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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Syke - hier: Änderungen für den Verwaltungsausschuss aufgrund des FiWi
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
- Verfasser/in 2:
- Herr P. Pawlik, Tel:164-124
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft (FiWi) am 30.11.2023 wurden dem Ausschuss die Veränderungen von Haushaltsansätzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt vorgestellt, die sich seit der Übersendung des Verwaltungsentwurfes von Ende Oktober zur Haushaltssatzung 2024 mit BV 2023/099 ergeben haben. Danach verbessert sich das Defizit im Ergebnishaushalt auf nun neu 1.353.400 € gegenüber vorher 2.522.000 €.
Es kam nach dem Beschluss der Haushaltssatzung durch den FiWi zu weiteren Änderungen. Vereinzelte Positionen, wie z.B. die Erträge aus der Mittagsverpflegung waren bereits mit Planwerten im Haushaltsentwurf hinterlegt. Durch die geringe Bearbeitungszeit zwischen den Ausschüssen in der Haushaltsberatung wurden hier zu hohe Ertragserhöhungen angenommen. Die Positionen wurden entsprechend berichtigt und farblich gekennzeichnet. Die sich daraus ergebenden aktualisierten Anlagen (Excel-Liste und Gesamtplan Seite 1 bis 3) sowie die neue Nachtragshaushaltssatzung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Nachfolgend werden die wesentlichen Veränderungen für den Ergebnis- und Finanzhaushalt kurz dargestellt:
Ergebnishaushalt
Erträge:
BSt. 36.5.00.314200 Zuweisungen für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden: Der Ansatz wird nach der Bekanntgabe einer Förderrichtlinie durch den Landkreis um 265.500 € erhöht.
BSt. 36.5.* .314100 Zuweisungen vom Land: Der Ansatz wird aufgrund aktueller Bescheide des Landes bei diversen Produkten um insgesamt 182.700 € erhöht.
BSt. 61.1.01.301300 Gewerbesteuer: Es werden hohe Nachzahlungen aus dem Jahr 2022 erwartet. Der Ansatz erhöht sich um 1,5 Mio. €. Gleichzeitig ergibt sich eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage von 122.500 € - siehe auch BSt. 61.1.01.434100.
BSt. 61.1.01.311100 Schlüsselzuweisungen vom Land: Laut Mitteilung des Landesamts für Statistik erhöht sich der vorl. Grundbetrag. Dies ergibt einen erhöhten Ansatz im Haushalt 2024 um 980.000 €.
Aufwendungen:
BSt. Deckungskreis 200 Personalkosten: Der Ansatz der Personalkosten muss nach der aktuellen Hochrechnung um rd. 1,4 Mio. € erhöht werden.
BSt. Aufwendungen durch Abschreibungen: Nachdem im Entwurf die Abschreibung auf Vorjahreswerten basierte, sind nun die Planwerte für das Haushaltsjahr 2024 erstellt worden. Es ergibt sich eine Erhöhung um 256.900 €
BSt. 11.1.10.421100 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen: Für erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen werden am Freibad Syke sollen 130.000 € bereitgestellt. Die Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen, der nach erfolgten Beratungen in 2024 aufgehoben wird.
BSt. 36.5.20.431800 Zuschüsse an übrige Bereiche: Die Dachsanierung des Waldorfkindergartens Sünnenbarg soll mit 140.000 € bezuschusst werden. Es wird einen Sperrvermerk geben, der nach erfolgter Abrechnung der Maßnahme aufgehoben wird.
BSt. 56.1.01.443100 Geschäftsaufwendungen: Es werden 125.000 € für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung eingestellt.
BSt. 61.1.01.434100 Gewerbesteuerumlage: Die Gewerbesteuerumlage erhöht sich um 122.500 € aufgrund der höheren Gewerbesteuer - siehe auch BSt. 61.1.01.301300 Gewerbesteuer.
BSt. 61.1.01.437210 Kreisumlage: Die Kreisumlage reduziert sich aufgrund des niedrigeren Hebesatzes um 260.000 €. Die Reduzierung fällt durch die höheren Schlüsselzuweisungen geringer als geplant aus.
Finanzhaushalt
Einzahlungen:
BSt. 11.1.10/0015.681100 Investitionszuweisungen vom Land: Nach Einreichung des Verwendungsnachweises erfolgt die Einzahlung der KIP II Mittel für die Grundschule Heiligenfelde mit 313.000 €.
BSt. 11.1.10/0016.681001 Investitionszuweisungen des Bundes: Der KfW-Zuschuss für die Kita Okel von 348.500 € kann für 2024 veranschlagt werden.
Auszahlungen:
BSt. 11.1.10/0051.787100 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen: Es wird ein Pauschalbetrag von 500.000 € für die Herstellung von Photovoltaikanlagen eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Die Aufhebung erfolgt nach Beschluss der einzelnen Maßnahmen.
BSt. 11.1.10/160.787100 Sanierung Grundschule Am Lindhof: Durch die geplante Dachsanierung wird der Ansatz um 350.000 € erhöht.
BSt. 11.1.10/0164.787100 Olympiahalle Syke: Hier sollen Mittel für die Dachsanierung von 500.000 € bereitgestellt werden. Außerdem werden Verpflichtungsermächtigungen für die Sanierungsarbeiten im Innenbereich von 1,5 Mio. € gebildet.
BSt. 11.1.10/0197.787100 Umbau/ Neubau Grundschule Barrien: Es werden Planungskosten von 700.000 € für 2024 eingestellt. Außerdem werden für die weiteren Planungen 3,5 Mio. € an Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre gebildet.
BSt. 11.1.10/0234.7871100 Sanierung Nienburger Straße 5: Es sollen 150.000 € für die Installation einer Klimaanlage in Teilbereichen des Gebäudes bereitgestellt werden.
BSt. 11.1.10/0225.787100 Erweiterung der Kindertagesstätte Gessel: Für die geplante Dachsanierung werden zusätzliche Mittel i.H.v. 295.000 € veranschlagt.
Die Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich durch die Aufnahme der Planungskosten Grundschule Barrien und die Sanierung der Olympiahalle auf 4.900.000.
Die Kreditaufnahme wird aufgrund der höheren Investition ebenfalls angepasst. Es ist geplant, den Ansatz um 1 Mio. € auf neu 6 Mio. € zu erhöhen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
Ergebnishaushalt | Ansatz | Ansatz | Planung | Planung | Planung | |
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| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
12 | = Summe ordentliche Erträge | 57.515.400 | 60.704.400 | 59.107.400 | 59.863.900 | 60.558.400 |
21 | = Summe ordentliche Aufwendungen | 57.097.200 | 62.057.800 | 61.847.200 | 63.275.800 | 64.316.700 |
22 | = ordentliches Ergebnis | 418.200 | -1.353.400 | -2.739.800 | -3.411.900 | -3.758.300 |
Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 11,26 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im Finanzhalt stellt sich die Entwicklung der einzelnen Teilbereiche wie folgt dar:
Finanzhaushalt | Ansatz 2023 | Ansatz 2024 | Planung 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 | ||
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| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
10 | = Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 54.493.400 | 57.063.000 | 56.415.700 | 57.250.700 | 58.022.400 | |
17 | = Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 51.895.300 | 55.838.100 | 56.892.700 | 58.272.100 | 59.334.000 | |
18 | Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 2.598.100 | 1.224.900 | -477.000 | -1.021.400 | -1.311.600 | |
Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht für 2024 fast erreicht werden. Für die Jahre 2025 bis 2027 wird dieses Ziel aber nicht erfüllt. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
Jahr | Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit | ordentliche Tilgung | Differenz |
2024 | 1.224.900 € | 1.380.000 € | -155.100 € |
2025 | -477.000 € | 1.665.000 € | -2.142.000 € |
2026 | -1.021.400 € | 1.825.000 € | -2.846.400 € |
2027 | -1.311.600 € | 1.753.000 € | -3.064.600 € |
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| 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
24 | = Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.018.500 | 2.498.000 | 1.929.500 | 1.573.000 | 1.747.000 |
31 | = Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.310.100 | 12.432.600 | 9.169.800 | 6.199.800 | 5.088.800 |
32 | Saldo der Investitionstätigkeit | -10.291.600 | -9.934.600 | -7.240.300 | -4.626.800 | -3.341.800 |
| Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
40 | Geplante Kreditaufnahmen | 7.600.000 | 6.000.000 | 6.000.000 | 3.500.000 | 2.000.000 |
41 | Ordentliche Tilgung | 1.270.000 | 1.380.000 | 1.665.000 | 1.825.000 | 1.753.000 |
Die Kreditaufnahmen wurden für die Jahre 2024 bis 2027 erhöht, da seit der Auslieferung des Entwurfs Ende Oktober 2023 die Investitionen erhöht wurden.
Nachhaltigkeit:
Durchführungszeitraum:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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