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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 der Stadt Syke - hier Teilhaushalt 30 - Ordnungswesen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Ordnung
- Verfasser/in 1:
- Frau F. Söchtig, Tel: 164-300
- Aktenzeichen:
- 20 20 10/Haushalt 2024
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität
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Vorberatung
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15.11.2023
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Fachbereich 3 Ordnungswesen werden hauptsächlich Pflichtaufgaben abgewickelt.
Hierzu zählen auch die Durchführung von Wahlen (Produkt 12.1.01.). In 2024 steht am 09.06.2024 die Europawahl an. Die Ausgaben werden zum Teil durch die anteilige Erstattung vom Land in 2024 gedeckt.
Im Bereich der Ordnungsaufgaben (Produkt 12.2.01) können auf der Einnahmeseite höhere Verwaltungsgebühren(einnahmen) erwartet werden. Da Kinderreisepässe ab 2024 nicht mehr als Produkt ausgegeben werden dürfen, dafür aber Ersatzdokumente wie z. B. Personalausweise oder Reisepässe beansprucht werden, ist mit höheren Einnahmen zu rechnen. Ferner wurden die Gebühren für Gewerbeanzeigen und Anzeigen nach dem Nds. Gaststättengesetz (NGastG) entsprechend den Vorgaben der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) angepasst, so dass auch hier höhere Einnahmen im Gegensatz zum Vorjahr erwartet werden können.
Im Produkt "Erstattung von übrigen Bereichen" können ebenfalls höhere Einnahmen eingeplant werden, weil einerseits auch hier die Gebühren für die Ausleihe von Verkehrszeichen angepasst wurden und andererseits die Anzahl von Veranstaltungen nach den "Corona-Jahren" gestiegen ist.
Im Bereich der Einnahmen durch die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs (Produkt: Zwangs- und Bußgelder) wurde aufgrund der Änderung der festgelegten Höhe bei Verstößen (Bundesrecht) eine Ansatzanpassung vorgenommen.
Bei den Ausgaben für Verkehrsbeschilderung wurde der in den letzten Jahren gleichgebliebene Ansatz angepasst. Hintergrund ist, dass bei den Ausgaben für Verkehrsbeschilderungen die Preise deutlich angestiegen sind (Ansatz von 9.000 € auf 11.000 € angepasst). Ferner werden aus diesem Produktkonto Markierungen bezahlt, so dass hier pauschal 9.000 € veranschlagt worden sind. Dies können Rotmarkierungen bei besonderen Querungen sein, die durch die Markiermaschine des Bauhofes nicht hergestellt werden können. Ferner wurden für 2024 zusätzliche 3.000 € eingeplant. Dies ist ein Folgeauftrag, der sich aus dem beschlossenen Mobilitätskonzept (Beschilderung Parkplätze Innenstadt) ergeben hat.
Bei den Ausgaben in diesem Produkt muss mit einem Anstieg bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gerechnet werden. Hierunter verbergen sich die (Pflicht-)Ausgaben an die Bundesdruckerei, bei der die Ausweise in Auftrag gegeben werden. Eine Erhöhung wird erwartet durch den Wegfall der (günstigeren) Kinderreisepässe, da die Produktionskosten für ein alternatives Ausweisdokument höher sind.
Bei den Geschäftsaufwendungen wurde eine Ansatzanpassung vorgenommen, da hierunter auch die Ausgaben des Ordnungsamtes für Sterbefälle fallen, bei denen keine rechtlich Verpflichteten für die Bestattungskosten eintreten und die Fälle in den letzten Jahren zugenommen haben.
Beim Produkt 31.5.40 (Soziale Einrichtungen für Wohnungslose) wurde der Ansatz bei den Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte angepasst. Hier sind Mehreinnahmen durch längere Unterbringungszeiten von obdachlosen Personen zu erwarten. Aufgrund der bisherigen Entwicklung verweilen derzeit obdachlose Personen länger in den Unterkünften.
Bei Produkt 31.5.50 (Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer) ist mit veränderten Ansätzen zu rechnen. Die Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte werden steigen, sobald die Anzahl der Geflüchteten weiter ansteigt. Die Mieten/ Benutzungsgebühren werden im Regelfall durch Jobcenter oder Sozialamt übernommen.
Ggf. muss der Ansatz für den Erwerb von geringwertigen Vermögengegenständen in 2024 im Nachtrag berücksichtigt werden, da zum derzeitigen Zeitpunkt nicht genau geplant werden kann, wie viele Ausstattungsgegenstände für die noch anzumietenden Wohnungen benötigt werden wird.
Es wird der Ansatz bei Mieten und Pachten in 2024 noch deutlich ansteigen, da mit verstärkten Anmietungen von Wohnraum für Geflüchtete zu rechnen ist. Zum derzeitigen Zeitraum kann jedoch noch nicht abschließend berücksichtigt werden, wie viele Wohnungen/ Objekte noch dazukommen werden. Dies wird ggf. im nächsten Jahr über den Nachtragshaushalt angepasst werden.
Bei Produkt 12.6.01 (Brandschutz) können im Bereich der Personalkostenerstattung bei freiwilligen Einsätzen höhere Einnahmen erwartet werden. Hierunter verbergen sich auch die Abrechnungen von Brandsicherheitswachen.
Weiterhin sind einige Ansätze den zu erwartenden Kostensteigerungen angepasst worden. So werden bei den besonderen Aufwendungen für Beschäftigte deutlich mehr Aufwendungen erforderlich sein, da hier auch die Schutzbekleidung für Atemschutzgeräteträger (AGT) ausgetauscht werden muss.
Es erfolgt die Umstellung der AGT-Kleidung, da alte Bekleidung abgängig ist. 2024 und 2025 werden AGT-Hosen mit je 40.000 Euro veranschlagt. AGT-Jacken werden im laufenden Verfahren beschafft. Die Hose ist für die Umstellung auf eine neue Jacke Voraussetzung, da die bisherigen Hosen nicht hoch genug geschnitten sind.
Hinsichtlich der Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit wird vorerst ein Ansatz von 62.000 € berücksichtigt. Ggf. wird in 2024 ein Nachtrag erforderlich sein aufgrund einer möglichen Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung.
Bei den Geschäftsaufwendungen wurde eine Ansatzanpassung aufgrund gestiegener Kosten für Lizenzen, Telefon und Internet vorgenommen.
Bei dem Erwerb von Vermögensgegenständen über 1.000 € ohne Umsatzsteuer wurde der Ansatz im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Hierunter fallen Kleinausrüstungsgegenstände über 1.000 € sowie die (mögliche Ersatz-) Beschaffung einer Tragkraftspritze (TS).
Bei Produkt 54.7.01 (Linienverkehr ÖPNV) wurde unter Zuweisungen an Zweckverbände und dergleichen der Ansatz von 25.000 € (2023) auf 38.000 € angepasst. Hierunter fallen die Zuschüsse für die Buslinie 115 (Anbindung Syker Süden) sowie die (mögliche) Umsetzung eines Anrufsammeltaxis. Die Entscheidung über die Einführung eines Anrufsammeltaxis muss noch getroffen werden, der Ansatz hierfür wird prophylaktisch berücksichtigt.
Ferner wird der Ansatz für Zuschüsse an übrige Bereiche (Bürgerbus) erhöht. Hier war eine Ansatzanpassung aufgrund von Preissteigerungen nötig.
Im Bereich 57.3.01 (Märkte) sind keine großen Veränderungen zu verzeichnen. Lediglich Mehrausgaben bei den Geschäftsaufwendungen in Höhe von 500 € für zusätzliche Werbung für den Wochenmarkt sollen veranschlagt werden. Hintergrund ist die geplante Standortverlegung (Parkplatz neben dem derzeitigen Standort).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:
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| Stand 20.10.2023 | |
Zeile | Beschreibung | Ansatz 2023 | Ansatz | Planung | Planung | Planung |
1200 | = Summe ordentliche Erträge | 57.515.400 | 57.661.400 | 58.248.400 | 59.011.900 | 59.665.400 |
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2000 | = Summe ordentliche Aufwendungen | 57.097.200 | 60.183.400 | 60.568.800 | 61.941.500 | 62.906.800 |
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2100 | = ordentliches Ergebnis | 418.200 | -2.522.000 | -2.320.400 | -2.929.600 | -3.241.400 |
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Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich.
Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Zeile | Beschreibung | Ansatz 2023 | Ansatz 2024 | Planung 2025 | Planung 2026 | Planung 2027 |
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1000 | = Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 54.493.400 | 53.980.000 | 55.556.700 | 56.398.700 | 57.129.400 |
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1700 | = Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 51.895.300 | 54.220.600 | 55.614.300 | 56.937.800 | 57.924.100 |
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1800 | Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 2.598.100 | -240.600 | -57.600 | -539.100 | -794.700 |
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Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.
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2400 | = Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 2.018.500 | 1.836.500 | 1.929.500 | 1.573.000 | 1.747.000 |
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3100 | = Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 12.310.100 | 9.882.600 | 7.794.800 | 4.999.800 | 4.288.800 |
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3200 | Saldo der Investitionstätigkeit | -10.291.600 | -8.046.100 | -5.865.300 | -3.426.800 | -2.541.800 |
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3300 | = Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag | -7.693.500 | -8.286.700 | -5.922.900 | -3.965.900 | -3.336.500 |
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| Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
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3600 | Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 6.330.000 | 3.620.000 | 2.335.000 | 175.000 | 365.000 |
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3700 | Finanzmittelveränderung | -1.363.500 | -4.666.700 | -3.587.900 | -3.790.900 | -2.971.500 |
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3800 | Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres | 9.466.500 | 8.103.000 | 3.436.300 | -151.600 | -3.942.500 |
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3900 | Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres | 8.103.000 | 3.436.300 | -151.600 | -3.942.500 | -6.914.000 |
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| Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen |
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4000 | Geplante Kreditaufnahmen | 7.600.000 | 5.000.000 | 4.000.000 | 2.000.000 | 2.000.000 |
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4100 | Ordentliche Tilgung | 1.270.000 | 1.380.000 | 1.665.000 | 1.825.000 | 1.635.000 |
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Nachhaltigkeit:
Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen aber auch freiwilligen Bereichen nach.
Durchführungszeitraum:
Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.
Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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272,5 kB
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