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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2022/082-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Prüfauftrag an den ZVBN zur Umsetzung eines AST zu stellen.

 

Die Ortsräte werden in ihren jeweiligen Ortschaften Haltestellen festlegen.

 

Im Haushalt 2024 werden Mittel in Höhe von 10.000 € veranschlagt. Für die Folgejahre sind 15.000 € einzuplanen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der letzten FeZiMo-Sitzung am 25.05.2023 erläuterte Frau von Seck vom Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) die Rahmenbedingungen für die Umsetzung eines Anrufsammeltaxis (AST).

 

Der Ausschuss empfahl, dass Bedingungen für ein AST Syke im Workshop für Ratsmitglieder erarbeitet werden sollten.

 

 

Am 07.10.2023 befassten sich die Ratsmitglieder in insgesamt 5 Gruppen mit folgenden Fragestellungen und erarbeiteten Lösungsvorschläge:

 

1. Bedienungsgebiet: In welchen Bereichen von Syke soll das AST fahren?

Hier waren sich alle Gruppen einig: Im gesamten Stadtgebiet sollte das AST fahren, es sollen keine Bereiche ausgeschlossen werden.

 

2. AST – Haltestellen: Wie viele Haltestellen soll es geben und wo sollen sie eingerichtet werden?

So viele wie möglich. Die genauen Positionen konnten im Workshop nicht bestimmt werden. Hier war man sich einig, dass die Bestimmung der Haltestellen/-punkte durch die Ortsbürgermeister/ Ortsräte festgelegt werden soll.

 

3. Welche Personen sollen das AST nutzen dürfen?

Hier waren sich alle Gruppen einig: Alle Personen, keine Beschränkungen gewünscht.

 

4. Sollen 4 Tarifzonen eingerichtet werden?

Das Beispiel vom ZVBN mit den möglichen 4 Zonen wurde vorgestellt. Dieses wurde befürwortet und sollte so umgesetzt werden.

 

5. Tarif und Tickets

5.1 Wie teuer soll  eine Fahrt in einer Zone sein?

Hier sind die Gruppe sich einig gewesen und dem Beispiel des ZVBN gefolgt: Es wurden 5 € für eine Fahrt als angemessen empfunden.

 

5.2 Wie teuer soll eine Fahrt in zwei Zonen sein?

Hier ist man ebenfalls dem Beispiel des ZVBN gefolgt und es wurden 7 € für eine Fahrt in zwei Zonen als angemessen empfunden.

Bei drei Zonen sprach sich eine Gruppe für 9 € aus.

 

6. Betriebszeiten: Zu welchen Zeiten soll das AST fahren?

Hier war das Meinungsbild differenziert.

Meinungen von einem 24/7-Betrieb über Betriebszeiten von Mo – Fr 7 – 18 Uhr und Sa 9 – 18 Uhr oder Mo – Sa 7 – 23 Uhr bis zunächst Bedarfe abzufragen wurden vertreten. Theater/ Hallenbad/ Bahnhof sollten besonders angefahren werden.

Ergänzung: Seitens des Behinderten-/ Seniorenbeirates wurde auch eine Anbindung an das Hallenbad gewünscht.

 

Die Meinungen/Auffassungen wurden Frau von Seck (ZVBN) zur weiteren Abstimmung der Verfahrensweise mitgeteilt.

Ein erster  gemeinsamer Termin mit Frau Brüning vom Bürgerbus hat ebenfalls stattgefunden. Hier ging es um Klärung, dass das AST keine Konkurrenz zum Bürgerbus sein darf. Gleichwohl dürfen Bürgerbus-Haltestellen auch als AST-Haltestellen gekennzeichnet werden. Eine einfache Fahrt mit dem Bürgerbus kostet 2,25 €,  eine Fahrt mit dem AST in einer Tarifzone  würde 5 € kosten.

Im Weiteren wurde der Hinweis von Frau von Seck gegeben,  dass ein 24/7 –Betrieb nicht realistisch umsetzbar sei.

 

Es bedarf nunmehr der Entscheidung, ob ein Anrufsammeltaxi generell eingerichtet werden soll.

 

Sollte dies der Fall sein, sollten die Ortsräte die genauen Standorte der AST-Haltestellen bestimmen.

 

Sodann muss der ZVBN prüfen, ob ein AST mit den Wünschen (Haltestellen, Betriebszeiten) umsetzbar sein kann. Bei der Prüfung geht es nicht um das „Ob“, sondern vielmehr um das „Wie“ ein AST in Syke etablier werden kann.

Ein Taxi- Unternehmen muss sich verpflichtend bereit erklären die Rahmenbedingungen zu erfüllen. Ggf. müssen Einschränkungen in der Beförderung (Betriebszeiten oder manche Haltestellen können nicht angefahren werden) hingenommen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsätzlich sind die Kosten schwer einschätzbar, da diese abhängig von den durch die Stadt Syke festgelegten Tarifen sowie dem Nutzungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger abhängig sind.

 

Die Kosten für eine Fahrt mit dem AST ist analog dem aktuellen Taxi-Tarif anzusetzen. Hiervon ist vom Fahrgast der Tarif abzuziehen. Die Differenz ergibt den Zuschuss, den die Stadt Syke zu tragen hat.

 

Laut Prognose des ZVBN – wenn das AST eher restriktiv angeboten wird, da durch die Ergänzung der Buslinie 115 sowie den bestehenden Verbindungen bereits eine gute Abdeckung vorhanden ist – könnte eine Gesamtzuschussbedarf von ca. 30.000 € pro Jahr bestehen.

 

Hierauf würde eine Förderung des Landkreises Diepholz in Höhe von 50 % erfolgen, so dass mit einem Eigenanteil der Stadt Syke in Höhe von 15.000 € zu rechnen wäre. Der ZVBN würde eine einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 20.000 € gewährleisten.

 

Anmerkung: Da bei einer möglichen Einführung eines AST noch das Genehmigungsverfahren abgewartet werden muss, ist davon auszugehen, dass eine Einführung erst zu Mitte des Jahres 2024 erfolgen könnte. Insofern würde ein Ansatz im Haushalt 2024 mit 10.000 € ausreichend sein.

 

 

 

Nachhaltigkeit:

 

Mit der Etablierung eines Anrufsammeltaxis wäre ein Aspekt des beschlossenen Mobilitätskonzeptes erfüllt. Insbesondere die  durch den ÖPNV derzeit schlecht erschlossenen oder auch unzureichend erschlossenen Bereiche würden durch das AST nachhaltig erschlossen werden, wodurch den Bürgerinnen und Bürgern auch ohne eigenem PKW oder Fahrrad mit attraktiven Angeboten  das Erreichen verschiedener Zielorte im gesamten Syker Stadtgebiet möglich sein wird.

 

Durchführungszeitraum:

Da bei einer möglichen Einführung eines AST noch das Genehmigungsverfahren abgewartet werden muss, ist davon auszugehen, dass eine Einführung erst zu Mitte des Jahres 2024 erfolgen könnte. -

 

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Beschlüsse

Erweitern

15.11.2023 - Ausschuss für Feuerwehr, Zivilschutz und Mobilität - geändert beschlossen

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30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - geändert beschlossen

Erweitern

13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - geändert beschlossen