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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Umwelt und Bauen nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2024 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 an den Rat der Stadt Syke.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ansätze für den Fachbereich 4 / Teilhaushalt 40 weichen von denen im Haushalt 2023

bei der überwiegenden Anzahl der Buchungsstellen nicht ab. Es wurden bei einigen Buchungsstellen geringfügige Anpassungen für gestiegene Preis vorgenommen.

 

Nachstehend ein Überblick über besondere Ansätze im Haushaltsplanentwurf 2024:

 

11.1.10 Grundstücks- und Gebäudemanagement

  • Bewirtschaftungskosten auf 3.500.000 € erhöht (Neuausschreibung Energie und Preissteigerungen)
  • Über die Hochbaumaßnahmen wird in einer gesonderter Beschlussvorlage (2023/099-04-01) berichtet

 

42.4.01Sportstätten und Bäder

  • Allgemeine Reparaturen, Reinigung und Ausbesserung Kunstrasenplatz Olympiastadion 17.000 €

 

51.1.01 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

  • Der Ansatz Planungskosten 110.000 € umfasst die Themen Digitalisierung Flächennutzungsplan, Rahmenplan Innenverdichtung (Abarbeitung Empfehlungen), ISEK, B-Plan „Südlich der Königstraße“ und verschiedene andere Planverfahren
  • Das Flurbereinigungsverfahren Gessel wird mit 82.000 € eingeplant

 

53.8.01 Schmutzwasserbeseitigung

  • Verpflichtungsermächtigung über 800.000 € für Ankauf großer Spülwagen
  • Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof 125.000 €
  • Fortführung Sanierung der Kläranlage 900.000 €

 

53.8.02 Niederschlagswasserbeseitigung

  • Am Kamp 55.000 €
  • Erweiterung Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof 206.000 €
  • ISEK Bahnhofstraße / Gartenstraße 135.000 €

 

54.1.01 Bau und Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen

  • Straßenunterhaltung 650.000 €
  • Barrierefreien Umbau von Bushaltestellen 120.000
  • Planung Sanierung der Brücke Mühlendamm und Sanierung Fußgängerbrücke Bahnhof Barrien 75.000 €
  • Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof 730.000 €
  • ISEK Bahnhofstraße / Gartenstraße 595.000 €
  • Am Kamp 280.000 €
  • Über einzelne Maßnahmen wird in einer gesonderter Beschlussvorlage berichtet (BV2023/099-04-02)

 

54.5.01 Straßenreinigung und Straßenbeleuchtung

  • Gewerbegebiet Hinterm Bahnhof 25.000 €
  • Am Kamp 8.000 €

 

55.1.01 Grünanlagen

  • Es sind neue Spielgeräte für 22.600 € vorgesehen

 

55.2.01 Gewässerunterhaltung

  • Keine Besonderheiten

 

55.3.01 Friedhof Okel

  • Keine Besonderheiten

 

55.4.01 Naturschutz und Landschaftspflege

  • Keine Besonderheiten

 

57.3.02 Bauhof

  • Ankauf Fahrzeuge für 355.000 € (Steiger / Große Pritsche mit Kipper / E-Transporter Tischler)


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Stand 20.10.2023

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023
mit 2. NT

Ansatz
2024

Planung
2025

Planung
2026

Planung
2027

1200

= Summe ordentliche Erträge

57.515.400

57.661.400

58.248.400

59.011.900

59.665.400

 

 

 

 

 

 

 

2000

= Summe ordentliche Aufwendungen

57.097.200

60.183.400

60.568.800

61.941.500

62.906.800

 

 

 

 

 

 

 

2100

= ordentliches Ergebnis

418.200

-2.522.000

-2.320.400

-2.929.600

-3.241.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich. 

 

Im investiven Finanzhaushalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023

Ansatz 2024

Planung 2025

Planung 2026

Planung 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1000

= Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

54.493.400

53.980.000

55.556.700

56.398.700

57.129.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1700

= Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

51.895.300

54.220.600

55.614.300

56.937.800

57.924.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.598.100

-240.600

-57.600

-539.100

-794.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2400

= Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.018.500

1.836.500

1.929.500

1.573.000

1.747.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3100

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.310.100

9.882.600

7.794.800

4.999.800

4.288.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3200

Saldo der Investitionstätigkeit

-10.291.600

-8.046.100

-5.865.300

-3.426.800

-2.541.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-7.693.500

-8.286.700

-5.922.900

-3.965.900

-3.336.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

3600

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.330.000

3.620.000

2.335.000

175.000

365.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3700

Finanzmittelveränderung

-1.363.500

-4.666.700

-3.587.900

-3.790.900

-2.971.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3800

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres

9.466.500

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

 

3900

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

-6.914.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

4000

Geplante Kreditaufnahmen

7.600.000

5.000.000

4.000.000

2.000.000

2.000.000

 

4100

Ordentliche Tilgung

1.270.000

1.380.000

1.665.000

1.825.000

1.635.000

 

 

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.

 

Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.11.2023 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen