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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Syke beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, den Stellenplan, das Investitionsprogramm und die Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 schließt mit einem Defizit im Gesamt-Ergebnishaushalt (ordentlicher und außerordentlicher Ergebnishaushalt) von 2,52 Mio. € ab. Im Entwurf ist der Ansatz für den Anteil an der Einkommensteuer mit 14,48 Mio. € und für die Gewerbesteuer mit 14 Mio. € eingestellt worden. Die Personalkosten steigen in 2024 auf rd. 20 Mio. €. Dieser Ansatz basiert auf den gemeldeten Zahlen aus 2023 mit 4 % Steigerung. Die finalen Zahlen werden aktuell durch den Fachbereich ermittelt. Die Kreisumlage wurde auf der Basis des Hebesatzes von 42,5% wie in 2023 berechnet.

Der Fehlbetrag kann durch die vorhandene Überschussrücklage (§ 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO) gedeckt werden.

 

Der Umbau/Neubau der Grundschule in Barrien ist derzeit nicht im Haushaltsplanentwurf 2024 enthalten. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden aktuell diskutiert. Eine Entscheidung zwischen Sanierung mit Anbau und Neubau am anderen Standort muss spätestens Anfang 2024 getroffen werden. In diesem Entwurf sind Planungskosten i.H.v. 4,1 Mio. € (vgl. BV 2023/102) nicht enthalten. Nach Abschluss der Beratungen werden diese in die endgültige Fassung aufgenommen.

 

Die Finanzplanung ab 2025 lässt sich aus heutiger Sicht nicht solide schätzen. Herausforderungen für den Haushalt der Stadt werden der andauernde Fachkräftemangel, das Klimaschutzkonzept und die damit verbundene Sanierung der städtischen Liegenschaften, die Finanzierung der Kinderbetreuung und die Unterbringung von Geflüchteten und Vertriebenen sein. Auch die Mobilitätswende mit dem Ziel einer attraktiven ÖPNV-Anbindung, die zunehmende Relevanz des Katastrophenschutzes und die Notwendigkeit des bezahlbaren Wohnraums gilt es zu berücksichtigen. Die Spitzenverbände haben entsprechende Forderungen formuliert.

 

Im Investitionsprogramm der Jahre 2024 bis 2027 werden im Frühjahr 2024 die Sanierung und Neubau Grundschule Heiligenfelde und der Anbau der Kita Gessel abgeschlossen.

Neu veranschlagt werden die Baumaßnahmen Umbau/Neubau der Grundschule Barrien zur Ganztagsschule (noch nicht im Entwurf enthalten) und der Neubau Feuerwehr Heiligenfelde. Weitergeführt wird die Sanierung der Kläranlage. Im Rahmen des ISEK soll die Bahnhofstraße mit entsprechender Förderung saniert werden.

Der Umbau von „Wessels“ in der Hauptstraße in Syke soll ebenfalls mit Förderung aus dem ISEK erfolgen.

Fördermittel für die Einrichtung von Ganztagsschulen wurden angekündigt. Diese sind ggfs. für die anstehende Baumaßnahme in Barrien einzuwerben.

 

Mit Stand des letzten (noch ungeprüften) Jahresabschlusses 2020 beträgt die Überschussrücklage rd. 28,1 Mio. €. Sie wird sich durch die positiven Abschlüsse der Folgejahre bis 2023 noch weiter erhöhen. Allerdings wird die Überschussrücklage durch die zu erwartenden hohen Fehlbeträge von rd. 11 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 zuzüglich der noch nicht im Haushaltsplanentwurf 2024 enthaltenen Positionen, über die noch beraten werden wird, abschmelzen.

 

Der Saldo aus Zeile 18 im Finanzhaushalt für die laufenden Verwaltungstätigkeiten liegt in 2024 bei rd. minus 240.600 €. Auch in den Folgejahren sieht die Finanzplanung keinen positiven Saldo vor. Damit ist die Stadt nicht in der Lage, die jährliche Tilgung zu erwirtschaften.

 

Jahr

Saldo lfd. Verwaltungstätigkeit

ordentliche Tilgung

Differenz

2024

-240.600 €

1.380.000 €

-1.620.600 €

2025

-57.600 €

1.665.000 €

-1.722.600 €

2026

-539.100 €

1.825.000 €

-2.364.100 €

2027

-794.700 €

1.635.000 €

-2.429.700 €

 

Der Anstieg der Zinsen verteuert die Finanzierung notwendiger Investitionen. Gerade im Hinblick auf die hohen Investitionen der Stadt Syke im Betrachtungszeitraum des vorliegenden Haushaltsplanentwurfes und der darüber hinaus geplanten Projekte der Folgejahre, wird der finanzielle Spielraum stark eingegrenzt. Die attraktiveren Anlagemöglichkeiten werden dies nur geringfügig abfedern können.

Für jede Baumaßnahme sollen Fördermittel – soweit möglich – eingeworben werden.

 

Nicht im Entwurf enthaltene und zum Haushalt 2024 noch zu behandelnde Anträge:

  1. Antrag Werbering Barrien e.V. vom 25.10.2023– finanzielle Unterstützung 21. Barrier Gewerbeschau in Höhe von 10.000 €.

 

Hinweis: Die Daten im Planentwurf 2024 für das Rechnungsjahr 2022 sind vorläufig. Die Jahresabschlussarbeiten sind noch nicht abgeschlossen, da noch aktuell am Jahresabschluss 2021 gearbeitet wird. Z.B. sind die Geschäftsaufwendungen und die internen Leistungsverrechnungen nicht durchgebucht.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ergebnishaushalte 2024 bis 2027 des Haushaltsentwurfes entwickeln sich wie folgt:

 

 

 

 

 

 

Stand 20.10.2023

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023
mit 2. NT

Ansatz
2024

Planung
2025

Planung
2026

Planung
2027

1200

= Summe ordentliche Erträge

57.515.400

57.661.400

58.248.400

59.011.900

59.665.400

 

 

 

 

 

 

 

2000

= Summe ordentliche               Aufwendungen

57.097.200

60.183.400

60.568.800

61.941.500

62.906.800

 

 

 

 

 

 

 

2100

= ordentliches Ergebnis

418.200

-2.522.000

-2.320.400

-2.929.600

-3.241.400

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fehlbeträge summieren sich auf rd. 10,6 Mio. €. Der Ausgleich ist auf Grund der positiven Abschlüsse der Vorjahre aus der vorhandenen Überschussrücklage nach § 110 Abs. 6 NKomVG und § 24 Abs. 1 KomHKVO noch möglich. 

 

Im investiven Finanzhalt stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

 

Zeile

Beschreibung

Ansatz 2023

Ansatz 2024

Planung 2025

Planung 2026

Planung 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1000

= Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

54.493.400

53.980.000

55.556.700

56.398.700

57.129.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1700

= Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

51.895.300

54.220.600

55.614.300

56.937.800

57.924.100

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1800

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.598.100

-240.600

-57.600

-539.100

-794.700

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die gesetzlichen Anforderungen des § 17 Abs. 2 KomHKVO für die notwendige Finanzierung der Tilgung der aufgenommenen Kredite können nach heutiger Sicht bis 2027 nicht erfüllt werden. Für 2024 wird der fehlende Betrag aus den vorhandenen liquiden Mitteln zurückgehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2400

= Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.018.500

1.836.500

1.929.500

1.573.000

1.747.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3100

= Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

12.310.100

9.882.600

7.794.800

4.999.800

4.288.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3200

Saldo der Investitionstätigkeit

-10.291.600

-8.046.100

-5.865.300

-3.426.800

-2.541.800

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3300

= Finanzmittel-Überschuss/-Fehlbetrag

-7.693.500

-8.286.700

-5.922.900

-3.965.900

-3.336.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein-, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

 

 

 

 

 

3600

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

6.330.000

3.620.000

2.335.000

175.000

365.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3700

Finanzmittelveränderung

-1.363.500

-4.666.700

-3.587.900

-3.790.900

-2.971.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3800

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Anfang des Haushaltsjahres

9.466.500

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

 

3900

Vorauss. Bestand Zahlungsmittel am Ende des Haushaltsjahres

8.103.000

3.436.300

-151.600

-3.942.500

-6.914.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichtliche Aufteilung der Kredite, Tilgungen und Umschuldungen

 

 

 

 

4000

Geplante Kreditaufnahmen

7.600.000

5.000.000

4.000.000

2.000.000

2.000.000

 

4100

Ordentliche Tilgung

1.270.000

1.380.000

1.665.000

1.825.000

1.635.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachhaltigkeit:

 

Durch die geplanten Investitionen im investiven Finanzhaushalt wird das Sachvermögen der Stadt Syke nach Abzug der jährlichen Abschreibungen in der Bilanz erhöht. Die Stadt Syke kommt weiterhin ihren Verpflichtungen in gesetzlichen, aber auch freiwilligen Bereichen nach.

 

Durchführungszeitraum:

 

Die Haushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan soll in der Sitzung des Rates am 13.12.2023 beschlossen werden.

 

Bis zur Genehmigung durch den Landkreis und anschließender Veröffentlichung im Amtsblatt im I. Quartal 2024 unterliegt die Stadt Syke den Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung gem. § 116 NKomVG.


 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2023 - Sonstiges - ungeändert beschlossen

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13.11.2023 - Sonstiges - ungeändert beschlossen

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13.11.2023 - Sonstiges - ungeändert beschlossen

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20.11.2023 - Ortsrat der Ortschaft Steimke - ungeändert beschlossen

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30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - geändert beschlossen

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13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - geändert beschlossen