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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Finanzen und Wirtschaft nimmt die Produkte der Budgets FB 01, 10 und 50 zum Haushaltsplan 2024 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 an den Rat der Stadt Syke.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

FB 01 – Verwaltungsleitung

 

Produkt 11.1.05 - Rat, VA, Ortsräte und Ausschüsse

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.05.422200 (Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände) auf 900 € erhöht. Hintergrund ist die Vorgabe in der Entschädigungssatzung, wonach Ratsmitglieder mit einem Tablet bzw. gleichwertigen Laptop auszustatten sind.

Bei der Buchungsstelle 11.1.05.443100 (Geschäftsaufwendungen) wird der Ansatz von 15.000 € auf 17.000 € erhöht, da die zur Verfügung stehenden Mittel für die amtlichen Bekanntmachungen der Gremiensitzungen in der Presse derzeit nicht auskömmlich sind.

 

Produkt 11.1.12 – Beschäftigtenvertretung

Bei der Buchungsstelle 11.1.12.441100 (Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen) wird der Ansatz aufgrund der Personalratswahlen im kommenden Jahr und der damit notwendigen Schulung von 7.000 € auf 13.600 € angehoben. Die Geschäftsaufwendungen, Buchungsstelle 11.1.12.443100, steigen aufgrund erwarteter Preissteigerungen von 1.500 € auf 2.400 €.

 

Die weiteren Ansätze der Produkte – Verwaltungsleitung, Wirtschaftsförderung sowie Gleichstellung von Mann und Frau bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

 

Produkt 11.1.09 – Klimaschutz neues Produkt 56.1.01, die bestehenden Ansätze werden umgesetzt.

 

FB 10 – Organisation, IT, Personal

Die Ansätze für den Fachbereich 1, Teilhaushalt 10, weichen nur bei wenigen Buchungsstellen von den Haushaltsansätzen des Vorjahres ab.

Produkt 11.1.02 - Zentrale Serviceleistungen:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.02.443100 Geschäftsaufwendungen - ist an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst worden. Gründe dafür sind die gestiegenen Aufwendungen für Bürobedarfe und Porto.

Der Ansatz für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.02/0050.783110, wurde um 16.000 Euro erhöht, da aufgrund des Arbeitsschutzes vermehrt höhenverstellbare Arbeitsplätze für die Beschäftigten geschaffen werden müssen.

 

Produkt 11.1.03 - Personalservice:

Ebenfalls wurde der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.03.443100 Geschäftsaufwendungen - an die tatsächlich anfallenden Aufwendungen der letzten Jahre angepasst. Die hohe Anzahl an Stellenausschreibungen führt zu einem erhöhten Aufwand bei den Ausschreibungskosten.
Der Ansatz für Aus- und Fortbildungskosten, Buchungsstelle 11.1.03.426100, wird um 17.500 Euro erhöht. Um den Nachwuchskräften der Stadt Syke eine Fortbildung zu ermöglichen, werden Haushaltsmittel für die Teilnahme am Angestelltenlehrgang 1 und 2 in Höhe von 10.300 Euro zur Verfügung gestellt. Im Hause besteht Interesse, an diesen Lehrgängen teilzunehmen. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels muss die Stadt Syke diese Möglichkeit nutzen, um eigene Fachkräfte auszubilden. Ferner sind die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungskosten gestiegen. Daher werden zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 7.200 Euro veranschlagt.

 

Produkt 11.1.04 - EDV:
Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.04.428100 - Aufwendungen für Vorräte - wurde um 15.000 Euro erhöht, um die angekündigten Preissteigerungen aufzufangen.

Auch der Ansatz bei dem Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer, Buchungsstelle 11.1.04/0050.783110, musste um 70.000 Euro erhöht werden, um das bestehende Microsoft Office 2013 an den Arbeitsplätzen zu ersetzen.

Hinweis des FB 5 hierzu: Für die Umstellung auf die USt § 2 b wird noch ein Programm Rechnungsausgangsbuch benötigt, um die Anforderungen des Finanzsamtes erfüllen zu können (BV 2023/120). Die Kosten dafür betragen 10.000 €. Ferner benötigt die Stadtkasse für die Vollstreckung im Außendienst ein Tablet mit entsprechender Software. Damit können Formulare etc. direkt vor Ort vom Schuldner unterschrieben werden. Die Kosten betragen 5.000 € für Hard- und Software.

 

Produkt 11.1.08 - Archiv:
Beim Produkt 11.1.08 sind die Haushaltsansätze unverändert geblieben.

 

  

FB 50 – Finanzen und Beteiligung

Produkt 11.1.06 – Finanzdienstleistungen

In diesem Produkt haben sich bei den Haushaltsansätzen keine wesentlichen Veränderungen ergeben.

 

Produkt 11.1.07 – Kasse und Vollstreckung:

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 11.1.03.443100 Geschäftsaufwendungen - konnte gegenüber dem Vorjahr etwas gesenkt werden, da keine Negativentgelte mehr zu zahlen sind. Die Kosten für Online-Zahlungen steigen dafür aber an.

 

Produkt 53.1.01 – Elektrizitätsversorgung:

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 53.1.01.365100 - Erträge aus der Netzgesellschaft Strom - kann aufgrund der neuen Hochrechnung der Gesellschaft von 130.000 € auf 175.000 € erhöht werden.

 

Produkt 61.1.01 – Gemeindesteuern und Gebühren:

Im Entwurf wurde noch mit einem Hebesatz von 42,5% bei der Kreisumlage gerechnet. Dieser wird sich, wenn der Kreistag einen entsprechenden Beschluss fasst, auf 41,5% reduzieren. Der Ansatz bei der Buchungsstelle 61.1.01.437210 kann um 350.000 € gesenkt werden.

Die Steuerschätzung von Ende Okt. 2023 ergibt ein geringfügiges plus von rd. 20.000 € bei dem Anteil an der Einkommensteuer.

Der vorl. Grundbetrag für den Finanzausgleich wurde noch nicht mitgeteilt.

 

Produkt 61.2.01 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft  

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 61.2.01.361700-0001- Zinserträge von Kreditinstituten - kann aufgrund der noch vorhandenen Liquidität in 2024 auf 180.000 € erhöht werden. Dagegen steigen die Zinsaufwendungen für Kredite bei der Buchungsstelle 61.2.01.451700-0001 auf 637.000 € an, da das Zinsniveau aktuell bei rd. 4% liegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Stand 20.10.2023

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023
mit 2. NT

Ansatz
2024

Planung
2025

Planung
2026

Planung
2027

1200

= Summe ordentliche Erträge

57.515.400

57.661.400

58.248.400

59.011.900

59.665.400

 

 

 

 

 

 

 

2000

= Summe ordentliche               Aufwendungen

57.097.200

60.183.400

60.568.800

61.941.500

62.906.800

 

 

 

 

 

 

 

2100

= ordentliches Ergebnis

418.200

-2.522.000

-2.320.400

-2.929.600

-3.241.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich. 

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023

Ansatz 2024

Planung 2025

Planung 2026

Planung 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1000

= Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

54.493.400

53.980.000

55.556.700

56.398.700

57.129.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1700

= Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

51.895.300

54.220.600

55.614.300

56.937.800

57.924.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.598.100

-240.600

-57.600

-539.100

-794.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2400

= Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.018.500

1.836.500

1.929.500

1.573.000

1.747.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3100

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.310.100

9.882.600

7.794.800

4.999.800

4.288.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3200

Saldo der Investitionstätigkeit

-10.291.600

-8.046.100

-5.865.300

-3.426.800

-2.541.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-7.693.500

-8.286.700

-5.922.900

-3.965.900

-3.336.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

3600

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.330.000

3.620.000

2.335.000

175.000

365.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3700

Finanzmittelveränderung

-1.363.500

-4.666.700

-3.587.900

-3.790.900

-2.971.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3800

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres

9.466.500

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

 

3900

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

-6.914.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

4000

Geplante Kreditaufnahmen

7.600.000

5.000.000

4.000.000

2.000.000

2.000.000

 

4100

Ordentliche Tilgung

1.270.000

1.380.000

1.665.000

1.825.000

1.635.000

 

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.

 

Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen