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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Soziales und Integration nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2024 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 an den Rat der Stadt Syke.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ansätze im Bereich Teilhaushalt 60 sind größtenteils gleichbleibend veranschlagt.

 

Der Ansatz der Buchungsstelle 11.1.13.443110 „Geschäftsaufwendungen FreiwilligenAgentur“ wurde um den Personalkostenanteil, der zukünftig direkt vom Bereich Personal/ FB1 veranschlagt ist, verringert.

 

Im Bereich FreiwilligenAgentur Syke und Senioren- und Pflegestützpunkt Syke wurde in der Ausgabe unter BST 11.1.13.443110 und 31.5.10.431800 eine Erhöhung um jeweils 1.000 Euro vorgenommen, da ab 2023 ein Kostenbeitrag für Prüfungstätigkeiten durch den Landkreis in Rechnung gestellt wird. Es handelt sich um die Prüfung der Verwendungsnachweise (ordnungsgemäße Verwendung Fördermittel).

 

Die Ansätze im Bereich Seniorenbetreuung wurden in der Einnahme und Ausgabe verringert, da ab 2023 die Tagesfahrten und Reisen direkt beim Reiseveranstalter durch die Teilnehmenden bezahlt werden. Im Rathaus erfolgt nur noch die Abwicklung der Zahlungen für die Seniorenveranstaltungen, die im Rathaus stattfinden. Auf die Anzahl der angebotenen Aktivitäten hat dies keinen Einfluss.

 

Hinsichtlich weiterer Details zu den einzelnen Positionen im Teilhaushalt Fachbereich 6/ Soziales wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes verwiesen (siehe Anlage).


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Stand 20.10.2023

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023
mit 2. NT

Ansatz
2024

Planung
2025

Planung
2026

Planung
2027

1200

= Summe ordentliche Erträge

57.515.400

57.661.400

58.248.400

59.011.900

59.665.400

 

 

 

 

 

 

 

2000

= Summe ordentliche               Aufwendungen

57.097.200

60.183.400

60.568.800

61.941.500

62.906.800

 

 

 

 

 

 

 

2100

= ordentliches Ergebnis

418.200

-2.522.000

-2.320.400

-2.929.600

-3.241.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich. 

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023

Ansatz 2024

Planung 2025

Planung 2026

Planung 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1000

= Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

54.493.400

53.980.000

55.556.700

56.398.700

57.129.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1700

= Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

51.895.300

54.220.600

55.614.300

56.937.800

57.924.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.598.100

-240.600

-57.600

-539.100

-794.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2400

= Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.018.500

1.836.500

1.929.500

1.573.000

1.747.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3100

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.310.100

9.882.600

7.794.800

4.999.800

4.288.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3200

Saldo der Investitionstätigkeit

-10.291.600

-8.046.100

-5.865.300

-3.426.800

-2.541.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-7.693.500

-8.286.700

-5.922.900

-3.965.900

-3.336.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

3600

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.330.000

3.620.000

2.335.000

175.000

365.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3700

Finanzmittelveränderung

-1.363.500

-4.666.700

-3.587.900

-3.790.900

-2.971.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3800

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres

9.466.500

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

 

3900

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

-6.914.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

4000

Geplante Kreditaufnahmen

7.600.000

5.000.000

4.000.000

2.000.000

2.000.000

 

4100

Ordentliche Tilgung

1.270.000

1.380.000

1.665.000

1.825.000

1.635.000

 

 

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen bei der Erfüllung der Aufgaben aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aber auch im freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.

 

Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.



 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

08.11.2023 - Ausschuss für Soziales und Integration - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen