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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Schule, Kita, Jugend und Sport nimmt die Produkte zum Haushaltsplan 2024 zur Kenntnis und gibt diese weiter zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 an den Rat der Stadt Syke.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ansätze im Bereich des Teilhaushaltes 20 sind u.a. durch die Schulen, Kindertagesstätten und dem Hallenbad vielfältig. Durch die Beschreibungen/Erläuterungen im Vorfeld der jeweiligen Produkte sind die Ansätze und deren Notwendigkeit umfassend dargestellt.

Es folgen nachstehend daher lediglich Erläuterungen die bislang nicht dargestellt wurden bzw. Änderungen der Ansätze, die noch nicht im Haushalt 2024 aufgenommen worden sind.

 

Produktbereich 21 (Schulträgeraufgaben):

 

Reduzierung des Ansatzes bei der Buchungsstelle 21.1.00.427100, da zum Halbjahr 2023/2024 nicht absehbar ist, dass Kinder von der GS Barrien zur GS Am Lindhof bzw. Luise-Chevalier-Grundschule gefahren werden müssen, um dort am nachmittäglichen Angebot des Ganztags teilzunehmen (Alternative Hort).

 

In diesem Bereich wurden die Buchungsstellen mit der Endung „422200“ bei den Schulen (GS Am Lindhof, GS Heiligenfelde, GS Luise-Chevalier, Realschule und Luise-Chevalier-OBS) jeweils erhöht, da die Wartungskosten für die Wasserspender, die aus dem Programm „Jugend entscheidet“ heraus angeschafft wurden, noch veranschlagt werden mussten.

 

Zusatz: Bei der Luise-Chevalier-Schule, Oberschule, sind bei der Buchungsstelle 21.6.01.422200 noch Kosten für das Lernmanagementsystem „Itslearning“ in Höhe von 2.400 € mit aufzunehmen. Diese Kosten sind nicht förderfähig über den Digitalpakt und müssen daher bei der Schule direkt angesetzt werden. Der Ansatz erhöht sich daher von 13.300 € auf 15.700 €.

 

Projektgruppe 36.5 (Tageseinrichtungen für Kinder)

 

Zusatz: Bei der Buchungsstelle 36.5.00.443100 ist der Ansatz um 5.500 € auf insgesamt 16.000 € zu erhöhen, da die einrichtungsbezogene Schutzkonzepterstellung für alle städtischen Kitas durch eine externe Begleitung erfolgt. Im Jahr 2024 finden verschiedene Workshops für die Mitarbeiter:innen statt.

 

Die Buchungsstellen 36.5.02.422200 und 36.5.01/0050.783110 sind erhöht, da 2024 für die Einrichtung des Anbaues bzw. Umbaus der Kita Gesseler Feldmäuse finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Zusatz: Beim Chevalierclub hat sich rausgestellt, dass verschiedene Außenspielgeräte abgängig sind, diese sind zu ersetzen. Daher ist die Buchungsstelle 36.5.15.422200 um 800 € auf insgesamt 1.600 € zu erhöhen.

 

Zusatz: Die Aufwendungen bei den Drittträgern (36.5.20.431800) sind zu erhöhen, da u.a. die Personalkosten im Bereich der pädagogischen Fachkräfte weiter steigen werden und diesen zu höheren Förderbeträgen führt. Daher ist der Ansatz um 11.000 € auf 5.011.000 € zu erhöhen. Wenn die politischen Gremien entscheiden, dass der Zuschuss in Höhe von 140.000 € für die Dachsanierung beim Waldorfkindergarten gezahlt werden soll, dann erhöht sich der Ansatz 2024 noch weiter und zwar auf 5.151.000 €.

In Abgang gebracht werden muss davon nunmehr noch der Personalkostenzuschuss Finanzhilfe für die Kleine Kindertagesstätte Grashüpfer e.V. in Höhe von 16.400 €, da der Beschluss des Rates vom 16.03.2022 wegen der jetzigen Bewilligung der Finanzhilfe für das Kindergartenjahr 2021/2022 aufgehoben ist (Bescheid vom 13.11.2023).

Somit liegt der Ansatz 2024 bei der Buchungsstelle 36.5.20.431800 nunmehr bei 5.134.600 €.

 

Projektgruppe 42.1 (Förderung des Sports)

 

Zusatz: Die Buchungsstelle 42.1.01/0149.781800 ist bei der politischen Entscheidung, die finanziellen Mittel 2024 für die Investitionszuschüsse an die Vereine um 20.000 € zu erhöhen, um diese 20.000 € auf insgesamt 120.000 € zu erhöhen.

 

Projektgruppe 42.4 (Sportstätten und Bäder)

 

Der Ansatz bei der Buchungsstelle 42.4.01.426100-0021 wurde erhöht, da durch die Verstärkung des Bäderteams für die Mitarbeiter:innen im Hallenbad YSY auch mehr Dienstbekleidungen und Fortbildungen anfallen (Erhöhung von 4.500 € auf 9.000 €).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Stand 20.10.2023

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023
mit 2. NT

Ansatz
2024

Planung
2025

Planung
2026

Planung
2027

1200

= Summe ordentliche Erträge

57.515.400

57.661.400

58.248.400

59.011.900

59.665.400

 

 

 

 

 

 

 

2000

= Summe ordentliche               Aufwendungen

57.097.200

60.183.400

60.568.800

61.941.500

62.906.800

 

 

 

 

 

 

 

2100

= ordentliches Ergebnis

418.200

-2.522.000

-2.320.400

-2.929.600

-3.241.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich. 

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023

Ansatz 2024

Planung 2025

Planung 2026

Planung 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1000

= Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

54.493.400

53.980.000

55.556.700

56.398.700

57.129.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1700

= Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

51.895.300

54.220.600

55.614.300

56.937.800

57.924.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.598.100

-240.600

-57.600

-539.100

-794.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2400

= Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.018.500

1.836.500

1.929.500

1.573.000

1.747.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3100

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.310.100

9.882.600

7.794.800

4.999.800

4.288.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3200

Saldo der Investitionstätigkeit

-10.291.600

-8.046.100

-5.865.300

-3.426.800

-2.541.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-7.693.500

-8.286.700

-5.922.900

-3.965.900

-3.336.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

3600

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.330.000

3.620.000

2.335.000

175.000

365.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3700

Finanzmittelveränderung

-1.363.500

-4.666.700

-3.587.900

-3.790.900

-2.971.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3800

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres

9.466.500

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

 

3900

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

-6.914.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

4000

Geplante Kreditaufnahmen

7.600.000

5.000.000

4.000.000

2.000.000

2.000.000

 

4100

Ordentliche Tilgung

1.270.000

1.380.000

1.665.000

1.825.000

1.635.000

 

 

Nachhaltigkeit:

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.

 

Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.
 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

29.11.2023 - Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

Erweitern

13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - zur Kenntnis genommen