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Informationsvorlage öffentlich - 2023/085-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einzelhandelskonzept für die Stadt Syke (09/2023) - Auslegungsbeschluss (Öffentlichkeitsbeteiligung) - ergänzende Hinweise (Herleitung bzw. Einordnung - Sortimentsliste)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich 4 - Bau, Planung und Umwelt
- Verfasser/in 1:
- Herr W. Schneider, Tel: 164-411
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Bauen
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Vorberatung
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27.11.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft
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Vorberatung
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30.11.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Syke
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Entscheidung
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13.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Baugenehmigungsbehörde (LKDH) hat im Zuge der Betrachtung des Bebauungsplanverfahren Nr.25 (10/42) „SO an der B6 Barrierfeld - Teilgebiet A (1. Änderung Möbel Wagner)“, festgestellt, dass das EHK, welches auch Thema im B-Plan ist, weiterer Erläuterungen zur besseren Verständlichkeit bedarf.
Es handelt sich dabei um keine Änderungen der konzeptionellen Aussagen, sondern um ergänzende Hinweise zur Begründung einer Abweichung vom LROP Niedersachsen. Die Hinweise umfassen die Herleitung bzw. Einordnung der Sortimente „Baby- und Kinderartikel“, „Teppiche (ohne Teppichböden)“, „Fahrräder und Zubehör“ sowie „Lampen/Leuchten“ als nicht zentrenrelevante Sortimente.
Die ergänzten Hinweise wurden entsprechend zur besseren Lesbarkeit hervorgehoben.
Da die Offenlagefassung vom Rat am 13.12.2023 beschlossen werden soll, können somit noch vorab diese Ergänzungen erfolgen und das überarbeitete EHK beschlossen werden.
Der Beschlussvorschlag aus der BV 2023/085 bleibt daher unverändert. Es erfolgt nur ein Austausch der Anlage.
Die ergänzenden Hinweise wurden in der Offenlagefassung des Einzelhandelskonzeptes ab Seite 90 eingefügt und entsprechend markiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die aufgebrachten Stunden für die Anpassung der Offenlagefassung werden mit den Stunden für die darauffolgende Abwägung der Offenlageergebnisse eingerechnet.
Nachhaltigkeit:
Syke als Mittelzentrum hat hinsichtlich des Einzelhandels vornehmlich die Versorgung für den qualifizierten Grundbedarf ihrer Bürger*innen sicherzustellen. Hierzu zählt vor dem Hintergrund der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen die Sicherung und Weiterentwicklung eines leistungsfähigen und gleichzeitig städtebaulich zielführenden Nahversorgungsangebotes zu den Zukunftsaufgaben der Stadt.
Durchführungszeitraum:
Die Offenlage des EHK erfolgt im Ersten Quartal 2024.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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23,9 MB
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