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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage öffentlich - 3/099-04-03-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Erdgeschoss der Nienburger Str. 5 befinden sich die Büros des Personalamts sowie der  Poststelle der Stadt Syke. Die Räumlichkeiten werden genutzt, da ein ausreichendes Raumangebot im Rathaus nicht zur Verfügung steht. Insgesamt sind in den Büroräumen, in denen eine Klimaanlage installiert werden sollte, 10 Beschäftigte untergebracht. Sie arbeiten in Voll- und Teilzeit Die Büroräume liegen zur Südseite des Gebäudes, ein Büro im Erdgeschoss (Poststelle) ist zur Nordseite ausgerichtet. Für die übrigen im Erdgeschoss liegenden Räumlichkeiten der Nordseite wurde keine Klimaanlage beantragt.

 

Daneben sind sämtliche Beratungsbüros, wie z. B. der Senioren- und Pflegestützpunkt, die Freiwilligenagentur, das Quartiersmanagement, die Schiedsstelle, die Formularlotsen, die Rentenversicherung, die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die Energieberatung und die KIBIS Selbsthilfe-Kontaktstelle im Erdgeschoss untergebracht. Auch für diese Räume wurde der Einbau einer Klimaanlage beantragt, da sie zur Südseite ausgerichtet sind.

 

Die sommerlichen Raumtemperaturen liegen je nach Sonneneinstrahlung bei über 30 Grad, teilweise sogar über 35 Grad. Außen- und Innentemperatur sind überwiegend identisch, bei geschlossenen Türen übersteigen die Innentemperaturen die Außentemperaturen.

 

Im letzten Jahr wurden in der Nienburger Str. 5 Innenrollos angebracht, die nur zu einer geringfügigen, aber nicht ausreichenden Verbesserung der klimatischen Situation beigetragen haben. Das Anbringen von Sonnenschutzvorrichtungen, die die Fenster von außen beschatten, ist aus Gründen des Denkmalschutzes nicht zulässig.

 

Das Arbeiten bei den hohen Temperaturen ist für die Beschäftigten und Berater/-innen nicht zuträglich. In diesen Fällen liegt ein Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen vor. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten Raumtemperatur (ASR A 3.5) legen in Ziffer 4.4 fest, dass bereits bei einer Außenlufttemperatur über + 26 Grad zu den vorhandenen Maßnahmen wie Innenjalousien, zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das ist bei der Stadt Syke der Fall. Es werden Bekleidungsregelungen gelockert, Mineralwasser und Ventilatoren zur Verfügung gestellt.

 

Bei Überschreitung der Lufttemperatur von + 30 Grad müssen weitere wirksame Maßnahmen ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische Maßnahmen gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor (vgl. Ziffer 4.4 Abs. 2 ASR A 3.5). Das kann u.a. die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung sein und wird bei der Stadt Syke seit Jahren praktiziert.

 

Wird die Lufttemperatur im Raum von + 35 Grad überschritten, ist der Raum für die Zeit der Überschreitung ohne technische Maßnahmen, z. B. Luftduschen oder organisatorische Maßnahmen, z. B. Entwärmungsphasen oder persönliche Schutzausrüstung, wie Hitzeschutzkleidung, nicht als Arbeitsraum geeignet (vgl. Ziffer 4.4 Abs. 3 ASR A 3.5).

 

Hitzeschutzmaßnahmen für die Beschäftigten werden seit Jahren bei der Stadt Syke beachtet. Auch im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements werden arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen, um Belastungen der Beschäftigten zu verringern. So werden Arbeitszeiten entsprechend den Gleitzeitregelungen verlagert und Heimarbeit seit Jahren umgesetzt.

 

Die Sommer werden immer heißer und die Hitze dauert länger an. Um die Beschäftigten sowie die Beratenden der Beratungsbüros vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, wird der Einbau einer Klimaanlage bzw. von Klimageräten auch in einigen Räumen des Erdgeschosses der Nienburger Str. 5 für erforderlich erachtet.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

s. BV 2023/099-04-03

 

Nachhaltigkeit:

s. BV 2023/099-04-03

 

Durchführungszeitraum:

s. BV 2023/099-04-03

 

 

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Beschlüsse

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30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - ungeändert beschlossen

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13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen