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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2024 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 an den Rat der Stadt Syke.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Fachbereich 3 Ordnungswesen werden hauptsächlich Pflichtaufgaben abgewickelt.

 

Hierzu zählen auch die Durchführung von Wahlen (Produkt 12.1.01.). In 2024 steht am 09.06.2024 die Europawahl an. Die Ausgaben werden zum Teil durch die anteilige Erstattung vom Land in 2024 gedeckt.

 

Im Bereich der Ordnungsaufgaben (Produkt 12.2.01) können auf der Einnahmeseite höhere Verwaltungsgebühren(einnahmen) erwartet werden. Da Kinderreisepässe ab 2024 nicht mehr als Produkt ausgegeben werden dürfen, dafür aber Ersatzdokumente wie z. B. Personalausweise oder Reisepässe beansprucht werden, ist mit höheren Einnahmen zu rechnen. Ferner wurden die Gebühren für Gewerbeanzeigen und Anzeigen nach dem Nds. Gaststättengesetz (NGastG) entsprechend den Vorgaben der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) angepasst, so dass auch hier höhere Einnahmen im Gegensatz zum Vorjahr erwartet werden können.

 

Im Produkt "Erstattung von übrigen Bereichen" können ebenfalls höhere Einnahmen eingeplant werden, weil einerseits auch hier die Gebühren für die Ausleihe von Verkehrszeichen angepasst wurden und andererseits die Anzahl von Veranstaltungen nach den "Corona-Jahren" gestiegen ist.

 

Im Bereich der Einnahmen durch die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs (Produkt: Zwangs- und Bußgelder) wurde aufgrund der Änderung der festgelegten Höhe bei Verstößen (Bundesrecht) eine Ansatzanpassung vorgenommen.

 

Bei den Ausgaben für Verkehrsbeschilderung wurde der in den letzten Jahren gleichgebliebene Ansatz angepasst. Hintergrund ist, dass bei den Ausgaben für Verkehrsbeschilderungen die Preise deutlich angestiegen sind (Ansatz von 9.000 € auf 11.000 € angepasst). Ferner werden aus diesem Produktkonto Markierungen bezahlt, so dass hier pauschal 9.000 € veranschlagt worden sind. Dies können Rotmarkierungen bei besonderen Querungen sein, die durch die Markiermaschine des Bauhofes nicht hergestellt werden können. Ferner wurden für 2024 zusätzliche 3.000 € eingeplant. Dies ist ein Folgeauftrag, der sich aus dem beschlossenen Mobilitätskonzept (Beschilderung Parkplätze Innenstadt) ergeben hat.

 

Bei den Ausgaben in diesem Produkt muss mit einem Anstieg bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gerechnet werden. Hierunter verbergen sich die (Pflicht-)Ausgaben an die Bundesdruckerei, bei der die Ausweise in Auftrag gegeben werden. Eine Erhöhung wird erwartet durch den Wegfall der (günstigeren) Kinderreisepässe, da die Produktionskosten für ein alternatives Ausweisdokument höher sind.

 

Bei den Geschäftsaufwendungen wurde eine Ansatzanpassung vorgenommen, da hierunter auch die Ausgaben des Ordnungsamtes für Sterbefälle fallen, bei denen keine rechtlich Verpflichteten für die Bestattungskosten eintreten und die Fälle in den letzten Jahren zugenommen haben.

 

Beim Produkt 31.5.40 (Soziale Einrichtungen für Wohnungslose) wurde der Ansatz bei den Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte angepasst. Hier sind Mehreinnahmen durch längere Unterbringungszeiten von obdachlosen Personen zu erwarten. Aufgrund der bisherigen Entwicklung verweilen derzeit obdachlose Personen länger in den Unterkünften.

 

Bei Produkt 31.5.50 (Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer) ist mit veränderten Ansätzen zu rechnen. Die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte werden steigen, sobald die Anzahl der Geflüchteten weiter ansteigt. Die Mieten/ Benutzungsgebühren werden im Regelfall durch Jobcenter oder Sozialamt übernommen.

 

Ggf. muss der Ansatz für den Erwerb von geringwertigen Vermögengegenständen in 2024 im Nachtrag berücksichtigt werden, da zum derzeitigen Zeitpunkt nicht genau geplant werden kann, wie viele Ausstattungsgegenstände für die noch anzumietenden Wohnungen benötigt werden wird.

 

Es wird der Ansatz bei Mieten und Pachten in 2024 noch deutlich ansteigen, da mit verstärkten Anmietungen von Wohnraum für Geflüchtete zu rechnen ist. Zum derzeitigen Zeitraum kann jedoch noch nicht abschließend berücksichtigt werden, wie viele Wohnungen/ Objekte noch dazukommen werden. Dies wird ggf. im nächsten Jahr über den Nachtragshaushalt angepasst werden.

 

Bei Produkt 12.6.01 (Brandschutz) können im Bereich der Personalkostenerstattung bei freiwilligen Einsätzen höhere Einnahmen erwartet werden. Hierunter verbergen sich auch die Abrechnungen von Brandsicherheitswachen.

 

Weiterhin sind einige Ansätze den zu erwartenden Kostensteigerungen angepasst worden. So werden bei den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte deutlich mehr Aufwendungen erforderlich sein, da hier auch die Schutzbekleidung für Atemschutzgeräteträger (AGT) ausgetauscht werden muss.

 

Es erfolgt die Umstellung der AGT-Kleidung, da alte Bekleidung abgängig ist. 2024 und 2025 werden AGT-Hosen mit je 40.000 Euro veranschlagt. AGT-Jacken werden im laufenden Verfahren beschafft. Die Hose ist für die Umstellung auf eine neue Jacke Voraussetzung, da die bisherigen Hosen nicht hoch genug geschnitten sind.

 

Hinsichtlich der Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit wird vorerst ein Ansatz von 62.000 € berücksichtigt. Ggf. wird in 2024 ein Nachtrag erforderlich sein aufgrund einer möglichen Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung.

 

Bei den Geschäftsaufwendungen wurde eine Ansatzanpassung aufgrund gestiegener Kosten für Lizenzen, Telefon und Internet vorgenommen.

 

Bei dem Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne Umsatzsteuer wurde der Ansatz im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Hierunter fallen Kleinausrüstungsgegenstände über 1.000 € sowie die (mögliche Ersatz-) Beschaffung einer Tragkraftspritze (TS).

 

Bei Produkt 54.7.01 (Linienverkehr ÖPNV) wurde unter Zuweisungen an Zweckverbände und dergleichen der Ansatz von 25.000 (2023) auf 38.000 € angepasst. Hierunter fallen die Zuschüsse für die Buslinie 115 (Anbindung Syker Süden) sowie die (mögliche) Umsetzung eines Anrufsammeltaxis. Die Entscheidung über die Einführung eines Anrufsammeltaxis muss noch getroffen werden, der Ansatz hierfür wird prophylaktisch berücksichtigt.

 

Ferner wird der Ansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche (Bürgerbus) erhöht. Hier war eine Ansatzanpassung aufgrund von Preissteigerungen nötig.

 

Im Bereich 57.3.01 (Märkte) sind keine großen Veränderungen zu verzeichnen. Lediglich Mehrausgaben bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 500 € für zusätzliche Werbung für den Wochenmarkt sollen veranschlagt werden. Hintergrund ist die geplante Standortverlegung (Parkplatz neben dem derzeitigen Standort).
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Stand 20.10.2023

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023
mit 2. NT

Ansatz
2024

Planung
2025

Planung
2026

Planung
2027

1200

= Summe ordentliche Erträge

57.515.400

57.661.400

58.248.400

59.011.900

59.665.400

 

 

 

 

 

 

 

2000

= Summe ordentliche               Aufwendungen

57.097.200

60.183.400

60.568.800

61.941.500

62.906.800

 

 

 

 

 

 

 

2100

= ordentliches Ergebnis

418.200

-2.522.000

-2.320.400

-2.929.600

-3.241.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich. 

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023

Ansatz 2024

Planung 2025

Planung 2026

Planung 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1000

= Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

54.493.400

53.980.000

55.556.700

56.398.700

57.129.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1700

= Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

51.895.300

54.220.600

55.614.300

56.937.800

57.924.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.598.100

-240.600

-57.600

-539.100

-794.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2400

= Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.018.500

1.836.500

1.929.500

1.573.000

1.747.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3100

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.310.100

9.882.600

7.794.800

4.999.800

4.288.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3200

Saldo der Investitionstätigkeit

-10.291.600

-8.046.100

-5.865.300

-3.426.800

-2.541.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-7.693.500

-8.286.700

-5.922.900

-3.965.900

-3.336.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

3600

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.330.000

3.620.000

2.335.000

175.000

365.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3700

Finanzmittelveränderung

-1.363.500

-4.666.700

-3.587.900

-3.790.900

-2.971.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3800

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres

9.466.500

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

 

3900

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

-6.914.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

4000

Geplante Kreditaufnahmen

7.600.000

5.000.000

4.000.000

2.000.000

2.000.000

 

4100

Ordentliche Tilgung

1.270.000

1.380.000

1.665.000

1.825.000

1.635.000

 

 

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.

 

Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

15.11.2023 - Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität - zur Kenntnis genommen

Erweitern

30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen