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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-04-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beauftragt die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans nach § 20 Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels, rechtskräftig ab dem 01.01.2024.

 

Die erforderlichen Mittel von 125.000 € werden im Haushalt 2024 bei der Buchungsstelle 56.1.01.443100 im Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Syke ist nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG), welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt, als Mittelzentrum verpflichtet, bis zum 31.12.2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der kommunale Wärmeplan hat das Ziel einer Meinungsbildung und Sensibilisierung. Es handelt sich nicht um eine verbindliche Planung, sondern um eine Vorplanung, die keine Detail- und Umsetzungsplanung ersetzen kann. Zudem wird durch die wiederholte Fortschreibung (laut NKlimaG ist dies alle drei Jahre notwendig) immer wieder eine Anpassung an die sich wandelnden Rahmenbedingungen erreicht.

 

Kerninhalte des Wärmeplans sollen gemäß § 20 NKlimaG folgende Aspekte sein:

  1. Bestandsanalyse: Auf Grundlage einer systematischen und qualifizierten Datenerhebung wird der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch der Gebäude und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen sowie die aktuelle Wärmeversorgungsstruktur ermittelt.
  2. Potenzialanalyse: Die Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs und zur treibhausgasneutralen Versorgung der Gebäude mit Wärme aus erneuerbaren Energien einschließlich Geothermie sowie zur Versorgung der Gebäude mit Wärme aus Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung werden analysiert.
  3. Entwicklung Zielszenarien: Es erfolgen Berechnungen darüber, wie sich der Wärmebedarf der Gebäude und die Wärmeversorgungsstruktur bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus entwickeln müssen, um bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude zu erreichen.
  4. Wärmewendestrategie: Im Wärmeplan sind Handlungsstrategien zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude darzustellen sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Handlungsstrategien zu benennen.

 

Hierzu soll ein externes Planungsbüro beauftragt werden, welches für die Stadt Syke den Kommunalen Wärmeplan im Sinne der gesetzlichen Vorgaben (NKlimaG, WPG etc.) erarbeitet.

 

Im Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) steht in § 23 Absatz 4 ergänzend: „Der Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.“ Demnach ist die Stadt Syke nicht verpflichtet Einzelmaßnahmen umzusetzen, die im Rahmen des kommunalen Wärmeplans benannt werden. Hier sind neben der Stadt Syke weitere Akteur:innen, wie beispielsweise Energieversorgungsunternehmen und Privatpersonen selbst in der Verantwortung.

 

Neben der gesetzlichen Verpflichtung zur Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans, ist im Klimaschutzkonzept der Stadt Syke die Maßnahme „S1 Kommunale Wärmeplanung“ enthalten. Mit der Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans wird daher auch ein Beitrag in der Erreichung der selbst gesteckten Ziele vor dem Hintergrund des Klimawandels geleistet.

 

Die Beschlussvorlage stellt den aktuellen Sachstand zum Thema Kommunaler Wärmeplan gemäß NKlimaG dar. Sollten sich gesetzliche Änderungen auf Landes- oder Bundesebene ergeben, muss darauf reagiert werden.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel in der Höhe von 125.000 € werden im Haushalt 2024 bei der Buchungsstelle 56.1.01.443100 im Ergebnishaushalt bereitgestellt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 2024. Nicht verbrauchte Mittel Ende 2024 werden als Rückstellung in die Folgejahre übertragen, bis der Auftrag abgeschlossen ist.

 

Das Land Niedersachsen weist der Stadt Syke für die Erstaufstellung in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich einen Betrag in Höhe von 16.000 Euro zuzüglich 0,25 Euro je Einwohner:in und für die Fortschreibung ab dem Jahr 2027 jährlich einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro zuzüglich 0,06 Euro je Einwohner:in zu. Für die Zuweisung maßgeblich ist die von der für Statistik zuständigen Landesbehörde jeweils zum 31. Dezember des Vorjahres ermittelte amtliche Einwohnerzahl. Demnach könnte die Stadt Syke in den Jahren 2024, 2025 und 2026 insgesamt 66.750 Euro an Zuweisungen für die Erstaufstellung des kommunalen Wärmeplans erhalten (Annahme von 25.000 Einwohnenden). Ab dem Jahr 2027 ist jährlich mit etwa 4.500 Euro zu rechnen (Annahme von 25.000 Einwohnenden).

 

Die Zuweisungen des Landes werden bei der Buchungsstelle 56.1.01.314100 im Ergebnishaushalt veranschlagt.

 

 

2024

2025

2026

2027

2028

Grundbetrag

16.000

16.000

16.000

3.000

3.000

Betrag/EW

6.250

6.250

6.250

1.500

1.500

Summe:

22.250

22.250

22.250

4.500

4.500

 

Um die Finanzmittel zu erhalten, muss kein Förderantrag gestellt werden.

 

Nachhaltigkeit:

Mit der Erarbeitung und Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans leistet die Stadt Syke einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.

 

Durchführungszeitraum:

Die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans soll im Jahr 2024 ausgeschrieben werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Erarbeitung des kommunalen Wärmeplans insgesamt ca. anderthalb bis zwei Jahre in Anspruch nehmen wird.

Der kommunale Wärmeplan für die Stadt Syke wird spätestens am 31.12.2026 veröffentlicht.
 

 

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Beschlüsse

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27.11.2023 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - ungeändert beschlossen

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13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen