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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - 2023/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Syke nimmt den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Syke (09/2023) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diesen öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange in Anlehnung an §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch die Unterzeichnung des raumplanerischen Vertrages zum Regionalen Zentren- und Einzelhandelskonzept (RZEHK) verpflichtete sich die Stadt Syke, ein lokales Einzelhandelskonzept für das Gesamtgemeindegebiet zu erstellen und regional abzustimmen.

 

Aufgrund dessen wurde das Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner GmbH mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzepts für die Stadt Syke beauftragt.

 

Am 29.06.2022 wurde der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes dem Rat der Stadt Syke durch das Büro Stadt + Handel vorgestellt. Anschließend erfolgte eine Anpassung in Form einer Erweiterung der räumlichen Abgrenzung im süd-östlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) Innenstadt Syke aufgrund seiner räumlichen Nähe und einer möglichen sinnvollen Ergänzung des Angebotes in Syke. Durch die Geschäftsaufgabe des Bestandsbetriebs Zweirad Center Heinrich entfiel die Begründung aufgrund der bestehenden Lagezuordnung, dass das Sortiment Fahrräder und Zubehör als zentrenrelevantes Sortiment für die Stadt Syke zugeordnet wurde. Dementsprechend wurde die Sortimentsliste in Anlehnung an die Sortimentsliste des REHK Region Bremen 2014 angepasst.

 

In Einzelhandelskonzepten wird festgelegt, nach welchen Gesichtspunkten der Einzelhandel geplant und angesiedelt werden muss. Somit lenken Einzelhandelskonzepte die Entwicklung auf geeignete Standorte und verhindern so städtebauliche Fehlentwicklungen. Hiervon betroffen sind insbesondere Nahversorgungsprojekte über 800 m² Verkaufsfläche, welche in den zentralen Versorgungsbereichen und an Standorten zur Nahversorgung angesiedelt werden sollen.

 

Das vorliegende Einzelhandelskonzept wurde aus den Zielen und Grundsätzen der landes- und regionalplanerischen Vorgaben heraus entwickelt.

 

Grundlage bei der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes war eine Bestandserhebung und -analyse der örtlichen Einzelhandels- und Versorgungssituation. Im Rahmen dieser städtebaulichen Analyse wurden unter anderem die Ausdehnung und Struktur der Einzelhandelslagen, ergänzende Nutzungen, die Qualität des öffentlichen Raumes sowie die Leerstandssituation erfasst.

Aufbauend auf der Markt- und Standortanalyse und abgeleitet aus den Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung wurde im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Syke ein Zentren- und Standortkonzept entwickelt. Die räumliche und funktionale Festlegung der künftigen zentralen Versorgungsbereiche ist dabei wesentlicher Bestandteil des Zentrenkonzeptes. Des Weiteren beinhaltet das Einzelhandelskonzept eine Liste mit zentren-, nahversorgungs- und nicht zentrenrelevanter Sortimente und bei Standortanfragen anzuwendende Steuerungsleitsätze für die Stadt Syke.

 

Wird das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB durch den Rat der Stadt Syke beschlossen, sind die Ergebnisse des Einzelhandelskonzeptes bei der Aufstellung der Bauleitpläne als informelle städtebauliche Pläne zu berücksichtigen.

 

Einzelhandelskonzepte als informelle städtebauliche Pläne können als „Richtschnur für politisches Handeln“ gesehen werden.

 

Um veränderten Planungsvorstellungen und tatsächlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sollte das Einzelhandelskonzept bedarfsgerecht fortgeschrieben und aktualisiert werden.

 

Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes soll nun öffentlich ausgelegt werden. Es werden in Anlehnung an §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Nach Abwägung der eingegangen Stellungnahmen aus der Beteiligung wird das Einzelhandelskonzept den politischen Gremien der Stadt Syke zur Beratung und zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange verursacht Bekanntmachungskosten in Höhe von geschätzt ca. 1.000 €, die aus der Buchungsstelle 51.1.01.443100-0001 beglichen werden.

 

Nachhaltigkeit:

 

In der Funktion als Mittelzentrum hat die Stadt Syke hinsichtlich des Einzelhandels vornehmlich die Versorgung für den qualifizierten Grundbedarf ihrer Bürger*innen sicherzustellen.

Vor dem Hintergrund der demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen zählt die Sicherung und Weiterentwicklung eines leistungsfähigen und gleichzeitig städtebaulich zielführenden Nahversorgungsangebotes zu den Zukunftsaufgaben der Stadt.

 

Durchführungszeitraum:


Die Auslegung des Einzelhandelskonzeptes wird Anfang 2024 erfolgen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.10.2023 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - ungeändert beschlossen

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27.11.2023 - Ausschuss für Umwelt und Bauen - zur Kenntnis genommen

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30.11.2023 - Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft - ungeändert beschlossen

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13.12.2023 - Rat der Stadt Syke - ungeändert beschlossen