit zwischen den Ausschüssen in der Haushaltsberatung wurden hier zu hohe Ertragserhöhungen angenommen. Die Positionen wurden entsprechend berichtigt und farblich gekennzeichnet. Die sich daraus ergebenden aktualisierten Anlagen (Excel-Liste und Gesamtplan Seite 1 bis 3) sowie die neue Nachtragshaushaltssatzung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen für den Ergebnis- und Finanzhaushalt kurz dargestellt:

 

Ergebnishaushalt

 

Erträge:

BSt. 36.5.00.314200 Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden: Der Ansatz wird nach der Bekanntgabe einer Förderrichtlinie durch den Landkreis um 265.500 € erhöht.

 

BSt. 36.5.* .314100 Zuweisungen vom Land: Der Ansatz wird aufgrund aktueller Bescheide des Landes bei diversen Produkten um insgesamt 182.700 € erhöht.

 

BSt. 61.1.01.301300 Gewerbesteuer: Es werden hohe Nachzahlungen aus dem Jahr 2022 erwartet. Der Ansatz erhöht sich um 1,5 Mio. €. Gleichzeitig ergibt sich eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage von 122.500 € - siehe auch BSt. 61.1.01.434100.

 

BSt. 61.1.01.311100 Schlüsselzuweisungen vom Land: Laut Mitteilung des Landesamts für Statistik erhöht sich der vorl. Grundbetrag. Dies ergibt einen erhöhten Ansatz im Haushalt 2024 um 980.000 €.

 

 

Aufwendungen:

BSt. Deckungskreis 200 Personalkosten: Der Ansatz der Personalkosten muss nach der aktuellen Hochrechnung um rd. 1,4 Mio. € erhöht werden.

 

BSt. Aufwendungen durch Abschreibungen: Nachdem im Entwurf die Abschreibung auf Vorjahreswerten basierte, sind nun die Planwerte für das Haushaltsjahr 2024 erstellt worden. Es ergibt sich eine Erhöhung um 256.900 €

 

BSt. 11.1.10.421100 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen: Für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden am Freibad Syke sollen 130.000 € bereitgestellt.  Die Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, der nach erfolgten Beratungen in 2024 aufgehoben wird.

 

BSt. 36.5.20.431800 Zuschüsse an übrige Bereiche: Die Dachsanierung des Waldorfkindergartens Sünnenbarg soll mit 140.000 € bezuschusst werden. Es wird einen Sperrvermerk geben, der nach erfolgter Abrechnung der Maßnahme aufgehoben wird.

 

BSt. 56.1.01.443100 Geschäftsaufwendungen: Es werden 125.000 € für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung eingestellt.

 

BSt. 61.1.01.434100 Gewerbesteuerumlage: Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich um 122.500 € aufgrund der höheren Gewerbesteuer - siehe auch BSt. 61.1.01.301300 Gewerbesteuer.

 

BSt. 61.1.01.437210 Kreisumlage: Die Kreisumlage reduziert sich aufgrund des niedrigeren Hebesatzes um 260.000 €. Die Reduzierung fällt durch die höheren Schlüsselzuweisungen geringer als geplant aus.

 

Finanzhaushalt

Einzahlungen:

BSt. 11.1.10/0015.681100 Investitionszuweisungen vom Land: Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Einzahlung der KIP II Mittel für die Grundschule Heiligenfelde mit 313.000 €.

 

BSt. 11.1.10/0016.681001 Investitionszuweisungen des Bundes: Der KfW-Zuschuss für die Kita Okel von 348.500 € kann für 2024 veranschlagt werden.

 

Auszahlungen:

BSt. 11.1.10/0051.787100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen: Es wird ein Pauschalbetrag von 500.000 € für die Herstellung von Photovoltaikanlagen eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung erfolgt nach Beschluss der einzelnen Maßnahmen.

 

BSt. 11.1.10/160.787100 Sanierung Grundschule Am Lindhof: Durch die geplante Dachsanierung wird der Ansatz um 350.000 € erhöht.

 

BSt. 11.1.10/0164.787100 Olympiahalle Syke: Hier sollen Mittel für die Dachsanierung von 500.000 € bereitgestellt werden. Außerdem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Sanierungsarbeiten im Innenbereich von 1,5 Mio. € gebildet.

 

BSt. 11.1.10/0197.787100 Umbau/ Neubau Grundschule Barrien: Es werden Planungskosten von 700.000 € für 2024 eingestellt. Außerdem werden für die weiteren Planungen 3,5 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre gebildet.

 

BSt. 11.1.10/0234.7871100 Sanierung Nienburger Straße 5: Es sollen 150.000 € für die Installation einer Klimaanlage in Teilbereichen des Gebäudes bereitgestellt werden.

 

BSt. 11.1.10/0225.787100 Erweiterung der Kindertagesstätte Gessel: Für die geplante Dachsanierung werden zusätzliche Mittel i.H.v. 295.000 € veranschlagt.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich durch die Aufnahme der Planungskosten Grundschule Barrien und die Sanierung der Olympiahalle auf 4.900.000.

 

Die Kreditaufnahme wird aufgrund der höheren Investition ebenfalls angepasst. Es ist geplant, den Ansatz um 1 Mio. € auf neu 6 Mio. € zu erhöhen.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

Ergebnishaushalt

Ansatz
2023

Ansatz
2024

Planung
2025

Planung
2026

Planung
2027

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

12

= Summe ordentliche Erträge

57.515.400

60.704.400

59.107.400

59.863.900

60.558.400

21

= Summe ordentliche Aufwendungen

57.097.200

62.057.800

61.847.200

63.275.800

64.316.700

22

= ordentliches Ergebnis

418.200

-1.353.400

-2.739.800

-3.411.900

-3.758.300

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 11,26 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Finanzhalt stellt sich die Entwicklung der einzelnen Teilbereiche wie folgt dar:

Finanzhaushalt

Ansatz 2023

Ansatz 2024

Planung 2025

Planung 2026

Planung 2027

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

10

= Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

54.493.400

57.063.000

56.415.700

57.250.700

58.022.400

17

= Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

51.895.300

55.838.100

56.892.700

58.272.100

59.334.000

18

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

2.598.100

1.224.900

-477.000

-1.021.400

-1.311.600

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht für 2024 fast erreicht werden. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird dieses Ziel aber nicht erfüllt. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

 

 

 

Jahr

Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit

ordentliche Tilgung

Differenz

2024

1.224.900 €

1.380.000 €

-155.100

2025

-477.000

1.665.000 €

-2.142.000

2026

-1.021.400

1.825.000 €

-2.846.400

2027

-1.311.600

1.753.000 €

-3.064.600

 

 

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

24

= Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.018.500

2.498.000

1.929.500

1.573.000

1.747.000

31

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.310.100

12.432.600

9.169.800

6.199.800

5.088.800

32

Saldo der Investitionstätigkeit

-10.291.600

-9.934.600

-7.240.300

-4.626.800

-3.341.800

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen

2023

2024

2025

2026

2027

40

Geplante Kreditaufnahmen

7.600.000

6.000.000

6.000.000

3.500.000

2.000.000

41

Ordentliche Tilgung

1.270.000

1.380.000

1.665.000

1.825.000

1.753.000

 

Die Kreditaufnahmen wurden für die Jahre 2024 bis 2027 erhöht, da seit der Auslieferung des Entwurfs Ende Oktober 2023 die Investitionen erhöht wurden.

 

 

 

 

Nachhaltigkeit:

 

 

Durchführungszeitraum:



 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen