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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-09
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Syke; hier: Änderungen für den FiWi u.a. aufgrund der Zusammenfassung der Ausschüsse bis zum 29.11.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr P. Pawlik, Tel:164-124
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/HH 2024
- Verfasser/in 2:
- Herr M.Wendt, Tel.:164-126
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Beschlussvorlage 2023/099 wurde dem Rat der Verwaltungsentwurf mit Stand von Mitte Oktober übersandt.
Seit dem Zeitpunkt haben sich Änderungen ergeben. Der Ergebnishaushalt schließt aktuell mit einem Fehl von 1.1.73.400 € ab. Das Fehl reduziert sich damit um 1.348.600 €.
Die Änderungen werden nachfolgend erläutert:
Ergebnishaushalt:
Erträge:
Das Produkt 11.1.09 wird für die Themen Klimaschutz in das neue Produkt 56.1.01 überführt.
Bst. 53.1.01.365100: Die Erträge aus der Netzgesellschaft erhöhen sich aus der Neuberechnung des Abschlusses 2023.
Bst. 61.1.01.301300: Die Gewerbesteuer kann um 1,5 Mio. € nach oben korrigiert werden, da Nachzahlungen von Betrieben für die Vorjahre bekanntgegeben worden sind.
Bst. 61.1.01.302100: Der Anteil an der Einkommensteuer kann um 20.000 € aufgrund der November-Steuerschätzung nach oben korrigiert werden.
Bst. 61.1.01.311100: Das LSN hat am 22.11.23 den vorl. Grundbetrag für 2024 bei der Schlüsselzuweisung mitgeteilt. Danach erhöht sich die Schlüsselzuweisung um 980.000 €.
Aufwendungen:
Das Produkt 11.1.09 wird für die Themen Klimaschutz in das neue Produkt 56.1.01 überführt.
Die Personalkosten für 2024 wurden zwischenzeitlich neu berechnet. Durch die Tariferhöhungen ab 2024 steigen die Aufwendungen nochmal um 1,4 Mio. €.
Bst. 11.1.02.443100: Aufgrund der ab 01.01.24 vorzuhaltenden Stelle für das Hinweisgeberschutzgesetz entstehen weitere Aufwendungen.
Bst. 11.1.02.426100: Für die Ausbildung von 3 weiteren Mitarbeiter*innen werden erhöhte Aufwendungen vorgesehen.
Produkt 53.8.01: Aufgrund der Neukalkulation der Abwassergebühren für 2024 ergeben sich hier insgesamt Reduzierungen von 87.000 €.
Bst. 61.1.01.434100: Durch die Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ist auch die Gewerbesteuerumlage neu zu berechnen und erhöht sich um 122.500 €.
Bst. 61.1.01.437210: Der Landkreis Diepholz hat in dem Entwurf des Haushaltsplanes 2024 eine Kreisumlage von 41,5% vorgesehen. Sofern der Kreistag diesen Betrag beschließt, reduziert sich die Kreisumlage um 350.000 €. Durch die höheren Erträge bei der Schlüsselzuweisung ist die Kreisumlage aber um 90.000 € zu erhöhen.
Finanzhaushalt
Einzahlungen:
Bst. 11.1.10/0015.681100: Die Mittel aus KIPII für die GS Heiligenfelde werden erst in 2024 fließen, da der Verwendungsnachweis dann erstellt wird.
Bst. 11.1.10/0016.681001: Die Mittel dem KFW-Zuschuss für die neue Kita in Okel werden erst in 2024 fließen, da der Verwendungsnachweis dann erstellt wird.
Auszahlungen:
Bst. 11.1.04/0050.783110: Bei der Infrastruktur der EDV werden 2 zusätzliche Softwarepakete für das Rechnungsausgangsbuch mit 10.000 € wg der USt § 2b sowie eine Softwareergänzung für den Vollstreckungsaußendienst der Stadtkasse mit 5.000 € benötigt.
Bst. 11.1.10/0197.787100: Für Planungskosten der Grundschule Barrien werden in 2024 Mittel von 700.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2025 bis 2027 mit 3,4 Mio. € veranschlagt.
Nicht enthalten sind mögliche Änderungen aus den Ausschüssen Bau und Umwelt (27.11.23) und Schule, Kita, Jugend und Sport (29.11.23). Diese werden dann im Ausschuss Finanzen und Wirtschaft am 30.11.23 als Tischvorlage verteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt neu:
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| Stand 23.11.2023 | |
Zeile | Beschreibung | Ansatz 2023 | Ansatz | Planung | Planung | Planung |
1200 | = Summe ordentliche Erträge | 57.515.400 | 60.206.400 | 59.037.400 | 59.793.900 | 60.503.400 |
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2000 | = Summe ordentliche Aufwendungen | 57.097.200 | 61.379.800 | 61.832.200 | 63.260.800 | 64.235.700 |
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2100 | = ordentliches Ergebnis | 418.200 | -1.173.400 | -2.794.800 | -3.466.900 | -3.732.300 |
Der Saldo aus Zeile 18 im Finanzhaushalt für die laufenden Verwaltungstätigkeiten liegt in 2024 bei rd. minus 272.000 €. Auch in den Folgejahren sieht die Finanzplanung keinen positiven Saldo vor. Damit ist die Stadt nicht in der Lage, die jährliche Tilgung zu erwirtschaften.
Jahr | Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit | ordentliche Tilgung | Differenz |
2024 | 1.108.000 € | 1.380.000 € | -272.000 € |
2025 | -532.000 € | 1.665.000 € | -2.197000 € |
2026 | -1.076.400 € | 1.825.000 € | -2.901.400 € |
2027 | -1.285.600 € | 1.635.000 € | -2.920.600 € |
Nachhaltigkeit:
s. BV 2023/099
Durchführungszeitraum:
s. BV 2023/099
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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48,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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48,4 kB
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