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Beschlussvorlage öffentlich - 2023/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Waldorfkindergartens "Sünnenbarg" in Barrien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 2 - Bildung und Sport
- Verfasser/in 1:
- Frau C. Prößler, Tel: 164-200
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
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Vorberatung
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29.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Syke stimmt dem rückwirkenden Abschluss des zu ändernden Betreibervertrages zwischen dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Barrien e.V. und dem Landkreis Diepholz zum Betrieb der Einrichtung „Waldorfkindergarten Sünnenbarg“, Handwerkerhof 3,Syke-Barrien, zum 01.01.2023 und somit den folgenden maximalen Förderbeträgen pro belegten Platz für Syker Kinder zu:
Zeitraum | Kindergarten | Krippe |
01.01.2023 – 31.12.2024 | 665 € | 666 € |
ab 01.01.2025 | Anpassung der Pauschalen, bei den Personalkosten entsprechend der tariflichen Steigerung gem. TVÖD SuE S 8a Stufe 3 für das pädagogische Personal (Mindeststandard gem. NKiTaG) sowie entsprechend der tariflichen Steigerung beim Mindestlohn für das Personal im Verwaltungs- und Raumpflegebereich sowie beim Hausmeister. | |
b) Im Übrigen beschließt der Rat der Stadt Syke dem Waldorfkindergarten „Sünnenbarg“ eine Nachzahlung für die Kosten aus dem Tarifabschluss 2022 für die pädagogischen Fachkräfte in Höhe von insgesamt 3.081,04 € für die Syker Kinder, die im 4. Quartal 2022 in der Kindertagesstätte betreut wurden, zu zahlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 2012 unterhält der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Barrien e.V. den Waldorfkindergarten „Sünnenbarg“ mit Standort Handwerkerhof 3 in Syke-Barrien.
In der Einrichtung werden eine Kindergarten- und eine Krippengruppe betreut.
Diese Kindertagesstätte wird nicht ausschließlich von Kindern aus Syke besucht, sondern auch aus Nachbarkommunen, wie z.B. Weyhe und Stuhr.
Derzeit werden in der Kindertagesstätte 12 Kindergartenkinder und sechs Krippenkinder aus dem Bereich Syke betreut. Für diese Syker Kinder erhält der Waldorfkindergarten entsprechend dem Vertrag eine monatliche Förderung.
Entsprechend der 2008 abgeschlossenen Vereinbarung zur Förderung und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen der Waldorfpädagogik im Landkreis Diepholz zwischen dem Landkreis Diepholz und der Stadt Syke ist nunmehr vor allem wegen der enorm gestiegenen Personalkosten im TVöD SuE zwischen dem Landkreis und dem Waldorfverein ein neuer Vertrag mit neuen Förderbeträgen abzuschließen. (Der z.Zt. noch gültige Vertrag über die Betriebskosten wurde zum 01.08.2018 abgeschlossen)
Die Verhandlungen dazu laufen bereits seit April 2023 zwischen dem Landkreis und den betroffenen Kommunen auf der einen Seite und dem Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik auf der anderen Seite. Die Verhandlungen ziehen sich in diesem Fall über einen längeren Zeitraum, da die zunächst von Waldorf genannten hohen monatlichen Förderbeträge pro belegtem Platz in der Einrichtung für die Kommunen nicht tragbar waren. Nach einigen Treffen haben sich daher nunmehr die Verhandlungsparteien soweit auf folgende Förderbeträge geeinigt:
Zeitraum | Kindergarten | Krippe |
Nachrichtlich: Zahlung bislang | 555 € | 666 € |
01.01.2023 – 31.12.2024 | 665 € | 666 € |
ab 01.01.2025 | Anpassung der Pauschalen, bei den Personalkosten entsprechend der tariflichen Steigerung gem. TVÖD SuE S 8a Stufe 3 für das pädagogische Personal (Mindeststandard gem. NKiTaG) sowie entsprechend der tariflichen Steigerung beim Mindestlohn für das Personal im Verwaltungs- und Raumpflegebereich sowie beim Hausmeister. | |
In Nr. 3.3 der Vereinbarung ist geregelt, dass der Landkreis Diepholz von den kreisangehörigen Städten als jeweiliger Vertragspartner die genannten Betreiberverträge abschließt.
Damit der geänderte bzw. neue Betreibervertrag vom Landkreis Diepholz zur Unterzeichnung herausgegeben werden kann, ist noch eine Rückmeldung über die erfolgte Beteiligung der politischen Gremien in den betroffenen Kommunen erforderlich.
Das v.g. Verhandlungsergebnis bedarf somit der Zustimmung der politischen Gremien, damit letztlich der Landkreis den entsprechenden Betreibervertrag mit dem Waldorf abschließen kann. Diese Beteiligung erfolgt hierdurch.
Um über einen längeren Zeitraum Planungssicherheit sowohl für den Waldorfkindergarten als auch für die fördernden Kommunen zu haben, sollen die Förderbeträge wieder einmal für einen längeren Zeitraum festgesetzt werden. Diese Festsetzung erfolgt lediglich unter der Berücksichtigung der Tarifabschlüsse im Personalbereich in den kommenden Jahren und nicht wie zuvor durch fiktive Erhöhung.
Im Übrigen soll mit dem Waldorf vereinbart werden, dass die Mehrkosten für das pädagogische Personal durch den Tarifabschluss 2022, die sich auf 6.000 € belaufen durch die Anzahl der im 4. Quartal 2022 betreuten Kinder geteilt wird und die Kommunen entsprechend der Kinder aus der Kommune die in diesem Quartal betreut wurden, diesen Betrag nachzahlen (Berechnung: 6.000 € : 37 Kinder = 162,16 €/Kind x 19 Syker Kinder = 3.081,04 €).
Da sich der Waldorfkindergarten auf dem Gebiet der Stadt Syke befindet und auch von Syker Kindern stark frequentiert wird, sollte, da auch diese Kinderbetreuungsplätze den Rechtsanspruch erfüllen, dem Abschluss des Vertrages sowie der Nachzahlung zugestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die zusätzlich aufzubringenden Mittel sind nachträglich mit ca. 17.200 € im II. Nachtragshaushalt 2023 bereitgestellt wurden und in den folgenden Jahren in den jeweiligen Haushalten zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit:
Eltern haben generell ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der pädagogischen Ausrichtung der Kinderbetreuung. Diesbezüglich pflegt die Stadt Syke die Vielfalt in dieser Richtung. Auch die Waldorfpädagogik ist eine gern in Anspruch genommene Ausrichtung, die den Eltern auch weiterhin zur Verfügung stehen sollte. Im Übrigen zählen die von Syker Kindern genutzten Plätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches sowohl im Kindergarten- als auch im Krippenbereich.
Durchführungszeitraum:
Der Betreibervertrag soll kurzfristig, nach Zustimmung aller Kommunen, abgeschlossen werden und die finanziellen Mittel sind zeitnah bereitzustellen.
