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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Syke beschließt, dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik für die Dachsanierung beim Waldorfkindergarten „Sünnenbarg“ in Barrien einen einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 140.000 € zu gewähren.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit 2012 unterhält der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Barrien e.V. den Waldorfkindergarten „Sünnenbarg“ mit Standort Handwerkerhof 3 in Syke-Barrien.

In der Einrichtung werden eine Krippen- und eine Kindergartengruppe betreut. Derzeit werden von den 15 Krippenplätzen 6 Plätze und von den 25 Kindergartenplätzen 12 von Syker Kindern belegt (40 Plätze insgesamt – 18 Plätze belegt durch Syker Kinder).

 

Bei der Aufstockung des Gebäudes, die vom Verein ohne zusätzliche finanzielle Mittel von Kommunen bzw. Land durchführte, wurde ein Schaden am Dach (instabiler Dachaufbau) im Juli 2021 festgestellt.

Der Verein hatte daraufhin die Bauteilöffnung u.a. mit einer Dachdeckerfirma und einem Sachverständigen veranlasst. Dabei wurde im August 2021 festgestellt, dass es sich um einen Durchfeuchtungsschaden handelt.

Daraufhin wurden weitere Schäden im Gründachbereich festgestellt.

Anschließend wurden weitere Firmen eingeschaltet und auch ein Gutachten in Auftrag gegeben sowie etwaige Bundesfördermittel beantragt.

Im März 2022 wurde letztlich festgestellt, dass es sich nicht um einen Belüftungsmangel handelt, sondern um einen fehlerhaften Ausgangswert bei der damaligen Dachplanung.

 

Nach Rücksprache mit einen Fachanwalt für Baurecht, musste der Verein feststellen, dass die Gewährleistung für diese Bauleistung unwiderruflich abgelaufen ist und daher auch keine Entschädigung oder Ersatzvornahme zu erwarten ist.

Ein Angebot zum neuen Dachaufbau einer ortsansässigen Firma beläuft sich auf ca. 370.000 €.

 

Der Vereinsvorstand hat hinsichtlich der anstehenden Finanzierung für den Dachaufbau mit dem Landkreis und den betroffenen Kommunen Kontakt hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung aufgenommen, da der Verein sich außerstande sieht, die notwendigen Mittel ausschließlich aus eigenen Mitteln zu kompensieren bzw. zu leisten und daher in seiner Existenz bedroht ist.

 

Daraufhin wurden vom Landkreis, den Kommunen und dem Verein verschiedene Finanzierungsmodelle besprochen.

 

Der Vereinsvorstand geht davon aus, dass sich der Verein selbst mit bis zu 70.000 € an der Maßnahme beteiligen kann, so dass noch Kosten in Höhe von 300.000 € von den Kommunen zu leisten wären.

 

Der Syker Verwaltung spricht sich in diesem Fall dafür aus, dass sich die Kommunen mit einem Zuschuss pro Platz an den Kosten beteiligen sollten. Bei Kosten in Höhe von 300.000 € sind das bei 40 Betreuungsplätzen 7.500 €/Platz. Damit wäre die Stadt mit einer derzeitigen Belegung von 18 Plätzen bei einer Beteiligung von 135.000 €.

Da die Stadt in den vergangenen Kindergartenjahren mit durchschnittlich 18,5 Kindern im Waldorfkindergarten vertreten war, wurde dem Waldorfkindergarten ein Zuschuss von insgesamt 140.000 € in Aussicht gestellt. Weitere Kosten bzw. anteilige Kosten werden von der Stadt Syke für die Dachsanierung nicht übernommen.

 

Die anderen betroffenen Kommunen sind sich derzeit noch nicht über die Höhe der jeweiligen Beteiligungen schlüssig. Auch steht dort noch eine Entscheidung aus, ob ebenfalls ein einmaliger Zuschuss oder ein jährlicher Zuschuss pro Platz (inkl. der Kosten für die Kreditaufnahme des Vereins –Tilgungs- und Zinskosten) bereitgestellt wird. (Die Ermittlung der Kosten bei einer Kreditaufnahme durch den Verein ergab, dass bei einem Kredit in Höhe von 300.000 € insgesamt rund 440.000 € zurück zu zahlen wären.)

 

Die Syker Überlegung einen einmaligen Zuschuss zu gewähren bestand zum einen darin, dass die Plätze auch weiterhin für die Erfüllung der Rechtsansprüche zur Verfügung stehen und zum anderen, dass die jährliche Platzpauschale für den Dachaufbau durch die zusätzlichen Kosten für eine Kreditaufnahme höher sind als jetzt die Zahlung eines einmaligen Zuschusses.

 

Im Übrigen hätte, wenn der Waldorfkindergarten auf Grund des beschädigten Daches den Betrieb einstellen müsste, die Stadt Syke zwar ein Grundstück mit einem beschädigten und nicht für eine Kinderbetreuung nutzbares Gebäude darauf, aber dann wären, wenn weiterhin dort eine Kinderbetreuung durchgeführt werden sollte, auch die gesamte Dachsanierung von der Stadt zu leisten. Die in dieser Zeit anderweitig zu betreuenden Kinder, könnten auf Grund der Anzahl von Kindern, vor allem Krippenkindern, nicht in den vorhandenen Syker Kindertagesstätten untergebracht werden. Im Übrigen wäre zu bedenken, dass bei einer Trägeränderung auch evtl. das Personal nicht mehr zur Verfügung stehen würde und auf Grund des Fachkräftemangels auch nicht so einfach zu ersetzen wäre.

 

Um diesem vorzubeugen und da auch nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie viele Syker Kinder in den kommenden Jahren die Einrichtung besuchen werden, ist eine einmalige Zahlung in Höhe von 140.000 € die einfachste und vor allem für den Waldorfkindergarten die sicherste Lösung zum Erhalt der Einrichtung. Für die Stadt hätte ein einmaliger Zuschuss zur Folge, dass Zins- und Tilgungskosten nicht mit getragen werden müssten und zudem den Erhalt der Trägervielfalt in Syke.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Mittel für den Zuschuss in Höhe von 140.000 € sind im Haushalt 2024 bei der Buchungsstelle 36.5.20.431800 zu berücksichtigen.

 

 

Nachhaltigkeit:

Eltern haben generell ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der pädagogischen Ausrichtung der Kinderbetreuung. Diesbezüglich pflegt die Stadt Syke die Vielfalt in dieser Richtung. Auch die Waldorfpädagogik ist eine gern in Anspruch genommene Ausrichtung, die den Eltern auch weiterhin zur Verfügung stehen sollte. Im Übrigen zählen die von Syker Kindern genutzten Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich.

 

 

Durchführungszeitraum:

Der Zuschuss wird im Jahre 2024 an den Waldorfverein ausgezahlt, wenn mit dem Dachaufbau (Beseitigung des Dachschadens) begonnen und der Zuschuss vom Verein abgerufen wird.

 

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Beschlüsse

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29.11.2023 - Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport - ungeändert beschlossen

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30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - geändert beschlossen

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13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - geändert beschlossen