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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/126
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Mittel zur Förderung der Vereine im SSR - Antrag des SSR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau A. Lotz, Tel: 164-205
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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29.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Syke unterstützt seit vielen Jahren die Vereine, die dem Stadtsportring (SSR) angehören, entsprechend dem geltenden Sportstättenförderungskonzept, durch Zuschüsse zu den Ausgaben für Investitionsmaßnahmen der Sportstätten und –anlagen.
Die jährliche Fördersumme der Stadt Syke ist abhängig von der jeweiligen Haushaltssatzung und ist ansonsten für die Jahre bis 2029 auf jeweils 100.000,- € festgelegt.
Aufgrund der u.a. massiv gestiegenen Kosten im Baubereich hat der SSR in seiner Sitzung am 28.09.2023 die Aufstockung des bisherigen Etats für Investitionsmaßnahmen bei Sportstätten von 100.000,- € auf 120.000,- € für das Jahr 2024 beantragt. Der SSR ist der Meinung, dass nur so der langfristige Erhalt der Sportstätten durch die Vereine gewährleistet werden kann.
Die beantragte Erhöhung der Mittel bezieht sich auf das derzeitige Sportstättenkonzept und ist losgelöst von einem neuen Konzept bzw. einer neuen Investitionsliste der Vorhaben der Vereine. Diese soll im Jahr 2025 vorgestellt werden. Ebenfalls soll hierzu auch im Jahr 2025 ein Beschluss der politischen Gremien gefasst werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2024 müssen zusätzlich 20.000,- € bei der Buchungsstelle 42.1.01/0149.781800 zur Verfügung gestellt werden.
Nachhaltigkeit:
Die Stadt Syke sorgt dafür, dass die Vereine Mittel zur Verfügung haben, um dem Bedarf an Sport und Bewegung aus der Bevölkerung abdecken zu können. Dieses ist Teil des Gemeinwohls. Im Übrigen halten sich alle Generationen dadurch fit und gesund, was wiederrum der Gemeinschaft zu Gute kommt.
Durchführungszeitraum:
Die Erhöhung wird für das Jahr 2024 wirksam.
