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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-06
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 01 Verwaltungsleitung restliche Produkte; Teilhaushalt 10 Organisation, IT, Personal und Teilhaushalt 50 Finanzen und Beteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 5 - Finanzen und Beteiligungen
- Verfasser/in 1:
- Herr T. Kuchem, Tel: 164-502
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2024
- Verfasser/in 2:
- Frau I. Dänekas, Tel:164-107
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
FB 01 – Verwaltungsleitung
Produkt 11.1.05 - Rat, VA, Ortsräte und Ausschüsse
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.05.422200 (Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände) auf 900 € erhöht. Hintergrund ist die Vorgabe in der Entschädigungssatzung, wonach Ratsmitglieder mit einem Tablet bzw. gleichwertigen Laptop auszustatten sind.
Bei der Buchungsstelle 11.1.05.443100 (Geschäftsaufwendungen) wird der Ansatz von 15.000 € auf 17.000 € erhöht, da die zur Verfügung stehenden Mittel für die amtlichen Bekanntmachungen der Gremiensitzungen in der Presse derzeit nicht auskömmlich sind.
Produkt 11.1.12 – Beschäftigtenvertretung
Bei der Buchungsstelle 11.1.12.441100 (Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen) wird der Ansatz aufgrund der Personalratswahlen im kommenden Jahr und der damit notwendigen Schulung von 7.000 € auf 13.600 € angehoben. Die Geschäftsaufwendungen, Buchungsstelle 11.1.12.443100, steigen aufgrund erwarteter Preissteigerungen von 1.500 € auf 2.400 €.
Die weiteren Ansätze der Produkte – Verwaltungsleitung, Wirtschaftsförderung sowie Gleichstellung von Mann und Frau bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Produkt 11.1.09 – Klimaschutz neues Produkt 56.1.01, die bestehenden Ansätze werden umgesetzt.
FB 10 – Organisation, IT, Personal
Die Ansätze für den Fachbereich 1, Teilhaushalt 10, weichen nur bei wenigen Buchungsstellen von den Haushaltsansätzen des Vorjahres ab.
Produkt 11.1.02 - Zentrale Serviceleistungen:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.02.443100 – Geschäftsaufwendungen - ist an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst worden. Gründe dafür sind die gestiegenen Aufwendungen für Bürobedarfe und Porto.
Der Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02/0050.783110, wurde um 16.000 Euro erhöht, da aufgrund des Arbeitsschutzes vermehrt höhenverstellbare Arbeitsplätze für die Beschäftigten geschaffen werden müssen.
Produkt 11.1.03 - Personalservice:
Ebenfalls wurde der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.03.443100 – Geschäftsaufwendungen - an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst. Die hohe Anzahl an Stellenausschreibungen führt zu einem erhöhten Aufwand bei den Ausschreibungskosten.
Der Ansatz für Aus- und Fortbildungskosten, Buchungsstelle 11.1.03.426100, wird um 17.500 Euro erhöht. Um den Nachwuchskräften der Stadt Syke eine Fortbildung zu ermöglichen, werden Haushaltsmittel für die Teilnahme am Angestelltenlehrgang 1 und 2 in Höhe von 10.300 Euro zur Verfügung gestellt. Im Hause besteht Interesse, an diesen Lehrgängen teilzunehmen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss die Stadt Syke diese Möglichkeit nutzen, um eigene Fachkräfte auszubilden. Ferner sind die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungskosten gestiegen. Daher werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 7.200 Euro veranschlagt.
Produkt 11.1.04 - EDV:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.04.428100 - Aufwendungen für Vorräte - wurde um 15.000 Euro erhöht, um die angekündigten Preissteigerungen aufzufangen.
Auch der Ansatz bei dem Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.04/0050.783110, musste um 70.000 Euro erhöht werden, um das bestehende Microsoft Office 2013 an den Arbeitsplätzen zu ersetzen.
Hinweis des FB 5 hierzu: Für die Umstellung auf die USt § 2 b wird noch ein Programm Rechnungsausgangsbuch benötigt, um die Anforderungen des Finanzsamtes erfüllen zu können (BV 2023/120). Die Kosten dafür betragen 10.000 €. Ferner benötigt die Stadtkasse für die Vollstreckung im Außendienst ein Tablet mit entsprechender Software. Damit können Formulare etc. direkt vor Ort vom Schuldner unterschrieben werden. Die Kosten betragen 5.000 € für Hard- und Software.
Produkt 11.1.08 - Archiv:
Beim Produkt 11.1.08 sind die Haushaltsansätze unverändert geblieben.
FB 50 – Finanzen und Beteiligung
Produkt 11.1.06 – Finanzdienstleistungen
In diesem Produkt haben sich bei den Haushaltsansätzen keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
Produkt 11.1.07 – Kasse und Vollstreckung:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.03.443100 – Geschäftsaufwendungen - konnte gegenüber dem Vorjahr etwas gesenkt werden, da keine Negativentgelte mehr zu zahlen sind. Die Kosten für Online-Zahlungen steigen dafür aber an.
Produkt 53.1.01 – Elektrizitätsversorgung:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 53.1.01.365100 - Erträge aus der Netzgesellschaft Strom - kann aufgrund der neuen Hochrechnung der Gesellschaft von 130.000 € auf 175.000 € erhöht werden.
Produkt 61.1.01 – Gemeindesteuern und Gebühren:
Im Entwurf wurde noch mit einem Hebesatz von 42,5% bei der Kreisumlage gerechnet. Dieser wird sich, wenn der Kreistag einen entsprechenden Beschluss fasst, auf 41,5% reduzieren. Der Ansatz bei der Buchungsstelle 61.1.01.437210 kann um 350.000 € gesenkt werden.
Die Steuerschätzung von Ende Okt. 2023 ergibt ein geringfügiges plus von rd. 20.000 € bei dem Anteil an der Einkommensteuer.
Der vorl. Grundbetrag für den Finanzausgleich wurde noch nicht mitgeteilt.
Produkt 61.2.01 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 61.2.01.361700-0001- Zinserträge von Kreditinstituten - kann aufgrund der noch vorhandenen Liquidität in 2024 auf 180.000 € erhöht werden. Dagegen steigen die Zinsaufwendungen für Kredite bei der Buchungsstelle 61.2.01.451700-0001 auf 637.000 € an, da das Zinsniveau aktuell bei rd. 4% liegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
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| Stand 20.10.2023 | |
Zeile | Beschreibung | Ansatz 2023 | Ansatz | Planung | Planung | Planung |
1200 | = Summe ordentliche Erträge | 57.515.400 | 57.661.400 | 58.248.400 | 59.011.900 | 59.665.400 |
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2000 | = Summe ordentliche Aufwendungen | 57.097.200 | 60.183.400 | 60.568.800 | 61.941.500 | 62.906.800 |
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2100 | = ordentliches Ergebnis | 418.200 | -2.522.000 | -2.320.400 | -2.929.600 | -3.241.400 |
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Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Zeile | Beschreibung | Ansatz 2023 | Ansatz 2024 | Planung 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 |
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1000 | = Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 54.493.400 | 53.980.000 | 55.556.700 | 56.398.700 | 57.129.400 |
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1700 | = Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 51.895.300 | 54.220.600 | 55.614.300 | 56.937.800 | 57.924.100 |
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1800 | Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 2.598.100 | -240.600 | -57.600 | -539.100 | -794.700 |
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Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
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2400 | = Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.018.500 | 1.836.500 | 1.929.500 | 1.573.000 | 1.747.000 |
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3100 | = Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.310.100 | 9.882.600 | 7.794.800 | 4.999.800 | 4.288.800 |
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3200 | Saldo der Investitionstätigkeit | -10.291.600 | -8.046.100 | -5.865.300 | -3.426.800 | -2.541.800 |
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3300 | = Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -7.693.500 | -8.286.700 | -5.922.900 | -3.965.900 | -3.336.500 |
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| Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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3600 | Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 6.330.000 | 3.620.000 | 2.335.000 | 175.000 | 365.000 |
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3700 | Finanzmittelveränderung | -1.363.500 | -4.666.700 | -3.587.900 | -3.790.900 | -2.971.500 |
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3800 | Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres | 9.466.500 | 8.103.000 | 3.436.300 | -151.600 | -3.942.500 |
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3900 | Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres | 8.103.000 | 3.436.300 | -151.600 | -3.942.500 | -6.914.000 |
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| Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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4000 | Geplante Kreditaufnahmen | 7.600.000 | 5.000.000 | 4.000.000 | 2.000.000 | 2.000.000 |
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4100 | Ordentliche Tilgung | 1.270.000 | 1.380.000 | 1.665.000 | 1.825.000 | 1.635.000 |
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Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.
Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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168,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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158,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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240,7 kB
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